Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht in Portugal

Das portugiesische Familienrecht kennt die einvernehmliche Scheidung und die streitige Scheidung. Im Gegensatz zu Deutschland kann eine einvernehmliche Scheidung in Portugal vor dem Standesbeamten beantragt werden. Die Eheleute müssen aber eine Vereinbarung über die Scheidungsfolgen vorlegen können.

Die streitige Scheidung nach portugiesischen Recht kennt 2 Scheidungsgründe, einerseits die schuldhafte Verletzung der ehelichen Pflichten und andererseits die Zerrüttung. Es gibt also im portugiesischen Recht noch das Verschuldensprinzip, welches im bundesdeutschen Recht vor vielen Jahren abgeschafft wurde.

Interessant sind die Fälle, in denen zum Beispiel 2 Portugiesen mit Wohnsitz in Deutschland (einvernehmlich) geschieden werden wollen. Auch wenn es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt, können die beiden Portugiesen nicht zu einem deutschen Standesbeamten gehen. Eine solche Zuständigkeit ist in Deutschland undenkbar. Sie müssen vor das deutsche Familiengericht. Dort sind allerdings die portugiesischen Verfahrensvorschriften anzuwenden. Zunächst wird das deutsche Familiengericht einen frühen 1. Termin anberaumen und mit den Eheleuten einen Versöhnungsversuch unternehmen müssen. Scheitert dieser Versuch, kann erst nach einer Frist von 3 Monaten ein neuer Termin stattfinden, in dem dann die Scheidung ausgesprochen werden kann.

In einem streitigen Scheidungsverfahren muss das deutsche Familiengericht eine Schuldfeststellung aussprechen. Dies ist wichtig und zu beachten, da an eine solche Schuldfeststellung weitere materielle Rechtsfolgen anknüpfen. Insbesondere wirkt sich dies auf die Unterhaltspflichten aus.

Der Scheidungsgrund der Zerrüttung nach portugiesischen Recht ist ähnlich wie das bundesdeutsche Recht ausgestaltet und knüpft an Trennungszeiträume an. Nach einer Trennung von 3 Jahren kann immer geschieden werden, nach einer Trennung von einem Jahr kann dann geschieden werden, wenn der andere keinen Widerspruch erhebt.

Weitere Ausführungen zu einem Scheidungsverfahren nach portugiesischen Recht finden Sie nachstehend

SCHEIDUNG PORTUGAL

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