Krankheit ist kein ehebedingter Nachteil (Quelle: ARGE FamR im DAV)

BGH: Krankheit ist kein ehebedingter Nachteil

Die Krankheit eines unterhaltsbedürftigen Ehegatten stellt regelmäßig keinen ehebedingten Nachteil dar. Hierunter sind vornehmlich Einbußen zu verstehen, die sich aus der Rollenverteilung in der Ehe ergeben, nicht dagegen solche, die aufgrund sonstiger persönlicher Umstände oder schicksalhafter Entwicklungen eingetreten sind (im Anschluss an Senatsurteil vom 30. Juni 2010 -XII ZR 9/09 -FamRZ 2010, 1414).
Az XII ZR 157/08, Urteil vom 7.7.2010, s.a. Newsletter Nr. 9-2010 

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Eine Reaktion zu “Krankheit ist kein ehebedingter Nachteil (Quelle: ARGE FamR im DAV)”

  1. Rainer W

    hallo bin seit 08.01.2010 verheiratet,nach 2 monaten zog meine frau aus.nach dem Trennungsjahr sprich jan 2011 habe ich die Scheiddung eingereicht.Sie ist schwer krank und kann nicht Arbeiten. Was kommt Unterhalsmäßig nach der Scheidung auf mich zu?
    mfg rainer

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