Versorgungsausgleich soll plötzlich neu berechnet werden

Im Moment (Herbst, Winter 2010) häufen sich die Fälle, in denen bei Scheidungsverfahren, die vor dem 1. September 2009 eingereicht wurden, die Mitteilung von den Familiengerichten kommt, dass sämtliche Auskünfte zum Versorgungsausgleich, die bislang bereits vorliegen, neu eingeholt werden müssen und das Verfahren über den Versorgungsausgleich sich jetzt nach dem neuen Recht richten würde.

Vielen Ehepartnern ist dies unverständlich, entspricht jedoch der Gesetzeslage.

In § 48 VersorgungsausgleichG, der Übergangsvorschrift, ist in Abs. 3 festgehalten, dass in allen Scheidungsverfahren, in denen am 31.8.2010 im 1. Rechtszug noch kein endgültiger Scheidungsbeschluss ergangen ist, ab dem 1. September 2010 das neue Recht über den Versorgungsausgleich (ab dem 1. September 2009) gelten soll.

Damit müssen tatsächlich alle bislang eingeholten Auskünfte zum Versorgungsausgleich neu eingeholt werden und das Verfahren über den Versorgungsausgleich wird nach der aktuellen Rechtslage entschieden.

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13 Reaktionen zu “Versorgungsausgleich soll plötzlich neu berechnet werden”

  1. ratlos

    Da kann ich meiner unfähigen Anwältin und der Gegenseite gratulieren.
    Mehr bleibt hier nicht mehr anzumerken

  2. Ratsuche

    Hallo,
    mit großem Interesse habe ich die verschiedenen Varianten des Versorgungsausgleichs gelesen. Ich habe folgendes Problem:
    Scheidung 1992- (20 Ehejahre)
    BfA-Versorgungsausgleich wurde sofort durchgeführt
    das unverfallbare Anrecht meines geschiedenen Mannes auf Betriebsrente (ZVK)
    waren zu diesem Zeitpunkt 430,00 €
    dieser Versorgungsausgleich wurde bei der Scheidung nicht durchgeführt-
    im Scheidungsurteil steht:
    Der Anspruch auf späteren Ausgleich der ZVK bleibt bestehen.
    Ist dies nach dem neuen Gesetz ein Vorteil für mich?
    Danke im voraus
    Ines

  3. Margarete

    Wir leben seit 6 Jahren getrennt. Mein Mann ist 79 und ich 67 Jahre alt. Rente meines Mannes Eur 1600.–und meine Eur.670.–. Wie
    sieht bei einer Scheidung der Rentenausgleich aus, oder halten Sie eine Scheidung nicht für sinnvoll? Werden medizinische Kosten berücksichtigt?Ehedauer 44 Jahre
    Danke

  4. RA Thomas von der Wehl

    @ margarete

    Ob eine Scheidung in diesem Alter noch sinnvoll ist, muss tatsächlich bezweifelt werden. Es geht bei ihnen sicherlich auch um die Witwenrente, die Sie nach einer Scheidung verlieren würden.

    Finanziell wird es nach Trennung bzw. Scheidung immer ungefähr so aussehen: 1.600 + 670 = 2.270 ./. 2 = 1.135 EUR für jeden. Egal, ob über Unterhalt oder über Versorgungsausgleich.

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  5. flensburgerin

    Hallo, mein Lebensgefährte wurde 2008 geschieden. Bei Scheidungurteil war er bereits Rentner und bezog bis vor einem Monat seine volle Rente, da er noch unter dem Rentnerprivileg fiel. Seine Exfrau muss noch ganze 13Jahre bis zur Rente arbeiten. Der Versorgungsausgleich wurde 2008 bei der Scheidung nicht durchgeführt, man wollte ihn später nachholen, da die Exfrau ja noch in Arbeit steht und sehr gut verdient.Leider kommt meinem Partner dies nun teuer zu stehen. Seine Exfrau hat jetzt den Versorgungsausgleich über ihre Rechtsanwältin am Familiengericht in Auftrag gegeben. Das Familiengericht hat den Versorgungsausgleich aber nicht nach dem alten Gesetz berechnet, sondern nach dem neuen Gesetz. Somit fällt das Rentenprivileg nun weg und mein Lebensgefährte bekommt 400,00€ weniger Altersrente. Er fühlt sich sehr in seiner Existens bedroht. Frage, ist diese Berechnung rechtens und- kann er, da er nun sehr viel weniger Altersrrente bezieht als wie seine gut verdienende Exfrau- auf Unterhalt klagen? Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und kann uns helfen

  6. Angelika

    Sehr geehrter Herr von Wehl,
    Zwei Fragen möchte ich gerne stellen:
    1. Sie hatten einmal darauf hingewiesen, dass man,wenn es sich um eine Beamtenversorgung handelt, aus der man Rente beziehen wird, nach § 57 II BeamtVG eine Antrag auf Neuberechnung bei der Rentenversicherung stellen könnte, da diese nur mit Zahlen, die der RV vom Gericht genannt werden, arbeitet, und die nach der Ehezeit bis zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand eingetretenen Erhöhungen der beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge nicht mit hineingerechnet wurden.
    Mein Versorgungsausgleich wurde beim Rententräger aufgrund des Scheidungsurteils von 1987 errechnet.
    Zu der Zeit hatte ich A8 und mein geschiedener Mann hatte A13. Mein gesch. Mann ist jetzt 70 Jahre alt und hatte A16 als er in den Ruhestand ging, und ich bin 62 Jahre alt, noch als Beamtin tätig und habe A9S und habe die Absicht aufgrund der Schwerbehinderung von 50 % mit 63 Jahren in den Ruhestand zu gehen. Würde denn diese höhere Besoldungsstufe in diesen bereits ausgerechneten Versorgungsausgleich noch mit hineingerechnet werden und würde es dann für mich Sinn machen, einen Antrag zu stellen?
    2. Noch bevor ich erfahren habe, dass es diesen § 57 II BeamtVG gibt, hatte mir die Rentenvers. mitgeteilt, dass ich den VA erst bekomme, wenn ich 65 Jahre und 4 Monate alt bin(* 1950). Auf meine schriftlichen Einwand daraufhin, teilte mir die RV mit, dass ich beim Gericht einen Antrag auf Änderung zum Recht ab 1.9.2009 stellen sollte, um eine Änderung meines Ver- sorgungsausgleichs dahingehend zu erwirken, dass mir dieser schon mit Beginn meines Ruhestandes vor dem 65igsten Lebensjahr gezahlt wird. Daraufhin übersandte mir sowie auch meinem geschieden Mann das Gericht Fragebögen für die Neuberechnung des VA, die von uns bisher aber noch nicht zurückgesandt worden sind. Würden Sie mir raten, diese Neuberechnung vornehmen zu lassen oder sollte ich diesen Antrag vielleicht doch wieder zurückziehen, zumal ich keine Antrag auf Neuberechnung sondern auf Auszahlung ab Beginn des Ruhestandes gestellt habe?
    Oh je, dass ist vielleicht ein bisschen viel auf einmal, aber ich bedanke mich sehr für Ihre Aufmerksamkeit und würde mich freuen, wenn Sie etwas Licht ins Dunkel bringen könnten.
    Vielen, vielen Dank!

  7. Wolter Sybille

    Sehr geehrter Herr von Wehl,ich hätte auch eine Frage. Ich habe mich nach 24 Jahren Ehe 2006 in den alten Bundesländern Scheiden lassen.
    Damals wurden mir 4 Jahre unserer Ehe nicht berechnet, da mein damaliger Mann bei der Regierung von Niederbayern arbeitete. Wenn ich mich 1 Jahr später hätte Scheiden lassen, wäre mir diese Zeit berechnet worden.
    Jetzt habe ich überlegt, den Versorgungsausgleich nach dem neuen Gesetz prüfen zu lassen.
    Was glauben Sie würde mir das etwas bringen?
    Und was kostet solch ein Antrag auf Überprüfung?

