BVerfG 1 BvR 918/10 – Dreiteilungsmethode des BGH verfassungswidrig, wandelbaren ehelichen Lebensverhältnisse gekippt

Der Fall: Der Ehemann ist geschieden und in 2. Ehe wieder verheiratet. Seiner 1. Frau schuldet er Unterhalt. Ihr Bedarf richtete sich bislang nach einem Urteil des BGH 30. Juli 2008  XII ZR 177/06 nach der Dreiteilungsmethode, also die Einkommen Ehemann, 1. Ehefrau und 2. Ehefrau werden addiert und dann durch 3 geteilt. Der errechnete Drittelbetrag ist der Bedarf der 1. Ehefrau.

Das sei nach dem Bundesverfassungsgericht (1 BvR 918/10 verfassungswidrig.

Es dürfen nur die Lebensverhältnisse zum Zeitpunkt der Scheidung betrachtet werden, nicht z.B. die tatsächlichen Verhältnisse nach einer Wiederheirat des Mannes.

Beispiel:

Mann hat netto 3.000,00 EUR. Die 1. Ehefrau hat 400,00 EUR. Ihr Bedarf ist nach Scheidung 1/2 von 3.400,00, also 1.700. Ihr Unterhalt wäre 1.700 minus Eigeneinkünfte 400,00 = 1.300,00.

Jetzt heiratet der Mann wieder. Die 2. Ehefrau hat 0,00 EUR. Der BGH rechnete 3.000,00 + 400,00 + 0,00 = 3.400,00 geteilt durch 3 = 1.133,00 für jeweils beide Ehefrauen. Die 1. Ehefrau erhielte also 1.133,00 minus 400,00 = 733,00 EUR, also durch die neue Heirat 566,00 EUR weniger.

Und das sei ab jetzt verfassungswidrig!

BVerfG: der gemeinsam in der Ehe geschaffene Status, also die ehelichen Lebensverhältnisse als Maßstab für den Unterhaltsbedarf, sei nicht anzutasten und nicht zugunsten eines später eintretenden vom Unterhaltsschuldner geschaffenen Umstandes zu verändern.

Damit kippt das BVerfG den Grundsatz des BGH „der wandelbaren ehelichen Lebensverhältnisse“

Persönliche Anmerkung: Ich bin über diese Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes schockiert. Das ist ein Rückschritt in die falsche Richtung. Die Unterhaltsreform 2008 sollte den veränderten Verhältnissen Rechnung tragen, dass eine Ehe nicht mehr lebenslänglich hält und sollte jedem einzelnen eine größere Eigenverantwortung aufbürden. Daraus entwickelte der BGH sehr richtig die wandelbaren Lebensverhältnisse und folgerichtig das Dreiteilungsprinzip.

Dem gesellschaftspolitisch sehr vernünftigen Ansatz des BGH wirkt diese Entscheidung des BVerfG eindeutig reaktionär entgegen und ist m.E. mit den veränderten gesellschaftlichen Entwicklungen nicht in Einklang zu bringen. Sie gibt eine völlig veraltete Auffassung wieder. In meinem obigen Beispiel kann der Mann nicht wieder heiraten bzw. seine zukünftige Frau muss selbst gut verdienen, da er weiterhin an die 1. Ehefrau 1.300,00 EUR Unterhalt zahlen müßte. Ich empfinde das als unerträglich.

Lesen Sie bitte auch meine Anmerkung unten zu Punkt 23.

Pressemitteilung des BVerfG

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59 Reaktionen zu “BVerfG 1 BvR 918/10 – Dreiteilungsmethode des BGH verfassungswidrig, wandelbaren ehelichen Lebensverhältnisse gekippt”

  1. Maria

    In diesem Fall halte ich das Urteil gerecht. Ich lese nämlich auch, dass die 1. Ehe 24 Jahre lang bestanden hat.
    Da die Frau nur einen Minijob im Rahmen von 400 Euro hatte, war ja wohl die Vereinbarung zwischen den Eheleuten, dass die Frau hauptsächlich für Haushalt und Kinder zuständig war. Und dem Mann den Rücken freihalten sollte.
    Ich bin auch dafür, dass wieder das Schuldprinzip eingeführt werden sollte.
    Oft ist es ja so, dass der Mann nach solch vielen Jahren seine mittlerweile gealterte Frau gegen eine frische austauscht.
    Das sollte nichtzusätzlich dadurch belohnt werden, das die zweite Frau nicht mehr arbeiten braucht. Die neue Frau ist ja meist bedeutend jünger als die erste und könnte eher eine Arbeit finden als die erste Frau.
    Nach 24 Jahren ist sie ja bereits um die 50 Jahre alt und hat kaum Chancen auf eine Anstellung.

  2. St.St.

    Diese Entscheidung ist für jeden Unterhaltszahler ein absoluter Rückschritt. Der bzw. Die Geschiedene kann sich doch weiterhin aus der Verantwortung ziehen eine für ihn/sie geeignete Anstellung zu finden, um für den eigenen Unterhalt zu sorgen. Dort hat man es sich sehr einfach gemacht. Wie werden denn die Gesetze entschieden? Sind diese Bauchentscheidungen? Wann gibt es denn wieder eine Abänderung der Abänderung? Es stellt sich die Frage:“Gründe ich wieder eine neue Familie mit diesen bis zum Lebensende währenden Zahlungen?“ Es ist ein unhaltbarer Zustand!! Der Gesetzgeber sollte diese veraltete Denkweise nochmals überdenken um die „NEUE FAMILIE“ zu stärken!!!!!
    Meine Meinung ist es, dass der Gesetzgeber den Weg des geringsten Widerstandes gewählt hat!!!!!!!!!!

  3. Bartels

    Ich bin hocherfreut, dass – unabhängig vom tatsächlichen Wandel von Lebensverhältnissen – das BVerfG endlich mit dem Unsinn des BGH Schluss macht Gesetze und damit das gesetzte Recht zu beugen und eigene Grundsätze den Urteilen zu Grunde zu legen, obwohl das Gesetz eindeutig ist. Dies ist eben verfassungswidrig und auch strafbar! Wir haben kein amerikanisches case-law sondern Art 20 GG!

  4. geschieden

    Ich teile die Auffassung und Meinung des H.v.Wehls.
    Nicht zeitgemäss, reaktionär und hat mit Gleichberechtigung nichts mehr zu tun. Ich gehe sogar noch weiter – verstoss gegen die menschenrechte. Pauschal davon auszugehen, dass der Ex sich eine Jüngere genommen hat – ist sehr einfach gedacht. Immerhin sind die meisten von den jetzt zwischen 40-und 50jöhrigen in den 80iger Jahre grossgeworden und die Frauen gleichberechtigt und emanzipiert. Sogar ein Mörder kann nach 15-20 Jahren freigelassen werden. Der Ex ist lebenslang verurteilt.Kein Wunder dass viele Männer vorziehen H4 Empfänger zu werden – Natürlich gibt es Präzedenzfälle – w.o.a.- Jedenfalls wird sich jeder junge Mann überlegen, zu heiraten und die Zweitehen werden sowohl nervlich wie materiall ihr Leben lang bestraft für die Erstehe. Die Erstfrauen haben die absolute Macht vom Gesetz. Was das noch mit Emanzipation und Gleichberechtigung zu tun hat?
    Warum also Eigenverantwortung tragen, wenn man den Ex schön abzocken kann??Lug, Betrug, Faulheit werden von unserem Staat gefördert. Ich hoffe sehr, dass geklagt wird beim EGH.Es reicht, wir haben keine
    Emanzipation mehr sondern eine subjektive Bevorzugung der Frauen und Verachtung der Männer in jeder Beziehung. Wenn die Frauen nur den Haushalt und Kinderbetreuung gemacht haben, sollen sie doch in einem sozialen Beruf gehen. Was spricht dagegen??
    Ich verachte diese Richter und diese Exfrauen. Kein Wunder dass viele Männer diesen Frauen das Schlechteste wünschen. Gut für die Anwälte, jetzt können sie weiter ihr Geld im Schlaf verdienen.
    Asozial und absolut unpassen im 21.Jhd. Ausserdem machen sich die Frauen damit selbst in ihrer Rolle nicht besser – Im GEgenteil – Berechnung, Faulheit etc. werden hiermit gerechtifertigt und idealisiert.

  5. geschieden

    PS. Die Ehe hat 24 Jahre gedauert…da kommt schon aus eigener Erfahrung die Frage auf, wie lange hat denn die Trennungszeit bis zur endgültigen Scheidung gedauert. `Denn ich lebe jetzt im 7.Scheidungsjahr und es tut sich nichts ausser dass die Ehe inzwischen aufgrund der langen Verfahrensdauer über 26 Jahre besteht. Ergo habe ich wohl keine Chance mehr s.o.Im Ãœbrigen habe ich die Kinder und keine junge Frau gegen die Ex ausgetauscht. Sie ist gegangen und hat die Kinder vernachlässigt. Dafür wird sie seit 7 Jahren belohnt ..und malträtiert Kinder und mich zusätzlich, weil sie ja nicht arbeitet und soviel Zeit hat. Männer sind nicht immer die Bösen und Frauen die Guten – das ist nicht geschlechtabhängig. Aber Frauen brauchen nicht mehr auf Emanzipation zu pcohen wenn sie derartige Urteile und Unterhaltszahlungen annehmen. ..Meine LG , die i.Ãœ.genauso alt ist wie die Ex und arbeitet ( seltsam nicht) schämt sich für ihr Geschlecht.! Diese Pseudoemanzen.

  6. Dr. Gert-Wiggo Beyer

    Ich denke Scheidung ist Trennung.
    Nach Urteil der BverG ist dem aber nicht so. Ich bleibe ein Leben lang gebunden und kann nicht wieder heiraten. Es bleibt also alles beim Alten:
    Einmal Chefarztfrau immer Chefarztfrau.
    Diese Wasserköppe vom Ersten Senat -anders kann ich diese lebensfremden Richter nicht bezeichnen- haben wieder einen Schritt rückwärts getan.
    Ich hoffe nicht einmal, dass diese Richter nicht in diese Situation geraten…

  7. Das Gewissen

    Dieses Urteil ist nur ein weiterer Beweis dafür, das Justitia blind ist. Und zwar blind in Bezug auf die Lebensrealität in unserem Lande.

    Folge dieses Urteils wird somit sein, dass man als Geschiedener Ehemann noch schwerer finanziell in die Lage versetzt wird, eine neue Familie zu gründen – und das ist vor dem Hintergrund des heutigen Trennungsverhaltens von Frauen – Männer- und Kinderverachtend und somit insgesamt menschenverachtend. Frauen, die zum Zeitpunkt der Ehescheidung aufgrund der ganzheitlichen finanziellen Familiesituation nicht zwingend arbeiten mussten (z.B. weil der Mann das höhere Einkommen von beiden Ehepartnern besaß) werden nun nach der Trennung vom Ex-Ehemann gesponsert – zusätzlich zu ihren nunmehr vorhandenen eigenen Einkommen. DAS IST EINFACH LÄCHERLICH – MÄNNERDISKRIMINIEREND und FAMILIENDISKRIMINIEREND.

    Bei ständig steigenden Lebenshaltungskosten in unserem Lande bleibt einen normalen Mittelständler in unserem Lande finanziell nichts mehr übrig um wirklich neu anzufangen -gefördert durch solche dilettantischen Urteile.

    Wo zum Beispiel findet den eine Anrechnung des Einkommens des neuen (in der Regel verheimlichten) Partners der Ex-Frau statt?

    Für solche Entscheidungen braucht man keine Institution wie das BVG, sondern einfach nur einen Emanzenclub, der den ordentlichen Steuerzahler in seiner Unterhaltung nichts kosten würde.

    Ich hoffe nur, dass der Beklagte nunmehr seinerseits vor den Europäischen Gerichtshof zieht, der dieses schwache Urteil kippt.

    Falls nicht sollte man sich als Mann zukünftig gut überlegen ob man wirklich heiratet und ob man wirklich arbeiten gehen sollte. Am besten nichts verdienen, dann gibt es auch mit dem Unterhalt keine Probleme – anscheinend ein gewollter Rollentausch!?

    Kleiner Hinweis an die Richter vom BVG: Bevor man Urteile dieser Dimension fällt, sollte man erst einmal in der realen Welt angekommen sein!!!

  8. Gabi

    Es gibt eine nacheheliche Fürsorgepflicht (z.B. den Ex-Partner nicht beim Finanzamt ansch.). Mein Ex und ich verstehen uns gut und wir können uns auch immer über unsere gemeinsame Tochter austauschen. Aber wenn ein Mann der Meinung ist, für ihn gelte nur die neue Familie, aber nicht die alte Familie, dann ist dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur gerecht. Vielleicht sollte sich der Mann darüber Gedanken machen, wo er die letzten 24 Jahre verbracht hat!

