Warum dauert eine Scheidung so lange?

Es gibt dafür einen meist eindeutigen Schuldigen……….. den Versorgungsausgleich.

Üblicherweise dauert ein Scheidungsverfahren von der Einreichung des Scheidungsantrages bis zur mündlichen Verhandlung, in welcher der Scheidungsbeschluss verkündet wird, 4 bis 8 Monate. Es geht sehr viel schneller, wenn der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt werden muss, weil dieser entweder vertraglich ausgeschlossen ist oder die Ehezeit noch nicht länger als 3 Jahre angedauert hat. Es dauerte sehr viel länger, wenn der Versorgungsausgleich Probleme macht. Der Versorgungsausgleich ist im Zwangsverbund mit der Ehescheidung. Das bedeutet, dass über die Ehescheidung erst entschieden werden kann, wenn auch der Versorgungsausgleich entscheidungsreif ist.
Der Versorgungsausgleich ist letztlich der Grund, warum ein Scheidungsverfahren sich über viele Monate hinziehen kann. Nachdem die Eheleute die erforderlichen Formulare ausgefüllt haben, schickt das Familiengericht entsprechende Anfragen an die dort aufgeführten Versorgungsträger. Dies können unter umständen sehr viele Versorgungsträger sein, wenn bei den Eheleuten nicht nur die gesetzliche Rentenversicherung, sondern auch betriebliche oder private Altersversorgungen eine Rolle spielen. Gerade bei der Deutschen Rentenversicherung sind dies Massenverfahren, die einfach Zeit benötigen.

Häufig ist auch festzustellen, das im Versicherungsverlauf der Eheleute Lücken vorliegen. Dann sind irgendwelche Zeiten, meist für die Ausbildung, nicht notiert worden. Fragen Sie mich bitte nicht, warum. Ich weiß es auch nicht. Die Versicherungsträger verlangen dazu oft umfangreiche Unterlagen, die entweder nicht auffindbar sind oder tatsächlich verschwunden sind. Häufig reagiert der Ehepartner, der die Lücken klären soll, dann gar nicht oder sehr verzögert.

Ganz besonders lange kann es dauern, wenn die Eheleute Ansprüche auch im Ausland erworben haben. Die deutsche Rentenversicherung fragt dann bei den ausländischen Versicherungsträgern nach und die Antworten dauern nicht selten viele Monate.

Wie kann man das Scheidungsverfahren beschleunigen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten:

– Bereits mit dem Scheidungsantrag sollten beide Eheleute die erforderlichen Formulare für den Versorgungsausgleich miteinreichen. Dies spart ca. 6 Wochen Bearbeitungszeit.

– Die Eheleute können im Vorwege durch Rücksprache bei der deutschen Rentenversicherung klären, ob dort Lücken im Versicherungsverlauf vorliegen.

– Die Eheleute können einen notariellen Vertrag abschließen, mit dem sie gegenseitig auf den Versorgungsausgleich verzichten. Hierzu ist allerdings anwaltliche Beratung unabdingbar. Die Gerichte haben das Recht einen solchen Vertrag daraufhin zu überprüfen, ob er nicht einen der Ehepartner unangemessen benachteiligt.

– Die Eheleute können einen gemeinsamen Antrag stellen, den Versorgungsausgleich vom eigentlichen Scheidungsverfahren abzutrennen, so dass die Scheidung ausgesprochen werden kann und der Versorgungsausgleich später im schriftlichen Verfahren entschieden wird. Ein solcher Antrag hat 3 Voraussetzungen:

1. seit Zustellung des Scheidungsantrags an die Gegenseite sind mindestens 3 Monate vergangen

2. die Eheleute haben beide alles erforderliche getan, um die Versicherungsverhältnisse zu klären

3. beide Eheleute stellen den Antrag auf Abtrennung übereinstimmend

Häufig wird ein solcher Antrag aber an der Voraussetzung zu 2. scheitern, da noch nicht alle Versicherungsverhältnisse geklärt sind, weil Angaben oder Unterlagen von einem Ehepartner noch fehlen.

Warum gibt es sonst Verzögerungen?

Ein aktuell häufig zu beobachtender Grund, warum sich Scheidungsverfahren verzögern, ist, speziell in Verfahren, die vor dem 1. September 2009 eingeleitet wurden, das am 31. August 2010 noch kein rechtskräftiger Scheidungsbeschluss vorlag. In diesen Fällen müssen aufgrund der Vorschrift des § 48 Abs. 3 VersorgungsausgleichsG die bisher nach dem alten Recht erteilten Auskünfte zum Versorgungsausgleich neu eingeholt werden, da nunmehr das neue Recht gilt.