    Vielen herzlichen Dank

  8. Maritta

    Hallo,
    mit Eintritt in die Rente 2006 meines Ex-Mannes bekam ich die Nachricht von der Rentenversicherung, dass er einen Versorgungsausgleich von EUR 231,18 zu zahlen hat (31,18 EUR mehr als der bisherige Unterhalt). Nun behauptet mein Ex-Mann, dass ich mit Eintritt in die Rente diesen Unterhalt nicht mehr erhalte, was ich nicht verstehe. Ich habe mit der Rente doch noch weniger Einnahmen als bisher.
    Ihm wurde die ungekürzte Rente bewilligt und deshalb muß er diesen Nachzahlungsbetrag zahlen. Sollte wirklich mit Beginn meiner Rente dieser Betrag wegfallen, sieht es recht mager im Geldbeutel aus. Kann mir irgendjemand hierzu weiterhelfen?
    Vielen Dank!

  9. Georg

    Hallo,
    ich habe folgendes Problem.
    Der Versorgungsausgleich wurde am Scheidungstermin (17.06.2010) abgetrennt wegen einer ausstehenden Entscheidung des BGH. Es betrifft Regelungen von Zusatzversicherungen im Öffentlichen Dienst. Tag der Zustellung des Scheidungsantrages war der 22.07.2009 Im konkreten Fall handelt es sich um Anrechte aus einem Kapitalkontenplan, die nach dem altem Scheidungsrecht nicht in den Versorgungsausgleich eingeflossen wären. Nach neuem Scheidungsrecht werden aber Anrechte aus Kapitalleistungen im Versorgungsausgleich berücksichtigt, das würde mich ca. 14.000 Euro kosten.
    Gibt es Optionen wie mich dagegen wehren kann?
    Vielen Dank.

  10. Heike

    Schönen guten Morgen,

    ich bin 02/1990 zu DDR Zeiten geschieden wurden. Bin 7 Jahre und 11 Monate verheiratet gewesen, habe ich Anspruch auf Versorgungsausgleich? Gibt es schon ein neues Gesetz hierüber? An wenn kann ich mich wenden?

  11. gabi zimmermann

    Hallo bin seid dem 30.06.2009 nach 25 Ehejahren geschieden jetzt bekomme ich ein schreiben vom Gericht wegen Versorgungsausgleich neu Berechnung habe 3 Wochen Zeit Einspruch einzulegen und dann hat mein ex Mann noch in den Niederlande gearbeitet da besteht auch ein Anspruch wie kann ich den gelten machen

  12. Rena

    Hallo Herr RA von der Wehl,
    mein Bruder wurde wurde 2009 geschieden. Beim Versorgungsausgleich muss er ca 38,-Euro an seine Ex abgeben. Er hat 5 eigene Kinder mit ihr und hatte ihre 3 Kinder aus erster Ehe adoptiert. von den 5 kindern ist eines behindert und somit wurde Pflegegeld auf die erwerbslose Mutter und in Zeiten der Arbeitslosigkeit auch auf das Rentenkonto meines Bruders eingetragen. Hat (hätte) mein Bruder nach der neuen Mütterrente auch Anspruch auf Teile der Mütterrente, da sich ja wohl die Rente der Ex erheblich erhöhen dürfte bei 8 Kindern vor 1992 geboren. Die Ex-Frau geht im Septemer 2014 mit 65 J. in Rente. Was müsste mein Bruder tun, um eventuell auch von der Mütterrente zu profitieren und von dem Betrag des Versorgungsausgleiches wegzukommen, da er selber nicht viel verdient und seine Rente wahrscheinlich gerade über der Grundsicherung ausfallen wird. Gibt es Fristen?
    Vielen Dank für eine Antwort.

  13. Frank Gödikmeier

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    vor ein paar Tagen wurde ich vom Familiengericht angeschrieben, dass es auf Grund der neuen Rechtssprechung eine Überprüfung des Versorgungsausgleiches geben müsse. Meine Ehe wurde 2004 geschieden und ich werde jetzt aufgefordert einen aktuellen Lohnschein einzureichen. Meines Wissens bezieht sich der Anspruch ja aber nur auf die Ehezeit und diese wurde 2004 nach 5 Ehejahren geschieden. Eine Ehescheidungsvolgevereinbarung liegt auch vor.

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