  9. Gabi

    An Bartels

    dann hättste nicht heiraten dürfen. Drum prüfe, was sich ewig bindet, ob sich nicht was Besseres findet!

    Mal ganz im Ernst: Männer kommen auch in die Wechseljahre, sie wechseln von Alt zu Jung, ohne zu merken, dass sie selbst alt sind.

    Wer mit 45 – 55 Jahren glaubt, er sei noch 20 und müsse unbedingt eine junge knusprige haben, hat die Zeit verfehlt !

  10. geschieden

    ich hoffe auch sehr, dass der Exmann weitergeht bis zum EGH- wenn er noch die Nerven und die finanziellen Mittel hat dazu. Für mich ist das eine verletztung der Menschenrechte, des Exmannes, seiner 2. Frau und der Familie. Ganz richtig ist mit Scheidung spätestens die Ehe mit den gegenseitigen Verpflichtungen beendet. Aber die Verpflichtung für die Frau hört sofort mti Trennung auf, die Verpflichtung des Mannes hört niemals auf, obwohl die Exfrau nicht mehr an Haushaltsführung oder Kinderbetreuung etc. teilnimmt.
    Einfach nur noch asozial – Die Exmänner werden lebenslang bestraft, die Exfrauen lebenslang belohnt. Geil-echte Emanzipation und Gleichberechtigung. Letztendlich schaden diese Frauen nur ihrem eigenem Geschlecht, diese ganze Emanzipation ist derartig überholt, Die Exfrauen bestimmen das Leben des Exmannes und Vaters diktatorisch mit absoluter Narrenfreiheit. Der Unterhalt wird mit VKH erstritten, der Ex muss die Anwalts-und Gerichtskosten zusätzlich zu dem Utnerhalt entrichten, sein Selbstbehalt ist meist gleich Null, die Anwälte verdienen mit immer höheren fiktiven Einkommensanrechnungen des Exen ihr Geld im Schlaf, die Exfrauen könnten lügen was die Balken biegen und die Richter (verbeamtete Männer) glauben alles. Selbst die Väter und eigenen Kinder werden i.d.R. nicht verschont, um sich an dem Exmann zu rächen. Der vorher liebevolle Vater mutiert zum Pädophilen, der auf einmal nicht mehr in der Lage ist, sein Kind zu betreuen. Das kann ja nur die Mutti, die sich nict zu schade ist, ihre Kinder zusätzlich als Waffe einzusetzen. Wie blind sind die verbeamteten Richter eigentlich. Die Frauen sind schon längst an der Macht. Die Männer sind nur noch geduldet, warum soll ein Mann noch heiraten und sich auf eine deutsche Frau einlassen? Bei den Gesetzten wird er ja zu Freiwil d für die Exfrauen und deren Anwälte . Das so etwas ungerechtes und einseitiges möglich ist. Hat mit Demokratie, Emanzipation und Gleichberechtigung nichts mehr zu tun.

  11. geschieden

    ref. Maria – welche Vorurteile. Die neue Frau ist immer jünger, die Ex findet keine Arbeit mehr mit 50jahren. Was ist mit den Exmännern, die werden auch älter und über 50 – ich bin 58 Jahre alt und muss zahlen und arbeiten um die Exfrau mit 50 zu ernähren..Wer schaut nach den Lebensverhältnissen des Exmannes – seinen Chancen auf dem Arbeitsmarkt mit über 50. Ein Mann hat genauso Probleme auf dem Arbeitsmarkt wie eine Frau. Was für eine männerverachtende und pauschalisierte Einstellung, die leider weit verbreitet ist. Das hat auch was mit Häme und Rache und verletzter persönlicher Eitelkeit zu tun.Nicht jeder Mann ist böse und betrügt seine Exfrau etc.; nicht jede Frau ist gut und ein armes benachteiligtes Hascherl. Im Kern ist die Emanzipation mit diesen antiquierten Scheidungsgesetzen ausser Kraft gesetzt.Die ach so emanzipierten Frauen degradieren sich sowohl mit diesen Unterhaltsgesetzen und der Frauenquote zu den schwachen Geschlecht..Eigenverantwortung Fehlanzeige!

  12. Dresi

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    hallo Zusammen,

    tja, wenn man sich das Gesetz so ansieht, ist die Rechtsprechung des BGH tatsächlich nicht daran angelehnt.

    Mir stellt sich nun die Frage, wie die Unterhaltsberechnungen nun weitergehen sollen?

    Mein Freund und ich haben nur aufgrund dieser Rechtsprechung seinerzeit beschlossen, ein Baby zu bekommen. Nun sieht es so aus, als würde uns das BVerfG da einen üblen Strich durch die Rechnung machen.

    Wie genau wird denn so eine Mangelfallberechnung gemacht? Ich habe wohl verstanden, dass erst die Kinder kommen (in unserem Fall 2 aus erster Ehe und 1 aus unserer Partnerschaft). Mein Freund zahlt also nach Stufe 4 Unterhalt von insg. 800 Eur (398,-+273,-+122,-Ausbildungsunterhalt)

    Bleiben diese Beträge bestehen? Oder müssen die auch gekürzt werden, z.B. auf eine niedrigere Stufe der DT?

    Dann nenne ich mal beispielhafte Zahlen und hoffe, dass mir jemand erklären kann, wie die Berechnung der Quoten von Statten geht:

    Einkommen Mann = 2000,- (bereinigt um 1/7 und den obigen KU)
    Einkommen Ex-Frau = 1000,- (ebenfalls bereinigt)
    Einkommen Lebensgefährtin (Einkommen vor der Geburt Eur 2000,-) = 0

    Der Bedarf der EX-Frau ist also Eur 1500,- und der der Lebensgefährtin nach § 1615I Eur 2000,-.

    Und nun?

    Es gibt ein Verteilbares Einkommen von Eur 950,- und Bedarfe in Höhe von Eur 3500,-. Das ist ja nun nicht vereinbar.

    Ich kenne diese Formel: 950 : 3500 x 100 = 27%

    Dann bekäme in meinem Beispiel die Ex-Frau Eur 256,50. Damit würde sie ihren Bedarf fast zur gänze decken, da sie ja selbst auch Eur 1000,- Einkommen hat, während die Lebensgefährtin, mit höherem Bedarf nicht mal 1/3 ihres Bedarfs deckt.

    Ist die Berechnung trotzdem richtig? Oder wird da noch anhand der Einkommen oder Bedarfe gequotelt?
    Oder ist an meiner Berechnung noch irgendwas anderes falsch?

    Liebe und ratlose Grüße
    Dresi

  13. ratlos

    Jedes kleine Gericht kann sich über diese Urteil hinwegsetzen.
    BGH braucht keiner geht nur zu Lasten des Steuerzahlers!
    Nicht die Ärzte sind die Götter nein die Deutschen Richter meinen es zu sein.Die in weiß retten Leben und die in schwarz zerstören

  14. RA Thomas von der Wehl

    @ dresi

    wenn in der neuen Ehe Kinder da sind, wirkt sich das BVerfG nicht so gravierend negativ für die neue Ehe aus, was an der Rangfolge liegt. Der Bedarf wird nun für jede Ehefrau getrennt ermittelt, da eine langjährige Ehefrau im gleichen Rang ist, wie eine kindererziehende Frau. In Mangelfällen wird gequotelt.

    Hier würde der Unterhaltsbetrag der 1. Ehefrau deutlich unter dem Bedarf liegen, da der Mann auch die neue Frau und das Kind zu versorgen hat.

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  15. Schubert

    Tja, selbst Verfassungsrichter sind nicht gegen die Mikrobe der Vergreisung und Rückschrittlichkeit gefeit. Sie hätten ja auch eine Anpassung des § 1578 an die Moderne fordern können. es fehlte bloß noch, das den Männern bei Scheidung der Zölibat auferlegt wird

  16. Dresi

    Lieber Herr von der Wehl,

    erst einmal herzlichen Dank für Ihre Antwort!

    Könnten Sie mir denn vielleicht einen Tip geben, wie eine derartige Quotenberechnung aussieht? Beispiel?

    Und wie ist es mit dem KU? Wird dieser weiterhin nach Stufe 4 fällig (entsprechend dem Einkommen) oder bekommen die Kinder nur noch Mindestunterhalt, weil im 2. Rang ja dann eine Mangelfallberechnung erfolgen wird?

    Viele Grüße
    Dresi

  17. RA Thomas von der Wehl

    @ dresi

    konkrete Berechnungen kann und darf ich hier nicht machen. Das wäre mit so wenigen Daten auch unseriös und muß einem konkret beauftragten Fachanwalt für Familienrecht vorbehalten bleiben.

    Eine theoretische Darstellung erfasst nie alles und ist zu kompliziert.

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  18. Andreas

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    wenn ich das Urteil richtig verstanden habe, ging es darum, dass das BVerfG die Auslegung des §1578 durch den BGH in Verbindung mit dem Grundgesetz für Verfassungswidrig hält. Es hat dem Gesetzgeber in dem Urteil frei gestellt, den entsprechenden § zu ändern.

    Es bedarf also keine Grundgesetzänderung sondern lediglich eine Abänderung im BGB.

    Gruß Andreas

  19. RA Thomas von der Wehl

    @ andreas

    das ist richtig (ich habe auch nicht gesagt, dass eine Grundgesetzänderung nötig ist).

    Unser Familienrecht und speziell das neue FamFG haben viele Baustellen. Das obige gehört dazu.

    Wenn der Gesetzgeber die Drittelmethode will, muss er sie gesetzlich verankern……..aber wie lange werden wir darauf warten ???

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  20. Gabi

    Ich habe jetzt alle Kommentare gelesen und das Für und Wider abgewogen.

    Mich beschleicht trotz Euer aller Argumente, ihr Herren, das Gefühl, dass ihr nur eine Rechtfertigung sucht, die Alte gegen eine Neue einzutauschen. Das sei auch Euer Recht, keine Frage, aber ihr müsst Euch doch den Vorwurf gefallen lassen, dass ihr keine Verantwortung für die „Alte“ übernehmen wollt. Wie war das damals im Standesamt und in der Kirche?
    Schon vergessen? Ist ja auch schon so lange her! „Lass doch die Alte wieder an die Schüppe, und wenn als Verkäuferin“ Ist das verachtend, oder nicht?
    Wenn mein Ex-Mann mich fragt – kannst Du mir bitte helfen – dann bin ich da, umgedreht aber auch!
    Warum könnt ihr diesen Lebensabschnitt nicht hinter Euch bringen, aber trotzdem vernünftig miteinander umgehen?
    Nur zur Information: ich habe mich scheiden lassen, nicht mein Ex-Mann, ich habe in einer neuen Beziehung gelebt und verdiene sehr gut, so dass ich mich gut selbst versorgen kann. Meine Tochter sagt mir heute: Mama, ich will auch studieren und einen guten Beruf haben, damit ich Geld für mich selbst genug verdiene.

    Daran hapert es, dass viele Mädchen nicht diese Berufsaussichten haben, aber das weiß doch der Mann, der das Mädchen heiratet, vorher, oder? Die Männer, die jetzt meckern, haben keine selbstbewusste Akademikerin zur Frau gehabt, aber beklagen dürfen sie sich dennoch nicht, das wussten sie vorher!

    Ihr könnt doch nicht eine Frau, die sich 24 Jahre für die Familie „aufgeopfert“ hat, ins Leere laufen lassen!

  21. Dresi

    Hallo Gabi,

    jede Geschichte hat mindestens 2 Versionen. Das liegt nun einmal in der Natur der Dinge.
    Natürlich, wenn der Mann darauf bestanden hat, dass die Frau daheim bei den Kindern blieb und ihm den Rücken freihält… aber wie oft ist das der Fall?

    Viele Frauen in unserer Gesellschaft treffen diese Entscheidung jedoch in erster Linie allein.
    Wollen bei den Kids bleiben, obwohl sie sogar besser verdienen als der Mann.

    Nach der Ehe muss der Mann dann die nacheheliche Solidarität aufrecht erhalten, während die Frau ihr Leben einfach so weiter leben kann wie sie will.

    Sie soll an dem ehelichen Standard festhalten können.. und mal platt gesagt, putzt und kocht sie denn dann auch weiterhin für ihren Ex-Mann?

    Ich kann nur unseren Fall schildern und muss die Feststellung machen, dass die Ex-Frau mit allen Mitteln versucht hat, nach der Trennung nicht arbeiten gehen zu müssen.
    Sie hat erst sich selbst als psychisch krank erklärt und als sie dafür kein positives Gutachten erhielt hieß es, die große Tochter sei behindert (sie hat ein Hüftgelenksdysplasie und ist mitnichten behindert), als auch das beim Richter auf taube Ohren stieß, war dann die kleine Tochter psychisch krank…!

    Die jetzige Ex-Frau war bei Trennung 41 Jahre alt und die Ehe hielt 17 Jahre.

    Der Richter hat ihr zugemutet, vollschichtig zu arbeiten, was sie noch immer nicht tut.
    Die Kinder sind heute 16 und 20 Jahre alt… und wollen mit ihrem Vater keinen Kontakt, dafür hat Mama gesorgt, u.A. mit Äußerungen wie: „Wenn ihr zu Papa geht, nehme ich mir das Leben“!

    Wir haben dann, vor allem aufgrund der Dreiteilungsmethode im Jahre 2009, unseren Sohn bekommen, dachten uns, so könnten wir uns das leisten.
    Nun soll diese Methode nicht mehr gelten…! Und wir haben das Nachsehen.

    Ist das richtig?

    LG
    Dresi

  22. Dresi

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich hatte auch eher an eine Faustformel für die Bedarfsberechnung gedacht.
    Die von mir genannten Zahlen sind fiktiv.

    Bleiben denn die Kinder im 4. Rang?
    Oder ist das auch fraglich?

    LG
    Dresi

  23. RA Thomas von der Wehl

    @ alle

    ich muss einmal versuchen, die Grundlagen einer Unterhaltsberechnung darzustellen. Eine Unterhaltsberechnung erfolgt in 3 Stufen.

    1. Bedarf des Bedürftigen
    2. Bedürftigkeit des Bedürftigen
    3. Leistungsfähigkeit des Verpflichteten

    Der Bedarf eines Unterhaltsbedürftigen wird nach § 1578 BGB ermittelt. Er ergibt sich aus den ehelichen Verhältnissen. Tatsächlich war es so, dass der BGH mit seiner angegriffenen Entscheidung der „wandelbaren Lebensverhältnisse“ die Stufe der Leistungsfähigkeit, die erst an 3. Stelle kommt, bereits in der 1. Stufe des Bedarfes berücksichtigt hat. Hier setzt die (insoweit jedenfalls nachvollziehbare) Kritik des Bundesverfassungsgerichtes an.

    Haben wir also den Fall, dass die 1. Ehefrau lange verheiratet war und damit im 2. Rang gemäß § 1609 BGB stand, während die 2. Ehefrau nur im 3. Rang war (kurz verheiratet, keine gemeins. Kinder), wirkt sich der Beschluss des Verfassungsgerichtes besonders negativ für den Ehemann aus. Die 2. Frau (3. Rang) kann erst mit ihrem Bedarf berücksichtigt werden, wenn der Bedarf der 1. Frau (2. Rang) voll befriedigt wurde.

    Haben wir aber den Fall, dass die 2. Ehefrau mit dem Ehemann gemeins. Kinder hat, ist sie ebenfalls im 2. Rang gemäß § 1609 BGB und damit wird spätestens in der 3. Stufe (Leistungsfähigkeit des Mannes) eine Korrektur zu Gunsten der 2. Ehefrau erfolgen.

    Für diese Fälle wirkt sich also die Entscheidung des BVerfG ist nicht besonders negativ auswirken. Der Bedarf der 1. Ehefrau wird zwar nicht mehr nach der Drittelmethode berechnet, aber spätestens in der 3. Stufe der Leistungsfähigkeit wird sich eine Reduzierung ihres Unterhaltsanspruches ergeben.

    Das ist vielleicht nicht ganz einfach zu verstehen, man muss aber versuchen, die strenge Prüfungsfolge nach Bedarf, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit zu verinnerlichen.

    Meines Erachtens hat der BGH mit seiner Entscheidung über die wandelbaren Lebensverhältnisse einen Fehler, ein Vergessen, ein Übersehen des Gesetzgebers korrigiert, wobei man natürlich darüber diskutieren kann, ob dies die Aufgabe des BGH sein kann. Es ist aber häufig so, dass die höchsten Richter und die Gesetzgeber miteinander vernetzt sind. Natürlich arbeiten die BGH Richter an Gesetzesentwürfen mit. Sie sollen diese Gesetze schließlich später anwenden. Die Entscheidung über die wandelbaren Lebensverhältnisse des BGH wurde noch getroffen, bevor die große Reform des Familienrechtes im September 2009 in Kraft trat. Möglicherweise hat der Gesetzgeber einfach vergessen, den Grundsatz der wandelbaren Verhältnisse in Gesetzesform zu packen. Dann wird er dies eben nachholen müssen.

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  24. RA Thomas von der Wehl

    @ gabi

    Es geht nicht darum, dass eine langjährige Ehefrau ins Leere laufen soll. Jeder ist auch für sich selbst verantwortlich und keine Frau kann sich darauf verlassen, dass die Ehe und die Versorgung durch den Ehemann ewig andauert.

    Es geht schlicht darum, dass eine Ehe idR heute nicht mehr ein Leben lang hält und es die Regel und nicht die Ausnahme ist, dass sich die Eheleute einem anderen, neuen Partner zuwenden. Diese Tatsache wollte der Gesetzgeber berücksichtigen mit der großen Reform des Familienrechts. Meines Erachtens hat er schlicht vergessen, den § 1578 BGB entsprechend anzupassen. Nach einer Trennung gibt es immer verschiedene Interessen und einen hundertprozentig „gerechten“ Ausgleich dieser widerstreitenden Interessen wird kein Gesetz ermöglichen können. Das Unterhaltsrecht spiegelt aber auch immer die aktuelle Gesellschaft und deren Bedürfnisse wider. Meist allerdings mit einer deutlichen Verzögerung.

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes mag zwar formaljuristisch gut nachvollziehbar sein, gesellschaftspolitisch und familienpolitisch ist sie jedoch ein Rückschritt.

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  25. Ralf

    Hallo,
    meine Exfrau fordert mehr Kindesunterhalt aufgrund der Tatsache das ich wieder geheiratet habe und sich mein Nettogehalt durch den Steuerklassenwechsel von 1 in 3 erhöht hat.
    Meine neue Frau hat wiederum durch St.kl.5 weniger. Wie wirkt sich nun dieser Beschluss aus. So wie ich es lese sollte alles wie vor der neuen Ehe bleiben….. oder? Wie seht/lest ihr das?
    Gruss Ralf

  26. RA Thomas von der Wehl

    @ ralf

    Auf den Kindesunterhalt wirkt sich der Beschluss des BVerfG ist überhaupt nicht aus. Lesen Sie aber hier:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/02/29/der-steuervorteil-nach-wiederheirat-wer-hat-was-davon/

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  27. Andreas

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    wenn ich das Urteil richtig gelesen habe, dann hat der BGH entgegen dem Gesetz entschieden, was das BVerfG bemängelt. Dem BVerfG einen Vorwurf zu machen, nicht Zeitgemäß geurteilt zu haben, ist nicht korrekt. Der Fehler liegt beim BGH, da er, wenn man so will, anders entschieden hat, als es das Gesetz vorgesehen hat.

    Ich kann sämtliche Aufregung verstehen, aber das zu ändern kann nur die jeweilige Regierung. Auch darauf hat das BVerfG in seinem Urteil hingewiesen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andreas

  28. RA Thomas von der Wehl

    @ andreas

    Ihrer Auffassung kann man mit gutem Gewissen so vertreten. Siehe auch mein Kommentar zu 23. Aber: Es gibt nie die eindeutige richtige Entscheidung und auch das BVerfG hätte genau andersrum entscheiden können. Gründe dafür hätte es gegeben.

    Verantwortlich ist die Gesetzgebung, die das FamFG mit zu heißer Nadel gestrickt hat und dieses Gesetz unbedingt vor einem Wahltermin durchbringen wollte. Es wurden schlicht notwendige Gesetzesänderungen vergessen, die der BGH mit seiner Entscheidung zu den wandelbaren ehelichen Verhältnissen doch eigentlich schon vorskizziert hatte.

    Dennoch war der BGH auf dem richtigen Wege und es bleibt zu hoffen, dass die Gesetzgebung ihre Fehler möglichst schnell korrigiert. Viel Hoffnung habe ich da allerdings nicht.

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  29. marco

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich war im ersten Moment geschockt, wo ich die Pressemitteilung gelesen habe. Nachdem ich den ganzen Beschluss gelesen habe, muss ich nur noch über das BVG wundern. Es ist ein Rückschritt im gröbsten Sinne. Das Ziel, welches der Gesetzgeber hier verfolgte, war die Anpassung an neue gesellschaftliche Veränderungen und die Stärkung der Zweitfamilien.
    Dr. Beyer brachte es auf den Punkt: Scheidung ist Trennung. Und das hat nichts mit der Verantwortung gegenüber dem Expartner zu tun. Und das einige der Meinung sind, die „Zweit“-Frau ist immer jünger, stimmt bei mir z.Bsp. nicht. Aber meine Ex geht arbeiten, verdient nicht schlecht und musste Zeitweise aufgrund einer Krankheit des gemeinsamen Kindes Teilzeit arbeiten. Aus der Führsorge ums Kind habe ich ihr einen Ausgleich gezahlt, welcher sich mit dem Zusammenzug mit ihrem neuen LP für mich eigentlich erledigt hat. Voll arbeiten gehen kommt für sie heut nicht mehr in Frage. Es lebt sich auch so gut. Leider versucht sie trotzdem mit allen Mitteln an die, von mir mittlerweile verweigerten, Kohle zu kommen. Ich hab jetzt selbst eine neue Familie und ein Kind. Aber das zählt für die Richter in unserem Land ja nicht. Ich musste mir sogar den Vorwurf gefallen lassen, dass wir das gemeinsame Kind nur „angeschafft“ (!!!) haben, um den Unterhalt für die Exfrau zu drücken. Und das Thema ist noch nicht vorbei! Mein FAM-Anwalt weiss schon garnicht mehr, wie man jeder Attacke gegen halten soll.

    Alles was im FAM steht ist doch nur wischiwaschi. Jeder Richter legt das Gesetz aus, wie er will und beruft sich auf irgendwelche Kommentare, die irgend ein Möchtegern-Experte in irgendeinem Blatt veröffentlicht.

    Ich kann nur hoffen, dass die 3 Richter beim BVG, die gegen den Beschluss gestimmt haben, Druck auf ihre Kollegen machen, damit die endlich mal zur Besinnung kommen.

    Herr von der Wehl, ich bin bei Ihnen – wann schafft der Gesetzgeber es endlich, nicht nur schwammige Gesetze auf den Weg zu bringen, sondern konktret und eindeutige! Und besonders familienfreundliche Gesetze. Man beklagt die Kinderlosigkeit oder nur 1 Kind in unsere Welt setzen – aber schafft gleichzeitig soviel Hürden, dass man sich garnicht mehr traut, ein Kind dieser Welt zuzumuten! Auch wenn man sich ein Kind wünscht!

    marco

  30. marco

    Nachtrag:

    Auch Unterhaltspflichte haben ein Recht nach Artikel 2 Abs. 1 GG! Und ein Recht, sich ihr Leben selbst zu gestalten! Dies wird hier gerade mit Füßen getreten!

  31. St.St.

    …habe die Kommentare gelesen.
    Es gibt nicht nur ältere Männer die sich jüngeren Frauen zuwenden. Auch das Gegenteil ist der Fall!!
    Es ist vielleicht Ratsam, wenn es nach der Scheidung gravierende Einkommensunterschiede gibt, eine exakt zeitlich begrenzte Unterhaltszahlung anzustreben, damit die gesch. Frau bzw. dem gesch. Mann die Möglichkeit bekommt, sein Leben neu zu sortieren. Damit sollte dann alles durch sein.
    In der ehemaligen DDR war die Rechtssprechung einfach. Dort mußten die geschiedenen Ehegatten sofort sich um den eigenen Unterhalt kümmern. Es war nicht alles schlecht dort in der „EHEMALIGEN“!
    Die Leute dort beim BGH, die solche Urteile fällen und nach gut dünken umschmeißen wie es gerade paßt… Wo bleibt denn die Gleichberechtigung?
    Werden nach der Scheidung Freifahrtscheine für die Geschiedenen Frauen ausgestellt? Alle Rechte sind doch auf ihrer Seite! Wo bleibt das Gleichbehandlungsgesetz?
    Vieles in d.o. geschrieben Texten ist gegenüber einer gründlichen Prüfung nicht haltbar. Weil es subjektiv hochgeputscht wird und an jeder Realität vorbei geht. Es wird bestimmt jeden so gehen. „Nicht verdientes Geld ist schnell verdientes Geld!“ Ich will bloß hoffen, dass es bald eine Gesetzgebung gibt, in dem klare Richtlinen niedergeschrieben sind!
    St.St.

  32. Verheiratet

    Nacheheliche Eigenverantwortung wird diskutiert. Wie ist es mit Eigenverantwortung, wenn man überhaupt nicht verheiratet ist? Ich meine den Fall, dass eine unverheiratete Frau ein Verhältnis mit einem verheirateten Mann eingeht, der sogar noch minderjährige Kinder hat. Sie sagt sich einseitig von Verhütungsabsprachen los, d. h. setzt heimlich die Pille ab und wird schwanger, in der Hoffnung, dass er sich dann scheiden lässt. Der Mann wird für sie unterhaltspflichtig in Höhe ihres letzten Nettogehaltes, mindestens für 3 Jahre, denn sie kann allein entscheiden, ob sie 3 Jahre zuhause bleiben möchte oder nicht. und muss dabei auf niemanden Rücksicht nehmen (auch die finanzielle Zukunft der anderen Kinder des Mannes braucht sie nicht zu interessieren). Und was passiert mit den Unterhaltsansprüchen der mit diesem Mann verheirateten Frau? Sie verliert ihre Ansprüche u. U. ganz, weil sie in den 3. Rang fallen kann. Hat sie Glück, bleibt sie gleichberechtigt im 2. Rang neben der ledigen Mutter. Aber: Der Kindesunterhalt für das uneheliche Kind wird schon in der Bedarfsbemessung für den Unterhalt der Ehefrau angerechnet, d. h. IHR Bedarf sinkt durch die Geburt des unehelichen Kindes (nicht der Bedarf von dessen Mutter). Durch die Bedarfsabsenkung der Ehefrau durch den vorweg bei ihr (und nicht bei der ledigen Mutter) abgezogenen KU des unehelichen Kindes bleibt letztlich mehr Geld für die ledige Mutter übrig. Auch ist deren Einkommen entscheidend, denn je mehr diese verdient hat bevor sie schwanger wurde, desto höher ihre Ansprüche und desto höher ihr tatsächlicher Unterhalt, den sie im Verhältnis zu ihrem Anspruch sich mit der Ehefrau aus dem verbleibendem Einkommen teilen muss. Die Ehefrau ist nicht mal geschieden, aber muss ihren Familienunterhalt u. U. aufgeben oder jedenfalls ihre bisherige Rollenverteilung aufgeben und ggf. ihre Erwerbstätigkeit ausweiten oder ihr gespartes Vermögen aufbrauchen, weil ihre Rollenwahl (in der Ehe steht ihr diese zu) nicht mehr möglich ist, weil das Geld nicht reicht. Die ledige Mutter hat auch die Wahl, nämlich ob sie 3 Jahre nicht arbeitet. Sie kann diese Wahl aber auf jeden Fall treffen, denn der Mann muss ihr Unterhalt zahlen und wenn er es nicht kann, kann sie Sozialhilfe beantragen. Arbeitet sie also nicht und ist der Kindsvater nur eingeschränkt leistungsfähig für alle Unterhalte, führt das dazu, dass die Ehefrau evtl. sofort und ohne Schonzeit mehr arbeiten muss, um den Unterhaltsverlust aufzufangen, ihren und auch die Absenkung der Kindesunterhalte in ihrer Familie durch das Hinzutreten der weiteren Berechtigten. Aus Anlass der Geburt eines Kindes, allerdings nicht ihres eigenen! Sind nicht nur die Eltern der Kinder selbst für die Kinder verantwortlich? Also, wenn eine ledige Frau in eine Ehe eindringt und ein Kind mit einem anderweitig verheirateten Mann haben will, dann ist SIE doch eigentlich verantwortlich zuz machen. Sie müsste sich mit den Gegebenheiten auseinandersetzen, dass bereits eine Familie und eine UNGESCHIEDENE Ehe existiert. Ihr Eindringen und Ihr Kind führen ja quasi zur „materiellen Scheidung“ der Ehefrau, gegen die diese, weil sie keine Ahnung hatte, nicht einmal was unternehmen konnte und in der sie selbst nicht einmal ihre Ansprüche vor Gericht verteidigen kann, weil sie am Unterhaltsverfahren gar nicht beteiligt wird.
    Eine moralische Bewertung soll im Unterhaltsprozess ja außen vor bleiben. Allerdings findet eine einseitige moralische Abwertung des Mannes meistens trotzdem statt, die ledige Frau wird aber nicht schief angesehen. Im Unterhaltsverfahren kommt es dann zur „Sippenhaft“ für Frau und Kinder, um der ledigen Frau ihren Lebensstandard weiterhin zu erhalten, das halte ich für falsch. Die Ehe ist verfassungsrechtlich geschützt. Die ledige Frau wollte eindringen. Ist sie auch. Womit sollte aber dann gerechtfertigt sein, dass die Ansprüche der Ehefrau deshalb zu mindern sind? Wo bleibt die Eigenverantwortung der ledigen Frau für ihr Leben? Immerhin heißt es im § 1615 l BGB auch, dass die ledige Frau dann Unterhaltsanspruch hat, wenn wegen der Betreuung des Kindes keine Erwerbstätigkeit erwartet werden kann. Warum kann sie nicht erwartet werden in so einer Konstellation? Andere Frauen arbeiten doch auch, warum soll sie dann nicht auch arbeiten, bevor sie sich am rechtmäßigen ehelichen Bedarf der Ehefrau bedient und die finanziellen Nachteile durch die Geburt eines unehelichen Kindes einfach an diese weiter gegeben werden nach deutschem Recht? Warum kann der Gesetzgeber die Rollenwahl in der Ehe plötzlich aushebeln, weil die Rollenwahl der ledigen Mutter offenbar dazu führen darf, dass die Ehefrau quasi für deren Unterhalt arbeiten gehen muss? Sie soll sich selbst unterhalten in der Ehe, weil der Ehemann eine außerhalb der Ehe stehende Person unterhalten soll, die arbeiten dürfte, aber nicht möchte? Hier ist eheliche Verantwortung gefragt. Wie sieht es also damit aus? Einmal mit Füßen getreten, dann gesetzlich dauerhaft gemindert? Die Ehefrau musste nicht mal damit rechnen, eine Geschiedene muss schon eher damit rechnen, dass ihr (Ex-)Mann eine neue Familie gründet.

  33. Dresi

    Hallo Verheiratet,

    ich würde mal sagen, Du zäumst das Pferd von hinten auf.

    Es geht hier nicht primär um die Belange von den verschiedenen Frauen, verheiratet oder nicht, sondern um die Belange der Kinder.

    Warum sollte das Kind, dass es sich auch nicht ausgesucht hat, einen derart unzuverlässigen Vater zu haben, nun auch noch auf die Mutter verzichten müssen?

    Der Mann hat nunmal seine Frau betrogen… da führt wohl kein Weg dran vorbei. Dabei ist ein Kind entstanden, woran auch der Vater beteiligt ist, auch daran führt kein Weg vorbei.

    Wenn der Mann sicher hätte gehen wollen, dass so etwas nicht passiert, hätte er besser selbst verhütet.

    Was kann nun das Kind dafür? Dieses Kind hat ein Recht auf Unterhalt vom Vater, da dieser ja wohl mit dafür verantwortlich ist, dass es auf der Welt ist. Schlimm genug, dass darüber überhaupt diskutiert werden muss.

    Das Kind hat ebenfalls ein Recht darauf, die ersten 3 Jahre von Mama erzogen zu werden, warum sollte das arme, schon vom Vater abgelehnte Kind, nun auch noch den ganzen Tag fremdbetreut werden?

    Da schwillt mir echt der Kamm….!

    Sollte sich die betrogene Ehefrau bei ihrem untreuen Mann beschweren… der hat wohl nen Haufen Asche auf seinem Haupt verdient!

    Gruß
    Dresi

  34. Verheiratet

    Hallo dresi,
    freuen Sie sich, wenn Ihnen sowas nicht passiert. Es geht um Unterhalt für (geschiedene) Ehefrauen, um ehelichen Lebensstandard, um wandelbare Verhältnisse und hier auch um schuldhaftes Verhalten, schuldhaftes Absenken des Einkommens und erzwungene Mithaftung für die Ehefrau und die ehelichen Kinder. Und es geht um Verantwortung: Wenn bisher nacheheliche Verantwortung so hoch gehängt wurde, warum dann nicht außereheliche? Was treibt denn Frauen, mit verheirateten Männern ein Kind haben zu wollen und dann keine Verantwortung für ihr eigenes Leben übernehmen zu wollen, sondern die finanzielle Last an die nichts ahnende Konkurrentin Ehefrau abgeben zu wollen? Wollen Sie behaupten, dass Ehefrauen eben Pech haben, mit solchen Männern verheiratet zu sein und ledige Frauen, die sowas machen, Glück, dass sie sich dann hinter dem vermeintlichen Wohl des Kindes (das offenbar nur mit Geld aufgewogen werden kann) verstecken können (sie haben sich schließlich nichts zu Schulden kommen lassen, oder?). Es geht um den Unterhalt für die ledige Frau und um ihre Verantwortung für ihren Lebenswandel, die sie m. E. nicht allein auf den Kindsvater und damit auf seine Frau und seine anderen Kinder abwälzen kann.
    Deshalb zäume ich das Pferd auch nicht von hinten auf. Aber, wenn Sie sich auf das uneheliche Kind so einschießen und alles mit dem Wohl dieses Kindes rechtfertigen wollen, ergänze ich noch was:
    Es geht auch um die ehelichen Kinder. Insbesondere die bezahlen die Zeche. In meinem Bericht ging es nicht darum, dass der Unterhalt für das nicht eheliche Kind nicht bezahlt werden soll. Der wird bezahlt, obwohl die Höhe auch auf den Prüfstand gehört, wenn man schon von Gleichberechtigung zwischen ehelichen und unehelichen Kindern redet, erst Recht, wenn die den selben Vater haben. Das muss ich wohl auch noch erklären: Das uneheliche ist deutlich jünger. Jetzt wird abgestuft, die ehelichen verlieren ihren bisherigen Lebensstandard, es bleibt vielleicht für ein bestimmtes Hobby oder anderes kein Geld mehr, sie müssen es halt aufgeben. In 10 Jahren oder so ist das uneheliche das einzig unterhaltsberechtigte minderjährige Kind. Das bekommt dann Unterhalt, der nicht wegen etlicher Berechtigter abgestuft wird, sondern womöglich noch höher gestuft wird, weil es eben allein unterhaltsberechtigt ist. Dieses Kind steht finanziell – Unterhalt- immer besser als die ehelichen, auch deshalb, weil der Vater bei seiner Geburt deutlich älter war und beruflich längst fest im Sattel. Bei der Geburt der eigenen Kinder war eben weniger Geld da und komisch, auch die sind glücklich groß geworden, das uneheliche hat aber einen viel höheren „Bedarf“. Warum? Ich weiß, wonach der berechnet wird, und genau das ist aus meiner Sicht eben ungerecht. Bedarf ist, was ein Kind braucht, nicht, was es fordern kann. Und brauchen tun erstmal alle das gleiche.Alles darüber hinaus ist kein Bedarf, sondern Möchten, weil Papa evtl mehr verdient.