Natürlich gibt es auch andere Gründe. Es kann ein Wechsel in der Zuständigkeit des Familiengerichtes eintreten, ein Richter kann langfristig erkranken, es kann die Urlaubszeit oder Weihnachtszeit dazwischen kommen oder die Gegenseite hat einfach kein Interesse an einer schnellen Entscheidung. Letzteres wird immer dann der Fall sein, wenn ein Ehepartner Trennungsunterhalt verlangen kann und der nacheheliche Unterhalt zweifelhaft sein könnte. Schon aus diesem Grunde wird er versuchen, den Zeitraum bis zur rechtskräftigen Scheidung möglichst lange hinauszuzögern, da er nur in diesem Zeitraum den für ihn sicheren Trennungsunterhalt bekommt.

Weiterer Grund ist natürlich, dass ein Ehepartner ein weiteres Verfahren in den Scheidungsverbund einbringen. Dies kann das oben genannte Verfahren wegen Trennungsunterhalts sein, kann aber auch ein Verfahren wegen Zugewinnausgleich oder einer sonstigen Scheidungsfolge sein.

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13 Reaktionen zu “Warum dauert eine Scheidung so lange?”

  1. Die schnelle Scheidung - Blitzscheidung in 3 Wochen » Scheidung tut weh

    […] Warum dauert eine Scheidung eigentlich so lange? Lesen Sie auch HIER […]

  2. ratlos

    Der §48 ist doch eigentlich quatsch?
    Es ändert sich doch nichts oder?
    Die Auskünfte waren da aber der Gutachter und der Gutachter und der Richter liesen sich sehr viel Zeit lächerlich

  3. RA Thomas von der Wehl

    @ ratlos,

    doch, durch das neue Scheidungsrecht und die neuen Auskünfte zum Versorgungsausgleich kann sich speziell bei den betrieblichen Versorgungen und den privaten Rentenversicherungen deutlich etwas ändern.

    Richtig ist, dass, wenn nur Ansprüche der deutschen Rentenversicherung betroffen sind, sich keine Änderungen ergeben. Aber das Gesetz muss hier auf alle Fälle Rücksicht nehmen und daher die Berechtigung des § 48 Versorgungsausgleichgesetz.

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  4. ratlos

    betrieblichen Versorgungen !Klar da jetzt aus eins 2 werden oder?
    Ansprüche aber nur bis zur Einreichung.
    Was ist wenn die noch die Riester nicht angegeben hat?

  5. RA Thomas von der Wehl

    @ ratlos

    nach dem neuen Recht werden alle Anwartschaften geteilt. Nach dem alten Recht wurden diese kompliziert umgerechnet und praktisch in die gesetzliche Altersversorgung bei der deutschen Rentenversicherung eingebracht. Dies war für den Ausgleichsberechtigten im Gegensatz zur aktuellen Situation ein Nachteil.

    Wenn was noch nicht angegeben worden ist, muss das Gericht darauf hingewiesen werden.

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  6. ratlos

    Wochenende kam Post Rentenversicherung.
    Bitte um umgehende Zusendung Gehaltsabrechnungen 6.10 bis 12.10 sowie 1.11 warum das Stichtag war doch 7.09
    was wollen die damit?Für mich unlogisch??
    Weshalb teilt Rentenversicherer mir mit nach unseren Unterlagen haben Sie keine Kinder wenn auf der anderen Seite durch Einreichung meiner Unterlagen Kinder berücksichtigt werden?Zumal die 2 Pflegekinder seit fast 3 Jahren bei mir alleine leben damit die Madame sich amüsieren kann.
    Mfg

  7. Verzweifelt

    Gesetzt den Fall eine schwer traumatisierte Frau heiratet einen gefährlichen psychisch kranken Mann, der Litiumsalze bekommt und der Mann wird mehrfach handgreiflich ( schwere Körperverletzungen , die im Krankenhaus genäht werden mußten ) und droht neuerdings mit Mord der Ehefrau, wenn sie sich scheiden lassen will,
    Kann dann ohne Einwilligung der Ehefrau eine Behörde eine Scheidung anordnen ?

