Steuerlasten eines Selbständigen im Unterhalt

Es taucht häufig der Fall auf, dass ein Selbständiger entweder Steuerrückzahlungen erhält oder mit Steuernachzahlungen belastet ist.

Beispiel: Selbständiger erhält im Jahre 2011 eine Steuerrückzahlung für das Jahr 2009 von 12.000,00 Euro.

Fraglich ist nun, in welchem Jahr wird diese Zahlung berücksichtigt?

Man kann sie entweder im Jahre 2011 berücksichtigen und damit würde sich das Einkommen des Unterhaltsschuldners im Jahre 2011 um 12.000,00 Euro erhöhen (dies nennt man In-Prinzip) oder man kann diese Steuerrückzahlung auf das Jahr verrechnen, für das sie angefallen ist, hier im Beispiel für das Jahr 2009 ( dies nennt man Für-Prinzip).

Die Frage ist in der Rechtsprechung und der Literatur umstritten.

Meines Erachten wäre das Für-Prinzip richtiger, die Steuernachzahlung von 12.000,00 Euro würde also im Jahr 2009 aktiviert und berechnet, da so die tatsächliche Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners am konkretesten wiedergegeben wird.

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7 Reaktionen zu “Steuerlasten eines Selbständigen im Unterhalt”

  1. geschieden

    Alles Quatsch – mein Einkommen wurde einfach fiktiv hochgerechnet und kummuliert bis heute – 6 Jahre Trennung. Es hält sich auch nicht das OLG an die tatsächlichen Einkünfte – die machen was sie wollen. Vergesst die Gesetze und Rechtssprechung. EInmal geheiratet lebenslang bestraft. Männer IHR seid einfach alle für die Richter und Rechtssprechung miese Schweine, zum Zahlen gut und sonst nichts.Die Frauen sind die besseren Menschen. Das zeigt sich insbesondere bei der Rechtssprechung in Unterhaltsverfahren und Scheidung.Also meine Söhne heiraten nicht soviel steht fest bzw. nur mit wasserfesten Ehevertrag. Aber vermutlich garnicht,weil sie life mit bekommen, wie wir alle ausgenommen werden, damit Mdm.ein schönes Leben führen kann. Sklaven sind wir mehr nicht

  2. geschieden

    Nachtrag: aber ich war ja so dumm und habe geheiratet. Diesen Fehler muss ich nun lebenslang teuer bezahlen. Aber mein Grossvater hat immer gesagt; alles was mit Geld zu regeln ist, ist nicht so schlimm…naja- schwer ist es schon aber dafür habe ich meine Kinder und eine sehr nette Frau an meiner Seite. Sie lbet nicht bei mir, weil sonst müsste sie ja auch noch für die Ex bezahlen. also würde sie ja auch noch bestraft. Wir belassen es dabei, um der Ex nicht noch die GEnugtuung zu geben, sich an meiner Freundin zu rächen und auszulassen. Wie schäbig das alles ist dank unserer Rechtssprechung. Nunist aber genug. Bringt eh nichts..

  3. Schuldig

    Ich weiss nicht ich habe etwas verkehrt gemacht ich habe nur eine kl.früh Rente aber nach der Scheidung bekomme ich nach dem neuen Gestz nichts von meinem Mann obwohl wir 33Jahr Verheiratet gewesen sind
    Angeschissen,Krank und das Geld reicht kaum zum Ãœberleben.
    Der Mann sucht sich ne neue Jüngere die noch Geld verdienen kann und Gesund ist.
    Für mich gibt es da auch keine Zukunft mehr.

  4. RA Thomas von der Wehl

    @ schuldig

    Nach 33 Jahren Ehe besteht in der Regel ein Anspruch aus dem Versorgungsausgleich. Warum dies bei ihnen anders ist, kann ich nicht beurteilen.

  5. rudi

    Ja das ist so bei mir wurde Luftlinie zur Fahrt auf Arbeit genommen genau der Vortrag der Gegenseite trotz Routenplaner und das es Luftlinie nicht gibt wer fährt schon über Felder oder Berge und Seen,aber die Steuerrück mit den tatsächlichen Kosten für Fahrten wurde voll gerechnet.Also lasse ich das Fahrzeug jetzt mitten in der Pampa stehen und laufe noch 20 Km oder bleibe zuhaus

    Rechtsstaat 😉

  6. toengi

    Hallo,
    ich habe mich im August von meinem Mann getrennt, lebe jetzt mit unseren beiden Kindern (4,5 Jahre und 16 Monate) allein. Wir waren seit Juni 2006 verheiratet und ich werde die Scheidung so einreichen, dass ich im Sommer bereits geschieden bin.
    Da mein Mann selbständig ist und finanziell leider sehr chaotisch, habe ich nun große Sorge, dass auch noch nach der Scheidung Forderungen auf mich zukommen könnten. Ich selbst hatte eine Festanstellung über 12,5 Stunden (Steuerklasse III) und habe mich ansonsten um die Kinder gekümmert.
    Wie ist es denn mit Einkommenssteuernachzahlungen? Mein Mann hat gerade eine Schätzung für 2008 bekommen, hat die bezahlt und reicht die Erklärung (die bereits seit mindestens 10 MOnaten vom Steuerberater fertig gemacht wurde und seit dem meinem Mann vorliegt) dann etwas später ein, damit er nicht so viel auf einmal zahlen muss. Das problem ist, dass er seit 2009 ganz gut verdient hat, natürlich nichts beiseite gelegt hat und auf großem Fuß gelebt hat. Das ist ja auch einer der Trennungsgründe.
    Ehrlich gesagt habe ich große Sorge, dass Nachzahlungen kommen, oder noch schlimmer, dass das Finanzamt ihn irgendwann prüft und es zum großen Knall kommt.
    Habe was von den AUfteilungsbescheid gehört, was genau ist das, wie funktioniert das und wie genau kann ich mich jetzt schon schützen, bevor es zu spät ist. Habe bereits beim Finanzamt die Trennungserklärung vorgelegt und die 2er Steuerkarte erhalten.
    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

  7. RA Thomas von der Wehl

    @ toengi

    grundsätzlich müssen sie vor Schulden, die ihr Mann gemacht hat, keine Angst haben. Etwas anderes kann bei Steuerfragen gelten, Hier bin ich aber nicht der Spezialist.

    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht
    info@vonderwehl.de
    0431 – 911 16

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