Hinkende Ehe

Unter einer hinkenden Ehe versteht man die rechtlich, wenn die unterschiedlichen Rechtsordnungen zweier Staaten eine Eheschließung unterschiedlich beurteilen. Zum Beispiel eine Eheschließung in Deutschland, bei dem ein Verstoß gegen das Heimatrecht eines ausländischen Verlobten begangen wurde. Eine solche Ehe würde in dem Heimatland des ausländischen Ehepartners als Nichtehe betrachtet werden.

Da diese Ehe aber in Deutschland wirksam ist, kann eine solche hinkende Ehe auch nur nach deutschem Recht geschieden werden.

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