Handschuhehe = Stellvertreterhochzeit

Unter einer Handschuhehe versteht man die Eheschließung vor einer Trauperson, bei der einer der Eheschließenden nicht anwesend ist, sondern durch einen Stellvertreter vertreten wird. In Deutschland ist eine solche Eheschließung aufgrund der Vorschrift des § 1311 S. 1 BGB nicht möglich. Danach müssen die Erklärungen zur Eheschließung persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit abgegeben werden.

Bei Eheschließungen in anderen Ländern ist dies aber anders. So hat z.B. das Berliner Kammergericht einmal eine in Pakistan von einem Pakistani mit einer deutschen Frau geschlossenen Ehe, bei der die Ehefrau nicht anwesend war, für wirksam geachtet.

Der Begriff Handschuhehe geht darauf zurück, dass früher die Bevollmächtigung mit der Übergabe eines Handschuhs als Zeichnen der Vollmacht bekräftigt wurde.

Ewas vergleichbares gab es in Deutschland im Zweiten Weltkrieg mit der Stahlhelmtrauung. Dabei musste der Bräutigam als Soldat nicht notwendigerweise bei der Trauung in Deutschland anwesend sein. Er musste nur eine von seinem Offizier beglaubigte Erklärung einreichen.

Derzeit ist sowohl nach dem Recht Italiens, Kolumbiens, Mazedoniens, Mexikos, Hollands, Polens, Portugals, Spaniens und diverser US Bundesstaaten eine Stellvertreterhochzeit möglich.

Dabei sind sogar 2 verschiedene Vollmachtpositionen denkbar.

Im 1. Fall gebundener Vollmacht hat der Vertreter keinen eigenen Spielraum und muss die ihm vorgegebene Erklärung übermitteln. Im 2. Fall wird dem Vertreter sogar die Macht gegeben, selbst einen Ehepartner auszuwählen. Eine solche Hochzeit würde definitiv in der Bundesrepublik nicht als wirksam angesehen werden, da sie gegen die ordre public verstößt und nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Scheidung tut weh

Die Online Scheidung mit ehescheidung24

– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt

Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner

bartenbach_warentrennstab.jpg

Einen Kommentar schreiben

Aktuelle Informationen zum Thema Scheidung

Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht