Scheidung in Holland – Scheidung Niederlande

Auch das holländische Recht kennt die einvernehmliche Scheidung und die streitige Scheidung. 

Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist ausreichend, dass die Eheleute einen gemeinsamen Antrag auf Scheidung der Ehe stellen. Wird der Antrag an das Familiengericht gestellt, muss allerdings beachtet werden, dass spätestens 6 Monate nach Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses eine Einschreibung in das Standesregister notwendig ist. Ansonsten verliert der Beschluss seine Wirkung. 

Für die streitige Scheidung in Holland gilt das Zerrüttungsprinzip. Danach ist die Ehe zerrüttet, wenn das Zusammenleben der Eheleute unerträglich geworden ist und keine Aussicht auf Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft besteht.

Auch das holländische Recht kennt das Trennungsverfahren. Bei einer Trennung hat die Ehe formal weiter Bestand. Auch hier muss eine dauerhafte Zerrüttung vorliegen. Auch hier gilt die sechsmonatige Eintragungsfrist im Register. Ist eine Trennung gerichtlich ausgesprochen, ist grundsätzlich erst nach 3 Jahren die Ehescheidung möglich es sei denn, dass einem ein schuldhaftes Verhalten vorgeworfen werden kann. Dann wird diese Frist auf ein Jahr verkürzt.

Weitere Informationen zu einer Scheidung nach niederländischem Recht finden Sie hier:

SCHEIDUNG HOLLAND

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