    Es geht um die ledige Frau, deren Lebensstandard aus Anlass der Geburt eines Kindes nicht sinken soll und gleichzeitig genau deshalb der Lebensstandard einer anderen Frau, die mit dem Vater der Kinder verheiratet ist, ihren Lebensstandard verlieren soll. Verraten Sie mir doch mal den Grund, warum die verheiratete Frau die finanzielle Belastung tragen soll für ein Kind einer anderen? Verraten Sie mir doch mal, warum es nicht zumutbar sein soll, dass die ledige Mutter genauso wie die Ehefrau es auch getan hat, arbeiten geht? Ich kann den Unsinn nicht hören, dass Kinder leiden, wenn Mütter arbeiten. Viele Mütter tun das und der Staat trägt dem Rechnung mit dem Ausbau der Krippenplätze. Es geht in dem beschriebenen Fall nicht darum, ob die Mutter arbeiten kann, sie WILL nicht und lädt damit die finanzielle Last auf Dritte ab. Mir schwillt auch der Kamm, nämlich wenn ich solche Schnellschüsse wie Ihre Antwort lese. Sie verurteilen den Vater als unzuverlässig und ergreifen Partei für die ledige Mutter gegen eine Ehefrau? Eine Frau, die sich bewusst mit einem verheirateten Familienvater ins Bett gelegt hat und absichtlich die Verhütung aussetzt, um ein Kind zu bekommen für das sie anschließend selbst keinerlei finanzielle Verantwortung mit übernehmen will? Als Ehefrau verliert man sofort mit der Geburt eines eigenen Kindes die bisherige Lebensstellung. Der Bedarf einer verheirateten und geschiedenen Frau wird nämlich mit jedem Kind gemindert. So „zahlt“ sie automatisch für den Kindesunterhalt mit. Das muss eine ledige nicht (Achtung: Bedarfsbemessung, nicht Leistungsfähigkeit). Eine verheiratete Frau nimmt auch Rücksicht auf die finanzielle Absicherung der Geschwister. Sie ginge arbeiten, wenn das Geld knapp wird. Eine ledige muss nur zum Gericht gehen und kann die Ehefrau dann ja in hintere Ränge verweisen lassen oder es zumindest versuchen, nicht sie muss arbeiten, weil das Geld knapp wird, das soll die andere tun. Nicht sie soll das letzte Hemd geben, wie man so schön sagt, für ihr eigenes Kind, die Ehefrau soll das tun und sich dafür bei ihrem Mann beschweren. Klasse Idee. Soll sie sich scheiden lassen von so einem Mann, weil er ihr das angetan hat und den Kindern die Familie nehmen? Oder sollte die Familie eine zweite Chance bekommen – zum Wohle der Kinder? Da sind wohl auch noch andere Interessen zu wahren, nicht nur die des unehelichen Kindes. Die Verantwortung muss m. E. gerechter verteilt werden und da darf die ledige Mutter nicht außen vor bleiben.
    Mir schwillt auch der Kamm, wenn Kindeswohl über Geld definiert wird. Im beschriebenen Fall ist die ledige Mutter durchaus in der Lage, aus ihrem eigenen Einkommen und Vermögen einen Teil der Verantwortung der auch von ihr verschuldeten Situation mit zu übernehmen, um die nicht verantwortlichen Personen zu schonen. SIE hat gewählt für ihr Kind, das sollte man nicht vergessen. Sie wählte einen Vater, der mit einer anderen verheiratet ist und schon Kinder und Verpflichtungen hat. Sie ist mit verantwortlich dafür, dass ihr Kind vaterlos aufwächst. Oder wie sollte er sich ausreichend kümmern? Seine Familie weiterhin vernachlässigen, damit er Papa in der Zweitfamilie spielen kann, dort dreimal pro Woche, hier 4 Mal pro Woche und dann dort das Geld abliefern, weil die Ehefrau sich selbst unterhalten muss inzwischen und die Kinder, die inzwischen Teenager sind, den Haushalt führen? Er hatte Pflichten, seiner Familie gegenüber. Die hatte er vernachlässigt. Fordern Sie jetzt ein, dass er das dauerhaft so machen soll? Das uneheliche Kind hätte sicher eine größere Chance auf Akzeptanz in der Familie seiner Halbgeschwister, wenn die Mutter nicht mit der Axt in den Wald rennen und sich mit Gewalt nehmen würde, was sie will. Sie kann genauso wie manche Ehefrau auch, arbeiten. Der Gesetzgeber tut solchen Kindern keinen Gefallen. Von der Ehefrau kann niemand erwarten, dass sie das Kind bei sich aufnimmt, in ihrer Wohnung, damit Umgang stattfindet. Und von ihr kann niemand erwarten, dass sie zulässt, dass ihr Mann regelmäßig zur Ex-Gespielin fährt, um dort Papa zu spielen. Das ist die Krux. Den fehlenden Vater durch Geld zu ersetzen, scheint mir nicht der richtige Weg. Und dass ein Kind leidet, wenn Mutter halbtags arbeiten geht, ist eher selten, Forschung besagt das Gegenteil. Die Mutter aber täte was für sich, für ihre Zukunft, und auch das ist Verantwortung. Drei Jahre zuhause bleiben ist leicht, wenn der Vater zur Zahlung verdonnert werden kann. Den Wiedereinstieg in den Beruf zu finden, ist evtl. schwer. Der Ausstieg aus dem Beruf ist ein Risiko und es fragt sich wirklich, ob es gut für das Kind ist und verantwortungsvoll von der Mutter, wenn sie nach der Elternzeit vielleicht nicht in den Beruf zurück findet und damit weitere Bedürftigkeit schürt. Fakt ist, sie ist an der Geburt ihres unehelichen Kindes mit verantwortlich, nicht die Ehefrau. Deshalb sollten finanzielle Einschnitte auch ausschließlich bei ihr stattfinden, nicht bei der Ehefrau, denn die hatte im Gegenteil zu ihr keine Wahl.

  35. ratlos

    Ganz ehrlich das hat er sich selbst zu zuschreiben.Die Diskussion ist wohl überflüssig.
    Wer Kinder macht soll dafür gerade stehen.
    Soll er doch später seinen Kindern erklären warum diese sparen mußten.
    Soll er seinen Kindern erklären warum Mama arbeiten gehen mußte.Im Nachhinein behaupten Pille abgesetzt usw. dann war er nicht das erste mal dort.
    Hut ab das Sie in nicht fallen lassen warum auch immer.Nur wegen der Kinder?
    Es gehören immer zwei dazu und wenn die andere später nach 3 Jahren nicht arbeiten kann Psyche oder will kostet es noch mehr.
    Mfg

  36. Verheiratet

    1. Psyche ist kein Grund für Betreuungsunterhalt.
    2. Die Familie erhalten und den Mann nicht raus werfen: Dafür kann es viele Gründe geben. Zwei davon sind Liebe und Verzeihen. „Nur wegen der Kinder“? Ja, so dachte die ledige Mutter auch, in ihrer Gedankenwelt sah es auch so aus, dass der Mann sich ja nur der Kinder wegen nicht von seiner Frau trennte und hoffte, dass, wenn sie dann eines hätte, er zu ihr käme. Eigentlich schon traurig, wenn sie schon einsieht, dass sie als Frau ihn nicht bekommt, wenn dann nur, wenn sie ein Kind hat, aber das ist ein anderes Thema. Sie schlug sogar vor, dass er seiner Frau ja die Kinder wegnehmen könnte, damit es ihm leichter fiele, zu ihr zu kommen.
    Da lag sie halt falsch. Manchmal bleiben Ehepartner um ihrer selbst willen beieinander. Das müssen Sie nicht verstehen, das hat auch mit der Gesetzeslage und der Diskussion über das neue Urteil zur Bedarfsbemessung nichts zu tun.

    3. „Im Nachhinein behaupten, die Pille abgesetzt“: Falsch, sie hat es vor Gericht selbst gesagt, dass sie bewusst nicht verhütet hat. Obwohl sie wusste, dass er ihr vertraut, schon Kinder hat und keine mit ihr wollte. Und sie hatte ihre Planung der Ehefrau erzählt, nur nicht, welcher Mann der Dumme sein würde. Es scheint ja in Deutschland egal zu sein, wie perfide manche Frauen vorgehen und dass sie verlogen das Leben anderer durchkreuzen, Verantwortung müssen Frauen dafür nicht übernehmen. Im Zweifel wird sowieso der Mann verurteilt, der fremd gegangen ist (wofür er eine Gespielin brauchte, der das anscheinend nichts ausmachte) und der sich nicht vorher sterilisieren ließ. Ein über zwanzig Jahre kontinuierlich hart erarbeiteter Lebensstandard rinnt dann einer anderen Frau eben durch die Finger, wenn es eine schafft, auch ein Kind von diesem Mann zu bekommen. Schutz der ledigen Mutter unter dem Deckmantel Kindeswohl. Vermögen einsetzen? Die ledige Mutter ? Um Gottes Willen, sie soll doch keine finanziellen Einbußen aus Anlass der Geburt ihres Kindes haben. Soll doch die Ehefrau ihr Vermögen aufbrauchen, wenn sie mit vielleicht 50 Jahren ihre Erwerbstätigkeit nicht mehr ausweiten kann. Sie ist doch mit diesem unmöglichen Mann verheiratet und SIE haftet doch mit ihm. Aber bitte nicht die ledige Mutter, ihr kann man doch keine Anstrengungen zumuten, das Kind könnte ja drunter leiden, es leidet bestimmt mehr als die ehelichen Geschwister, die auch fremd betreut wurden, als ihre Eltern jung waren und kein Geld hatten. Den ehelichen Kindern erklärt man dann einfach, warum sie auf alles verzichten müssen (und was ihr Vater für ein Schw… ist) und warum ihre Mama mehr arbeiten muss und vielleicht krank geworden ist nach Bekanntwerden der Affäre. Dann lädt man Mutti und Halbgeschwisterchen nett zum Kaffee ein, damit das uneheliche Kind Umgang mit den Geschwistern haben kann. Die ledige Mutter bringt dann von ihrem Betreuungsunterhalt gezahlt, den Kuchen mit, weil die Ehefrau mangels ausreichend Geld keinen kaufen kann und wegen der Erwerbstätigkeit keine Zeit mehr zum Backen hat. Ja, klar. So gehts. Diese Ironie musste mal sein, ich wollte darstellen, dass man nicht so einfach die Schuld beim Mann suchen und die Verantwortung für alles ihm und seiner Familie aufbürden kann.
    Vielleicht trauen sich ja mal so betrogene Ehefrauen, sich zu wehren. Es ist eben leider kein Einzelfall und leider haben sie ja keine Klageberechtigung und können ihre Ansprüche nicht selbst geltend machen, solange sie verheiratet sind (Grundgesetz oder Eherechte hin oder her). Wenn ihr Mann es tut, passiert das, was die beiden Kommentatoren oben gemacht haben: Er wird moralisch verurteilt, die Ehefrau hat Pech gehabt. Die Richter wünschen der ledigen Mutti und dem unehelichen Kind alles Gute, die Bedarfe der anderen Kinder werden seziert und alles wird in Frage gestellt, sie müssen verzichten, damit die ledige Mutti es nicht muss. Klasse.

  37. Dresi

    Die ledige Mutter hat genau das gleiche Recht, wie die verheiratete Mutter. Daran gibt es nichts zu deuteln und nach meinem Empfinden auch kein moralisches Problem.

    Der Bedarf der ledigen Mutter geht über den Bedarf einer verheirateten Mutter nicht hinaus. Ihr Bedarf ist, genau wie der der verheirateten Mutter durch den Halbteilungsgrundsatz beschränkt.

    Die ledige Mutter hat grundsätzlich erstmal nur 3 Jahre Anspruch auf Betreuungsunterhalt, danach darf sie im Zweifelsfall zusehen wie sie klar kommt.

    Das Kind hat ebenfalls dieselben Rechte, wie die älteren Kinder auch! Die älteren Kinder partizipieren am höheren Einkommen von Papa ja ebenfalls.

    Wie auch immer, ich kann wohl verstehen, dass man seinem Partner eine weitere Chance gibt, auch wenn er einen nachweislich über längere Zeit betrogen hat (hab ich auch schon getan)

    Ich kann aber nicht verstehen, wie man die Schuld für die „Folgen“ nur bei der ledigen Frau suchen kann. Die war vielleicht verzweifelt verliebt und hat gehofft, den Mann auf diese Weise halten zu können.

    Jede Geschichte hat mindestens 2 Versionen, das habe ich im laufe der Jahre gelernt. Und alle diese Versionen sind auf ihre Weise richtig.

    Verzichten müssen in einer derartigen Kostellation im allgemeinen alle Parteien. Auch die ledige Mutter und das Baby, das mir persönlich in der Seele leid tut. Es hat niemandem etwas getan, darf aber damit rechnen, in Zukunft der Antichrist zu sein.

    Eine furchtbare Bürde hat der arme Wurm zu tragen.

    Gruß
    Dresi

  38. Verheiratet

    So einfach ist das nicht.
    Natürlich ist das uneheliche Kind zu bedauern. Die ehelichen sind es auch oder leiden die vielleicht nicht unter der emotionalen Belastung? Sie kriegen sogar bewusst ihren sozialen Abstieg mit, merken, was plötzlich nicht mehr geht.

    Die ledige Mutter hat alles auf eine Karte gesetzt, SIE war es, die riskiert hat, ein Kind ohne Vater aufziehen zu müssen, nicht die Ehefrau. Die Verantwortung dafür muss sie schon mit übernehmen und vielleicht mal ihrem Kind erklären, wie es entstanden ist und warum Papa eine andere Frau hat und die Geschwister eine andere Mutter.
    Dass eine Frau unglücklich verliebt ist und sie dann zum Äußersten greift, wenn der Mann tats. auf sie eingeht, entschuldigt überhaupt nichts. Sie sollte sich darüber im Klaren sein, dass auch sie, nicht nur der Mann, die Zukunft der anderen Kinder aufs Spiel setzt, einer anderen Frau Schaden zufügt, die davon nichts ahnt und dann, wenn der Unterhaltsstreit anschließend so erbittert geführt wird, auch ihrem eigenen Kind noch Schaden zufügt. Nochmal: Ich sage nicht, dass das uneheliche keinen Unterhalt haben soll. Es geht darum, wie der Gesetzestext angewendet wird und was man unter Gleichbehandlung versteht. Und es geht darum, ob Dreiteilung die richtige Methode war oder eine andere oder ob überhaupt in solchen Fällen die Verantwortung auf Dritte übertragen werden sollte.
    Es gibt für mich keinen Grund, dass das uneheliche persönlich betreut werden soll, weil es eine andere Mutter hat, wenn die ehelichen, die denselben Vater haben, fremdbetreut wurden – was meist auch Ursache dafür ist, dass ein höherer Lebensstandard erworben wird.
    Wenn die Ehefrau mit verdient – weil sie eben nicht ausgestiegen ist aus dem Beruf – dann umso besser für die ledige Mutter? Weil SIE dann vom Mann Unterhalt bekommen und zuhause bleiben kann, die Ehefrau hat ja immer gearbeitet und kann wenigstens einen Teil ihres Bedarfes selbst decken? Mal abgesehen davon, dass sie vielleicht nicht deshalb gearbeitet hat, um den Mann von seiner Unterhaltspflicht für sie zu entbinden (und das Geld einer anderen zu geben), sondern, um den Lebensstandard ihrer Familie insgesamt zu erhöhen.

    Beispiel zum Berechnen: Mann geht fremd. Hat ein 1 jähriges Kind. Er verdient 2300 Euro (bereinigtes Netto). Seine Frau ist noch in Elternzeit, verdient nichts, Elterngeld ist gerade vorbei. Die Geliebte wurde auch schwanger und bekommt das Kind. Geliebte hatte ein Einkommen von 1700 Euro netto. Wieviel bleibt der Ehefrau von ihrem bisherigen ehelichen Bedarf (vor Geburt des unehelichen), wie hoch ist ihr Bedarf nach Geburt des unehelichen? Wie hoch bleibt dagegen der Bedarf der Geliebten nach Geburt ihres Kindes? Wer erhält was? Wie ist es nach 14 Monaten?
    Sind die Ansprüche der Frauen gleich hoch? Und wer hat welchen Verlust zu tragen?
    Bitte mal nachrechnen. Je mehr die ledige Mutter verdient hat, desto größer auch die Einbußen der Ehefrau. So kann die sich glücklich schätzen, wenn die ledige Frau ganz wenig verdient hat, denn ihre finanzielle Zukunft und Rollenwahl hängt sehr davon ab.
    Achja, Rollenwahl: Die ledige Mutter soll die Wahl haben, ob sie arbeiten geht oder nicht in den ersten 3 Jahren. Sie muss auch auf die anderen Familienmitglieder bei ihrer Wahl keine Rücksicht nehmen. Sie wählt: Sie bleibt zuhause. Für die Ehefrau kann das bedeuten, dass sie das Recht zur Rollenwahl (das unabhängig davon ist, ob sie ein unter dreijähriges Kind betreut), nicht mehr ausüben kann. Da drängen sich doch auch Fragen auf, ob der Wunsch der ledigen Mutter da höherwertiger ist? Falls jetzt sofort das Argument kommt, das sei ein Recht des Kindes… ja, es gibt die gesetzlichen Voraussetzungen dafür, dass eine Mutter Unterhalt für diese Zeit fordern darf, um das Kind zu betreuen. Gezwungen wird sie dazu nicht und dieses Recht wurde auch m. E. nirgends als höheres Recht verankert.

    Partizipation am „Wohlstand“ des Vaters: Kindesunterhalte, Beispiel: Eheliche Kinder 12 und 16 Jahre. Abstufung ihrer Unterhalte nach Geburt des nicht ehelichen Geschwisterkindes um mindestens 2 Stufen, da jetzt 5 und nicht mehr 3 Berechtigte da sind. Vielleicht wird wegen BKB-Unterschreitung auch noch weiter abgestuft.
    Wenn der Vater super gut verdient hat, dann landen sie vielleicht in Stufe 5 (Beispiel!!!) der DT. Als sie geboren wurden, verdiente Papa 2000 Euro, da waren sie weiter unten in den Stufen.
    Das uneheliche hat von Geburt an einen höheren „Bedarf“ als die ehelichen, nämlich, wie oben steht, Stufe 5. Kind 1 macht in 2 Kind 2 in 6 Jahren Abi und beide wollen studieren. Dann ist das nicht eheliche noch im Kindergartenalter oder in der Grundschule. Es hat auf jeden Fall Vorrang.
    In einigen Jahren ist das nicht eheliche dann allein unterhaltsberechtigt, die ehelichen sind mit ihrer Ausbildung fertig. Dann ist das nicht eheliche Kind erst vielleicht 15. (Da hatte das eheliche einen „Bedarf“ aus Stufe 5). Inzwischen sind ja einige Berechtigte heraus gefallen, jedenfalls die ledige Mutter und die ehelichen Kinder. Also: Höhergruppierung. Der „Bedarf „des unehelichen steigt. Es hat definitiv immer mehr Unterhalt zur Verfügung als die ehelichen. Gerecht? 0/8/15 Lösung, Schema F. Ungeachtet einer tatsächlichen Gleichbehandlung. Das war nur ein Beispiel. Daran wollte ich verdeutlichen, wie sehr man mit „Gleichberechtigung“ Vor – und Nachteile schaffen kann. Sicher kommt gleich das Argument: Vater könnte ja arbeitslos werden und das uneheliche hat dann nicht mal Stufe 5 sondern 1. Mein Beispiel geht von gleichbleibendem EK aus, um die „Gleichberechtigung“ bei diesem zu zeigen.

    Aus Sicht der verheirateten Mutter dürfte das besonders hart sein. Sie muss akzeptieren, dass sie für den Unterhalt ihrer Kinder immer weniger zur Verfügung hatte als die Frau, die in die Ehe eingedrungen ist. Nur, weil das unehliche vielleicht 15 Jahre jünger ist. Und sie muss akzeptieren, dass der Unterhalt für das uneheliche immer ihren eigenen Bedarf schmälern wird, nie den der ledigen Mutter.

    Der Gesetzgeber hat eine strikte Gleichbehandlung von nicht verheirateten Müttern und Ehefrauen gar nicht gewollt. Das kann man in der entsprechenden Bundestagsdrucksache zur Unterhaltsreform nachlesen. Da wurde genau das diskutiert. Die ledige Mutter hat den Unterhaltsanspruch in den ersten drei Jahren unter der Voraussetzung „sofern eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann“. – daraus hat der BGH mal flugs gemacht, das sei so. Punkt. Begründung? Nicht nötig.
    Die Ehefrau hat den Unterhaltsanspruch aber ohne diese Einschränkung. Und genau das wurde debattiert und es wurde gesagt: Die nicht verheiratete Mutter muss dann vielleicht nach 14 Monaten wieder arbeiten gehen, die geschiedene Nachbarin nicht. – Dieser o. g. Passus blieb im Gesetz trotzdem stehen. Warum denn, wenn der Unterschied nicht gewollt war?

    „Partizipation“ der Kinder am Lebensstandard des Vaters hört sich ja gut an. Oben hatte ich die Frage gestellt, ob das tatsächlich so gerecht ist, wie es aussieht. Noch ein Beispiel. Das Ehepaar hat vielleicht Schulden. Sie haben ein Haus gebaut und finanzieren das. Die ledige Mutter erkennt die Kosten dafür nicht an, es wird dem Ehepaar der Wohnvorteil angerechnet, den sie haben, weil sie keine Miete zahlen, die Kreditkosten werden also „verrechnet“. Der Ehefrau wird der Wohnvorteil auch angerechnet – zugunsten des BU für die ledige Frau.
    Es geht sogar so weit, dass gesagt wird, in dem Unterhalt der beim Vater lebenden Kinder sind 25 % Wohnkosten enthalten. Diese Beträge werden dann also von den Kreditkosten abgezogen und mindern diese Belastung. Um diese Summen mindert sich dann auch der Bedarf der Ehefrau, weil die nimmt ja das Geld ein und spart damit Wohnkosten bei sich / bzw. Tilgungskosten, die sie nicht mehr aus eigenem Unterhalt decken muss. Dem Kindsvater wird das als fiktiv einkommenserhöhend angerechnet. So zahlen also die Kinder einen Teil des Kredites mit ab. Die ehelichen. (Ist eigentlich eh schon falsch, weil die 25 % nicht nur für Tilgungskosten gebraucht werden, die Kinder brauchen ja auch Wasser, Strom, Heizung, Müllgebühren usw….). Das nicht eheliche lebt bei der Mutter und auch in seinem Unterhalt sind 25 % Wohnkosten enthalten. In dieser Höhe spart also auch die Mutter die Miete. IHR wird das aber nicht bedarfsmindernd angerechnet. Begründung: Sie zahlt ja wirklich Miete (nur teilt sie sich diese jetzt mit dem Kind, was aber nicht interessiert). Ihr bleibt jetzt von ihrem Betreuungsunterhalt eben mehr Geld für sich.
    Im Erbfall sind übrigens alle Kinder wieder gleichberechtigt. Diejenigen, die aus ihrem Unterhalt einen Teil der Tilgung gezahlt haben und das uneheliche, das das nicht tat. Alle bekommen den gleichen Erbteil, so der Gesetzgeber. Gleichberechtigtung?

    Viel zu viel Text. Viel zu komplexes Thema.
    So einfach, wie es immer aussieht, ist es nicht. Einzelfallbetrachtungen sind wichtig. Leider machen sich nur wenige Richter auch die Mühe.

  39. ZahlvatersFreundin

    re: #24 @ RA v. d. Wehl

    „Es geht schlicht darum, dass eine Ehe idR heute nicht mehr ein Leben lang hält und es die Regel und nicht die Ausnahme ist, dass sich die Eheleute einem anderen, neuen Partner zuwenden.“

    Das sehe ich als Freundin eines getrennt lebenden Zahlvaters ganz genauso, Herr von der Wehl.

    Unsere Annahme sei mit der Verfassung nicht vereinbar, hat sein Scheidungsanwalt meinem getrennt lebenden Freund und mir erklärt.

    Die erste Ehefrau sei während einer bestehenden Ehe schwanger geworden. Sie habe durch die Betreuung beider Kinder in den ersten Lebensjahren berufliche Nachteile erlitten. Insbesondere, nachdem das jüngste Kind krank zur Welt gekommen sei. Dass sie vor und während der Ehe, nach der Geburt des ersten und bis zur Geburt des jüngsten Kindes berufstätig gewesen sei, verstärke sogar ihren „ehebedingten Nachteil“.

    „Bedarfsprägend nach den ehelichen Lebensverhältnissen“ sei in so einem Fall nicht allein das Einkommen ihres Noch-Mannes zum Zeitpunkt der Trennung, sondern das gemeinsame Einkommen beider Eheleute bis zur Geburt des jüngsten Kindes.

    Dass eine 48-jährige alleinerziehende Berufsrückkehrerin schlechtere Erwerbsaussichten habe, als eine 43-jährige verheiratete Mutter als ungekündigte Angestellte, sei offenkundig und nicht anfechtbar. Auf die Differenz zwischen dem derzeit erzielbaren Einkommen der Ex und der Hälfte des während der Ehe gemeinsam erzielten Einkommens habe Sie ein gesetzliches Recht nach § 1573 BGB.

    Das Recht eines Ehepartners und Elternteils, aus dem gemeinsamen Familienschicksal ganz unbelastet auszusteigen und ggf. verbleibende finanzielle Risiken und Nachteile dem früheren Gatten allein aufzubürden, um mit einem weiteren Gatten unbeschwert einen Neuanfang zu starten sei weder nach der Verfassung (Art. 6, Abs. 5 GG) noch im § 1569 BGB garantiert.

    „Im Leben gibt es keinen RESET-Button.“ sagte uns der Anwalt wortwörtlich und riet meinem Freund davon ab, sich in aussichtslose und kostspielige Streitigkeiten zu stürzen. „Seien Sie froh, dass ihre Kinder nun beide gesund sind, dass sie regelmäßig Umgang mit der Jüngeren haben und ihre Ex sich intensiv um Arbeit bemüht. Ich kenne persönlich viele Ex-Ehefrauen, die auf den Auszug ihres Mannes sehr viel bösartiger reagiert haben. Dass ihre 13-jährige Tochter Ihnen Ihren Auszug übelnimmt und Ihre neue Freundin nicht ausstehen kann, ist typisch für dieses Alter. Daran können sie nur mit viel Zeit und Geduld etwas ändern.“

    Wie gesagt, der Mann ist einfach nur Anwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht. Kein Fachanwalt für Familienrecht. Ich finde, er sollte sich mehr mit unseren Anliegen und weniger mit den Rechten der Ex befassen.