    Wegweisungen und Annäherungsverbote wurde zwar ausgesprochen, aber die Ehefrau ist zu schwach sich scheiden zu lassen und hat mehrfach ihrem Ehemann die Körperverletzungen verziehen.

    Oder müssen Behörden warten bis der Ehemann sie im Wahn fast totschlägt.

    Die Frau ist jetzt im 5. Monat von ihrem Ehemann schwanger und der Ehemann hat sie gegen den Bauch getreten, sodass erste Wehen ausgelöst wurden.

  8. RA Thomas von der Wehl

    @ verzweifelt

    eine Zwangsscheidung gibt es nicht. Die Ehefrau muss selbst tätig werden.

  9. Verzweifelt

    Da anscheinend die Behörden nur etwas tun können, wenn die Frau erschlagen worden ist oder sie handelt, taucht die Frage auf :“ Wo kann man rechtsverbindlich dokumentieren lassen, dass es Mordrohungen gab, die ernst waren ?“

    Damit dann nach einem Mord der Ehefrau wenigstens der Täter Konsequenzen erhält und nicht noch weitere Menschen droht.

  10. Silke

    Habe mich im Frühjahr 2010 von meinem Mann getrennt und im gleichem Jahr die Scheidung eingereicht . „Dank“ des Versorgungsausgleiches läuft die Scheidung noch ! Mittlerweile sind alle notwendigen Daten zusammengetragen und jetzt heißt es Warten !!!
    Jetzt gibt es aber ein Problem =0( !
    Ich habe im Juni 2011 eine Renten-Lebensversicherung abgeschlossen ,die im Todesfall ( hoffentlich nicht so schnell ) den gemeinsamen Sohn begünstigen würde . Leider bin ich momentan in finanziellen Schwierigkeiten und wollte den monatlichen Betrag für ein Jahr aussetzen !
    Die Versicherung sagt ,dass es nicht geht ,da der Versorgungsausgleich noch nicht abgeschlossen ist und wir noch nicht geschieden sind ! Ich verstehe das nicht ,da mein Mann überhaupt nichts mit dem Vertragsabschluss zu tun hat ! Nun bin ich drauf und dran das ganze zu kündigen ….würde das denn gehen oder muss ich damit die Scheidung abwarten ?? Mir ist der monatliche Beitrag einfach zu hoch =0( !!

    Würde mich sehr über eine Antwort freuen =0)

  11. RA Thomas von der Wehl

    @ silke

    das muss ein Versicherungsfachmann beantworten

    Bei Fragen wenden Sie sich an
    RA Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

    Telefon: 0049 431 91116
    http://www.vonderwehl.de

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  12. 1n10a

    Sie schreiben weiter oben, dass die Partei die Trennungsgeld beansprucht durch „künstliche“ Verzögerung des Schediungsverfahrens die Zahlung von zusätzlichem Trennungsgeld erschleichen kann. Wie kann man sich dagegen wehren. In meinem Fall ist der Vorsorgungsausgleich inzwischen geregelt und ich warte auf den Scheidungstermin. Ich bin mir aber sicher, dass dann die Gegenseite des Aussetzung des Termines beantragen wird, mit der Begründung, dass keine Einigkeit über die Höhe des Trennungsgeldes und den nachehelichen Unterhalt getroffen wurde. Eigentlich hatten wir uns cshon geeinigt, dann hat die Gegenseite allerdings den Anwalt gewechselt, der dann das Rad zurückdrehen wollte. Wenn der Gesetzgeber der einen Partei diese Möglichkeit eröffnet, muss er der Gegenseite doch Mittel anbieten sich dagegen zur wehr zu setzen. oder liege ich falsch ?

  13. Traurig

    Kurze Erklärung der Sachlage:
    РMann ist Beamter im ̦ffentlichen Dienst
    РFrau ist nicht im ̦ffentlichen Dienst
    – Ehedauer inkl. Trennungsjahr = 4 Jahre
    – Scheidung 2013 eingereicht
    – Versorgungsausgleich beantragt
    – Scheidungsbeschluss Juli 2014 erhalten
    – Landesamt für Besoldung hat diesen auf diversen Wegen nicht erhalten, deshalb ist die Scheidung nicht rechtskräftig, warum???
    – Hochzeitsaufgebot für Ende November 2014 bestellt

    –> Können wir nun nicht heiraten, weil die Ämtermühlen langsam mahlen? Wie kann man das beschleunigen? Die Scheidung ist doch schon durch oder nicht?

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