    Er riet meinem Schatz eindringlich dazu, die einverständliche Scheidung samt unbefristeter Unterhaltszahlung an die Ex und großzügiger Umgangsregelung weiter zu betreiben um „keine schlafenden Hunde zu wecken“.

    Wäre ein Wechsel zu einem Fachanwalt für Familienrecht „mit etwas mehr Biss“ in unserem Fall sinnvoll?

    Hoffnungsvolle Grüße

    Freundin eines Zahlvaters

  40. Dresi

    Hallo Freundin,

    macht das bloss nicht!

    Ich kann nur aus unserer eigenen Erfahrung berichten, dass in unserem Fall die Ex-Ehefrau eine Befristung für 5 Jahre erhalten hat.
    Die Frau hat während der Ehe nur geringfügig gearbeitet und die Kids betreut. Die Ehe dauerte bis zur Trennung 17 und bis zur Scheidung 20 Jahre.

    Frau war bei Scheidung 44 und hat alle Register gezogen (selbst psychisch krank, Kinder krank etc.)

    Befristung ist eigentlich eher die Regel geworden, wenn ich das so richtig sehe!

    LG
    Dresi

  41. ZahlvatersFreundin

    Danke für deine Antwort, liebe Dresi!

    Die Ex meines Liebsten hat vor der Ehe und während der Ehe immer gearbeitet. Sie hatte netto mit Steuerklasse IV/IV ungefähr soviel wie ihr Noch-Ehemann.

    Sie hat nur aufgehört, weil das jüngste Kind bei der Geburt vor fünf Jahren krank war. Als die Kurze ein halbes Jahr alt war, wurde die Firma, in der die Mutter vorher gearbeitet hatte, geschlossen. Vor zwei Jahren, nachdem die Jüngere endlich gesund und im Kindergarten war, ist mein Schatz in eine eigene Wohnung gezogen. Seitdem spricht die Ältere (13) nicht mehr mit ihm. Die Jüngere (5) kommt regelmäßig zu uns und kommt auch mit mir gut klar. Die Ältere schneidet mich, wenn wir uns draußen zufällig treffen. Dabei kannte ich ihren Vater noch gar nicht, als der bei der Mutter unud den Kindern ausgezogen ist.

    Mein Schatz kam halt nur nicht mit der Mutation seiner berufstätigen, liebevollen Ehefrau zur unzufriedenen Glucke zurecht. Deshalb ist er ausgezogen, sobald die Kleine gesund war. Was sein Noch-Ehefrau ihm bis heute übel nimmt.

    Sie behauptet, als fast 48-jährige alleinerziehende Berufsrückkehrerin mit zwei Kindern im Jahr 2011 schlechtere Erwerbsaussichten zu haben, als sie sie als verheiratete Mutter eines Schulkindes vor fünf Jahren gehabt hatte. Ihre Nachteile seien ehebedingt und von meinem Schatz unbefristet auszugleichen.

    Und als sie wirklich mal kurz einen Job hatte, war sie ihn ruckzuck wieder los, weil bei ihr die Kinder immer vorgehen. Das kann sich noch ziemlich lange so hinziehen, sagt der Anwalt meines Liebsten.

    Und drückt uns den Spruch mit dem RESET-Button.

    Das kann’s doch wohl nicht sein, oder?

    LG Zahlvaters Freundin

  42. geschieden

    Letztendlich ist es egal, was wir empfinden. Wir müssen damit leben nach dem Motto auch von Gabi, ihr Männer seid alle Verbrecher, tauscht immer eure alten Frauen gegen Jüngere aus und dafür müsst Ihr büssen. Schlimmer geht es nimmer. Männer heiratet nicht mehr, nur mit einem wasserdichten Ehevertrag oder lasst die Frauen arbeiten gehen.Obwohl die Frauen nicht mehr in Eurem Haushalt tätig sind, müsst Ihr weiter lebenslang für sie zahlen. Wie pervers und ungerecht ist das denn. Ein Mörder kommt nach 20 Jahren spätestens raus, ein Exmann nimmer. Arme Frauen, Böse Männer tststs. Gute anständige fleissige Frauen und Mütter, die ihre gemeinsamen Kinder dem Vater vorenthalten und alles tun, um sich über die Kinder an dem Ex zu rächen. Ihre Kinder sind ihr scheiss egal. Und so etwas wird i21. Jahrh.in einem emanzipierten und demokratischen Land noch unterstützt.Pfui

  43. Dresi

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich wolltem mal hören, ob es schon eine Tendenz gibt, nach der die Gerichte (OLG Schleswig-Bereich) nun die Unterhaltsberechnung vornehmen.

    In unserem Fall sind die Ex-Ehefrau und ich Ranggleich (sie lange Ehe Aufstockungsunterhalt § 1573 Abs.2, ich Betreuungsunterhalt nach § 1615I).

    LG
    Dresi

  44. RA Thomas von der Wehl

    @ dresi

    bei Ranggleichheit sollte sich wenig an der bisherigen Methode ändern.

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  45. Dresi

    Lieber Herr von der Wehl,

    haben Sie hierzu auch schon Erfahrungen in dem genannten OLG-Bereich gemacht? Bei uns steht eine recht drastische Änderung an, da mein Elterngeld ausgelaufen ist. Die Ex-Ehefrau bekäme dann ca. 300 Eur weniger!
    Wenn ich jedoch aus der Berechnung rausfalle bekäme sie noch Eur 200 mehr… mein Bedarf könnte dann allerdings gar nicht mehr gedeckt werden (Leistungsfähigkeit)

    Vor der letzten Konstellation haben wir natürlich gehörigen Respekt.

    LG
    Dresi

  46. RA Thomas von der Wehl

    @ dresi

    wenn Sie im gleichen Rang sind (§ 1609 BGB Ziff. 2, 1. + 2. Alt.) wird der Bedarf der Unterhaltsberechtigten jeweils festgestellt und dann entsprechend berechnet. Da sollte Ihnen nichts passieren. Warum sollten Sie rausfallen?

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  47. Dresi

    Hallo Herr von der Wehl,

    weil die werte Ex-Ehefrau der Meinung ist, dass sich ihr Bedarf nun nach den ehelichen Lebensverhältnissen berechnet und sie somit einen Anspruch auf Eur 200 mehr hat als jetzt, während es irrelevant ist, wie mein Bedarf berechnet wird.

    Mit anderen Worten, sie geht davon aus, dass sie dank des o.g. Urteils nun Vorrang hat.
    Und wenn man mal so die Meldungen im Internet aus dem Februar liest, dann kann ich diese Meinung sogar nachvollziehen… überall steht, dass die Ex-Ehefrauen nun mehr Geld bekommen…!

    LG
    Dresi

  48. RA Thomas von der Wehl

    @ dresi

    es geht hier nicht um Vorrang (Sie sind beide eindeutig gleichrangig) sondern um den jeweiligen Bedarf. Die Altehefrau rechnet mit dem Bedarf nach den „ehelichen Verhältnissen“, der tatsächlich höher sein kann als Ihr Bedarf, da die „wandelbaren ehelichen Verhältnisse“ nach dem BVerfG nicht mehr gelten sollen.

    Dann muss wohl § 1578 b BGB helfen.

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  49. Dresi

    Lieber Herr von der Wehl,

    ja, der Bedarf der Ex-Ehefrau richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen… und mein Bedarf richtet sich nach meinem Einkommen vor der Geburt.

    Damit ist der Bedarf der Ex-Ehefrau bei Eur 1600,- und meiner bei Eur 2000,-

    Mein Bedarf ist also höher, oder berechnet sich das noch anders?

    Außerdem gab es mich und unseren Sohn bereits bevor die Scheidung erfolgte. Bei Scheidung war unser Sohn bereits fast 1 Jahr alt.

    Der Unterhalt der Ex-Ehefrau wurde befristet auf 5 Jahre, also bis 2015.

    Im Urteil wurde meinem LG ein geldwerter Vorteil in Höhe von Eur 700,- für den Firmenwagen angerechnet (dieses Geld ist de Facto nicht da) womit wir jetzt, ohne das Elterngeld bei einem Einkommen in Höhe von Eur 1600,- plus Firmenwagen sind… wenn die Frau nun noch Eur 200,- mehr bekommen soll, können wir uns die Karten legen…!

    Leider habe ich im Internet noch keinerlei Hinweise gefunden, wie die Gerichte derzeit urteilen…!

    LG
    Dresi

  50. Nina

    Guten Abend Dresi,

    haben Sie einen Job, auch wenn, nur halbtags? Weil, wenn der Sohn bei Scheidung schon ein Jahr alt war, kann man ja arbeiten gehen, wie viele verheiratet Mütter das auch machen. Wie kann man denn da mit einen Bedarf vor der Geburt rechnen?
    Danke für eine Antwort!
    Gruß Nina

  51. Dresi

    Hallo Nina,

    der Bedarf der nichtverheirateten Mutter errechnet sich nach dem Lebensstandard vor der Geburt des Kindes. Dies hat de BGH mit irgendeinem Urteil, das mir gerade nicht einfallen will, so entschieden.

    Mein Lebensstandard vor der Geburt lag bei Eur 2005,-. Dieser Wert ist vom Amtsgericht im Scheidungsverfahren meines LG so festgelegt worden.

    Unser Sohn wird nächsten Monat 2 Jahre alt. Und nach § 1615I BGB habe ich in jedem Fall bis zum 3. Lebensjahr einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt.

    In meiner Firma kann ich nicht halbschichtig arbeiten. Mir wurde bereits vor Geburt signalisiert, dass mir in diesem Fall sofort nach Rückkehr aus der Elternzeit die Kündigung droht. Wir sind ein 5-Mann Unternehmen.

    Im übrigen habe ich erst ab dem 3. Lebensjahr unseres Sohnes Anspruch auf einen Kita-Platz.

    Zusätzlich ist es sinnlos jetzt wieder einzusteigen, da im Oktober unser 2. Kind geboren wird.
    Diese Schwangerschaft bestand schon bevor das BVerfG die Drittellösung plötzlich kippte.

    In unserem Fall arbeitet die Ex-Frau nur 30 Stunden, obwohl ihr ein vollschichtiger Erwerb „auferlegt“ wurde. Das gemeinsame Kind ist 16 Jahre alt. Das ignoriert sie jedoch und fordert statt dessen nun mehr Unterhalt, weil ihr Bedarf ja nun nach diesem Urteil anders zu rechnen sei und ich ihrer Meinung nach aus der Berechnung komplett rausfalle.

    LG
    Dresi

  52. Verheiratet

    @ Dresi,

    das würde mich auch interessieren, wie das OLG Schleswig in Ihrem Fall entschieden hat.
    Welcher Senat war denn zuständig?
    Und wie wurde ein Urteil ggf. begründet?
    Vielen Dank für einen kurzen Hinweis.

  53. Dresi

    Hallo Verheiratet,

    wo kein Kläger, da kein Richter!
    Madam hat nicht versucht ihre Forderung gerichtl. durchzusetzen, vermutlich wegen unseres 2. Kindes.

    Und wir sind seit mitte des Jahres endlich den „teuren“ Firmenwagen los und haben somit Eur 700,- mehr in der „Tasche“.

    Leider gibt es noch gar keine veröffentlichten Urteile bezüglich dieser „Zweitfrauenproblematik“. Ansonsten würden wir vielleicht auch selbst die Initiative ergreifen…!

    Naja, noch 3 Jahre… dann bekommt die Ex-Frau meines LG ohnehin keinen Unterhalt mehr.

    LG
    Dresi

  54. Johannes

    @ Dresi

    Das haltet ihr schon durch – ich wünsche euch jedenfalls alles Gute. Es ist ja „Land in Sicht“.

    @ alle

    Da zeigt sich doch immer wieder ein typisches Bild:
    Es ist leider die Regel, dass die geschiedenen Partner nicht besonders wohlwollend miteinander umgehen und es werden auch immer die Kinder mit reingezogen. Es geht in erster Linie ums Geld, um eine Art „Ausgleich“ für die vermasselte Ehe. Oft sind auch Rachegefühle und gekränkter Stolz mit im Spiel. Es wird nicht mehr geredet, sondern nur noch gekämpft – koste es was es wolle.

    Ich kann die Argumente von beiden Seiten verstehen, aber wenn die Ex-Partner nicht selbst über ihren Schatten springen und sich einigen, dann wird der Kampf (zugunsten der Geldbeutel der Anwälte und Gerichte) lange so weiter gehen. Das macht es nicht besser!
    Fragt euch bitte selbst, was ihr wollt. Ist eure Forderung von gekränktem Stolz geprägt? Soll der/die Ex für etwas „gerade stehen“, was er/sie angerichtet hat? Falls ja, dann muss das zeitlich begrenzt werden. Niemand soll ein Leben lang für etwas büßen, was er einst verbockt hat. Zu einer Trennung gehören nämlich immer Zwei und niemand verlässt einen/eine Partner/in, mit der/dem er glücklich ist. Da also die Fehler IMMER auf beiden Seiten zu suchen sind, muss auch derjenige, der die Entscheidung trifft die Ehe zu beenden, mit Einbußen rechnen – genauso wie derjenige, der die Trennung vielleicht (jetzt) nicht wollte, aber dazu in jedem Fall auch beigetragen hat. Wie gesagt – glückliche Paare trennen sich nicht.

    Was jedoch enorm schwierig bleiben wird (für Anwälte, Richter und die Parteien selbst), ist diese individuellen Umstände auf die Gesetzestexte zu beziehen und hierbei ein für beide Seiten „gerechtes“ Urteil zu fällen, wie in der Folgezeit mit der gescheiterten Ehe umzugehen ist. Wenn man es mal genau überdenkt, dann gibt es in dieser Situation gar kein „befriedigendes“ Ergebnis für beide Seiten. Das kann auch gar nicht funktionieren, da die Expartner zukünftig getrennt leben und im besonderen Maße auch dafür eigenverantwortlich sind. Die Sicherheiten und Vorzüge des Ehelebens sind beendet. Das heißt im Klartext, dass JEDER mit Einbußen rechnen und leben muss. Die gescheiterte Ehe ist ein enormer Einschnitt, den nun jeder selbst auszugleichen hat. Wenn dabei jemand vom Gesetz her noch Unterstützung in der Anfangszeit (in Form von Unterhalt) vom Expartner/in bekommt, dann ist das eine BEFRISTETE Hilfe, um dem finanziell schwächeren Expartner eine Möglichkeit zu geben wieder selbst auf die Füße zu kommen! Diese Hilfe muss so gestaltet werden, dass beide Seiten damit leben können und sich eben nicht das Gefühl der Benachteiligung einstellt. Zerstrittene Expartner werden immer das Gefühl haben, das alles extrem ungerecht ist, aber sie vergessen eben auch gerne, dass es nicht ohne Verluste ablaufen kann. Auch deshalb möchte ich jedem nur raten, sich zu einigen und dies nicht nur den Anwälten und Richtern zu überlassen. Es zeugt von Größe, wenn Expartner das schaffen! Sie verdienen meinen Respekt. Aber sie gewinnen auch selbst wieder etwas zurück. Würde und Ruhe. Das hilft auch ungemein bei der Gestaltung des neuen Lebens, denn man konzentriert sich endlich wieder auf das Wesentliche und kann die Vergangenheit mal beiseite schieben.

    Ich habe bis jetzt bewusst die unschuldig Beteiligten, die Kinder, heraus gelassen, denn hier ist ganz besonders wichtig, dass sie nicht zwischen die Fronten geraten und – weil es in der Regel doch passiert – keinen Schaden davon tragen. Die Expartner vergessen gerne, dass sie nun getrennt leben, aber trotzdem gemeinsam Eltern bleiben! Und jeder möchte doch seinen Kindern eine gute Mama und ein guter Papa sein, oder? Also können ein Krieg, den man mit dem Expartner führt und das vorbildliche Elterndasein nicht nebeneinander funktionieren! Das kapieren viele einfach nicht.

    Es wäre ungemein egoistisch, wenn man als Eltern die (wohlgemerkt zu klärenden) Belange und Streitereien bei der Gestaltung der Zeit nach der Scheidung Vorrang gegenüber der Forderung der Kinder nach einem harmonischen Umgang mit beiden Seiten (wenn auch nicht unbedingt gleichzeitig) gibt!!! Also Hand auf’s Herz. Wer schafft es, dass die Kinder mit beiden Elternteilen einen regelmäßigen Kontakt haben, der harmonisch gestaltet werden kann? Wer unterstützt den Expartner darin, dass die Kinder gern bei ihm/ihr sind?
    Zum Wohl der Kinder müssen die Expartner über ihren Schatten springen und den Ärger nicht vor ihnen ausleben oder sie mit rein ziehen, auch wenn’s noch so schwierig ist. Das verlangt sogar das Gesetz!
    Der zu zahlende Kindesunterhalt – sei es nun bar oder durch Betreuung – ist glücklicherweise in der Düsseldorfer Tabelle dargestellt und ich gehe davon aus, dass jeder Elternteil auch gerne bereit ist das zu leisten, was machbar ist, insbesondere dann, wenn der Umgang gut geregelt ist. Natürlich habe ich mich auch schon gefragt, warum der Bedarf eines Kindes anhand des Einkommens des getrennt lebenden Elternteils orientiert ist – aber mal ganz ehrlich – woran soll man sich denn sonst orientieren? Im Übrigen ist die Düsseldorfer Tabelle nur eine Richtlinie! Das wird gern vergessen. Eltern können sich auch untereinander ganz anders einigen.
    Natürlich entstehen auch neue Kosten z.B. durch die räumliche Trennung. Aber im Grunde hat man doch während die Ehe noch intakt war auch nicht jeden Cent für die Kinder aufgerechnet und geschaut, ob Mama und Papa immer gleich viel „gegeben oder getan“ haben. Kinder kosten nun mal Geld, nicht nur Unterhalt, sie benötigen etwas anderes viel mehr… Zeit und Verständnis.

    Es ist auch für sie eine enorme Belastung den zukünftigen Umgang so mitzugestalten, dass er funktioniert und die o.g. strittigen Dinge wirklich in diesem Bereich unbeachtet bleiben bzw. schnellstens geklärt werden. Kinder spüren es, wenn die Eltern traurige, hilflose, wütende oder gar hasserfüllte Gefühle in sich tragen. Eltern müssen das verarbeiten (nicht unterdrücken), um wieder vernünftig leben zu können. Das kostet Kraft und braucht eine Weile, aber es kann klappen. Und wer will schon sein Leben lang mit der einstigen Wut im Bauch herumlaufen? Das bringt nur Magengeschwüre… Spricht man mit den Kindern offen darüber ohne in die gefühlte Wut abzudriften, dann sind Kinder oft verständnisvoll und fühlen sich ernst genommen. Das kann auch eine große Hilfe für sie selbst sein, mit der Situation zu leben.

    Also noch mal ein Rat an die Expartner:
    Sprecht miteinander und sucht Lösungen.
    Kümmert euch um die Kinder.
    Klärt die finanziellen Dinge und versetzt euch dabei wirklich mal in die Situation des anderen.
    Legt den gekränkten Stolz ab, das bringt nicht’s.
    Gönnt dem anderen auch eine glückliche(re) Zukunft.

    Viel Glück.

  55. Endlos

    ref. Johannes . wenn Du dich gütlich einigen möchtest durch die Geldgeilheit der Anwältin und Rachegelüste der Exfrau daran gehindert wirst, kannst Du davon ausgehen, dass es meist s. auch alle Kommentare in einer Schlammschlacht endet, wo die Anwälte ihr Geld sowieso verdienen und natürlcih das Ganze in die Länge ziehen um möglichst viel Honorar heruas zu schlagen. Die Exfrau bekommt unabhängig von den Kindern Unterhalt 3/7 des Gesamteinkommens meist fiktiv und bewusst falsch hochgerechnet des Exmannes lebenslang. Die Kinder bekommen weitaus weniger s. Düsseldorfer Tabelle und ist befristet, bis sie selbst ihr Geld verdienen können. Die Exfrauen kassieren immer weiter ab. Und wenn der Vater die Kinder hat, ist es sogar wie in meinem Fall so, dass er zusätzlich zu dem 3/7 zzgl. Altersvorsorge und Krankenversicherung an die Ex noch die Kinder alimentiert. Es geht nur ums Geld, Menschlichkeit und Gleichberechtigung sowie geschweige denn Gerechtigkeit gibt es nicht bei der deutschen Justiz. Macht Euch nichts vor und erwartet nichts. Ihr werdet immer an die Ex zahlen – Depressionen s. Beiträge sind anscheinend die Mode bei lebenslangen Unterhaltsforderungen. Was für Idioten haben wir eigetnlich als Richter, die das nicht erkennen. Die Ex ist für mich und meine Kinder ein Scheusal inzwischen, mit denen keiner etwa szu tun haben möchte und die sich selbst mit ihrer Pseudokrankheit ins asoziale Abseits gedrängt hat. Die könnte tot überm Baum hängen ausser einen Freudentanz gäbe es von uns keine Reaktion mehr. Ich zahle und bin sie los. Hätte nie gedacht, dass eine Frau zu so etwas mutieren könnte aus Rache und was weiss ich. Im Ãœbrigen wollte ich mich gütlich einigen, wollte für sie sorgen, aber sie hat es mit ihrer Anwältin vorgezogen, die gesamte Familie und Freunde zu verprellen. Negative Aufmerksamkeit nennt man das. Unser Glück kann sie uns nicht leben und anscheinend macht sie das Geld nicht glücklich, Sie versucht uns immer zu bestalken, zu beschimpfen, denunziert uns etc., aber es geht uns inzwischen am Arsch vorbei. Soll sie mit meinem erarbeiteten Geld und dem Unterhalt,den sie den Kindern verweigert doch weiterleben. Jetzt ist sie wirklich nur noch eine armselige, niederträchtige Gestalt. Aber Mitleid haben wir nicht. Sie ist uns zutiefst zuwider. Und mit jedem weitern Pamphlet ihrer Anwältin entfernt sie sich noch mehr von ihren Kids. Im Ãœbrigen habe ich es garnicht nötig , sie schlechtzumachen o.ä. Das hat sie ganz allein besorgt. Eine hässliche Fratze eines ehemals tollen Menschen. Wenigstens können wir unser Gewissen beruhigen indem wir sie unterhalten und alimentieren. ..Und die Anwälte im allgemeinen sowie unsere rudimentären Fachidioten, die Richter/innen verachte ich nur noch. Ich möchte leben und meine Kids auch und wir haben abgeschlossen – auch wenn es uns sehr viel Geld kostet und wir auf vieles aufgrund der Faulheit, Niederträchtigkeit und Verlogenheit der Exfrau und Exmutter verzichen müssen. So ist das eben in der deutschen Rechtssprechung. Anstand, Fleiss, Verantwortung und Fürsorge werden bestraft, das Gegenteil belohnt.OHNMACHT oder Abschliessen und seinen Frieden machen. Allerdings würde ich mir auch überlegen, ob ich nicht einfach aufhöre zu arbeiten…dann habe ich mehr Zeit für meine Kinder.

  56. Genervt

    @ Endlos, Ihr Dauergejammer nervt nicht wenig. Vor lauter Selbstmitleid findet man hier kaum noch die wirklich wichtigen und interessanten Beiträge des Rechtsanwaltes. Wer zu blöd ist einen Ehevertrag abzuschließen, sollte hinterher nicht die Schuld auf andere schieben.

    Abgesehen davon ist es alles andere als schön, auf das Geld des Expartners (egal ob weiblich oder männlich) angewiesen zu sein. Schließlich bedeutet das von heute auf morgen ein Abrutschen in HartzIV, wenn der Expartner ausfällt.

    Kleiner Tipp: Toben Sie sich doch auf Heiratsseiten aus; hier sind Sie falsch.

    MfG
    Genervt

  57. Genervt

    @ Johannes

    Ihr Beitrag ist vom Januar und vermutlich lesen Sie hier nicht mehr, aber Sie sprechen mir aus der Seele. Sie beschreiben im Grunde genommen mein eigenes Scheidungsverfahren.

    Ihr Beitrag sollte auf die Titelseite hier stehen 🙂

  58. RA Thomas von der Wehl

    @ johannes,

    doch, ich lese jeden Beitrag, allerdings schaffe ich es nicht mehr alles zu beantworten.

  59. mutigefrau

    nun haben wir august. gibt es etwas neues zur „gerechten“ unterhaltsberechnung? habe geschiedenen vater vollj. kinder (stud.) geheiratet. wie sieht es aus mit dem splittingvorteil, steht mir überhaupt (rein gedanklich ) unterhalt zu? ich wasche-putze-koche-etc., seine ex wird „dafür bez.“. ??? ich finde es übr. seh r schlimm, wieviele väter ihre kinder nicht sehen dürfen…

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