Hausrat im Alleineigentum unterfällt dem Zugewinnausgleich
Der BGH am 17.11.2011 – XII ZR 170/09
Zitat aus dem Leitsatz:
Mit der Aufhebung der Hausratsverordnung und der Einführung des § 1568 b BGB zum 1. September 2009 sind der gerichtlichen Hausratsverteilung nur noch die im gemeinsamen Eigentum der Eheleute stehenden Haushaltsgegenstände unterworfen. Hausrat, der im Alleineigentum eines Ehegatten steht, bleibt dem güterrechtlichen Ausgleich vorbehalten.
Wer also zu Beginn der Ehe umfangreichen Hausrat bereits hatte, kann diesen im Anfangsverögen aktivieren.
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Am 18. Februar 2011 um 10:33 Uhr
17.10.2010 wäre richtig
Am 18. Februar 2011 um 10:50 Uhr
Heist das also wenn bei Heirat der Mann komplett eingerichtet war kann er wenn Nachweise hat einstellen und wenn die noch Möbel vom Geld des Mannes anschafft in der Trennung ist das quasi zu gunsten des Mannes einzustellen?
Am 18. Februar 2011 um 11:00 Uhr
@ ratlos
nee, der Beschluss ist vom 17.November 2010, siehe Link.
Wenn Hausrat im AV, dann natürlich auch im EV. Ob sich damit etwas gewinnen lässt?
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Am 21. Februar 2011 um 10:32 Uhr
Hallo,
mein (noch) Ehemann hat sich vor unserer Ehe eine Wohnung gekauft, also Schulden gemacht… in unserer Ehe diverse Sachen wie neuen Pc, Laptop, Fernseher, Waschmaschine etc. wie sieht die Verteilung nun aus? Bekomme ich die Schulden auch und was steht mir zu?
MFG
Am 21. Februar 2011 um 15:47 Uhr
Für die Schulden in der Ehe haften Sie schön mit!
Waschmaschine haben Sie bestimmt mit benutzt?
Fernsehen haben Sie doch bestimmt auch geschaut?
Am 21. Februar 2011 um 16:30 Uhr
@ katrin
vom Grundsatze hafteten nur derjenige für die Schulden, der den Vertrag abgeschlossen hat.
Etwas anderes gilt nur bei Geschäften nach § 1357 Abs.1 BGB. Was von den angeschafften Gegenständen unter den Begriff der „angemessenen Deckung des Lebensbedarfes“ fällt, kann ich nicht abschließend sagen. Bei teureren Gegenständen wird dies sicherlich nicht der Fall sei.
Lesen Sie auch hier:
http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/08/29/schulden-in-der-ehe-wer-haftet-fuer-was/
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Am 22. Februar 2011 um 11:35 Uhr
) Mit der Aufhebung der Hausratsverordnung und der Einführung des § 1568 b BGB zum 1. September 2009 sind der gerichtlichen Hausratsverteilung nur noch die im gemeinsamen Eigentum der Eheleute stehenden Haushaltsgegenstände unterworfen. Hausrat, der im Alleineigentum eines Ehegatten steht, bleibt dem güterrechtlichen Ausgleich vorbehalten.
e) § 1568 b BGB ist mangels Übergangsregelung auch in bereits vor dem 1. September 2009 anhängig gemachten Verfahren anwendbar.
Am 25. August 2012 um 12:01 Uhr
Hallo,
ich habe nach der Scheidung nicht alle Sachen bekommen die ich mit in die Ehe gebracht hatte, genauso wenig habe ich von dem was wir uns in der Ehe zusammen angeschafft haben nichts bekommen. Mein Exmann hat eine Haushaltsauflösung gemacht, ohne mich vorher zu Informieren, meine Rest Sachen hat er weggeschmissen. Davor hatte er Privatinsolvenz angemeldet. Und nun?
Am 8. September 2015 um 14:14 Uhr
Hallo,
Ich habe da eine Frage…. Mein getrennt lebender Ehemann wurde aus der wohnung nach dem gewaltschutzgesetz entfernt zahlt keinen unterhalt für die kinder und auch so kann er nur drohen……heute schrieb er mir es würde irgendein verwalter zu mir kommen und die Küche mitnehmen und den Fernseher ich fragtr ihn was für ein Verwalter er sagte Von der stadt und insolvenz darf er das? Gehört das nicht zur Grundsicherung? Und ich versteh es eh nicht er verdient so gut wird das nicht geprüft?????
Am 14. Oktober 2015 um 10:25 Uhr
Frage zum Hausrat und Schulden
Während der Ehe wurde ein Kredit über 30000 Euro aufgenommen. Eine Kreditkarte mit 8000 Euro belastet. Beides zusammen unterschrieben. Nun ist sie kaufsüchtig. Hat viele Gegenstände doppelt und dreifach gekauft. Will mit allem in den schränken ausziehen. Hat ein paar Dinge von ihren Eltern mit in die Ehe gebracht. Alte Gläser etc.. die Schulden kann sie nicht bezahlen. Er hat durch Hausraten und Kredite gerade -300 Euro monatlich. Jeder hat ein Auto allein finanziert. Kann man sie zwingen sich von doppelten oder überflüssigen Sachen zu trennen, damit wenigstens ein kleiner Teil der Schulden abgetragen wird . Sie hat ab Nov eine neue Wohnung . 2 Mini Jobs. Möchte lieber die Anschlussfinazierung für ihr Auto machen anstatt sich an den Schulden zu beteiligen. Gehört das Auto evtl zum Hausrat. Da sie es nur 2 x die Woche zur Arbeit gebraucht hat und den Rest der Zeit zum einkaufen für die gemeinsamen Einkäufe. Er ist ja bereit das Haus – voll finanziert – zu übernehmen. Nur nicht die durch die kaufsucht angefallenen Schulden.
Am 15. Oktober 2015 um 14:59 Uhr
Erstens hat er doch mitgemacht.
Zweitens soll Sie schön arbeiten, das kommt ihm ja für eventuelle Unterhaltsansprüche zugute 😉
Drittens soll gleich mit seiner Bank besprechen das ist immer gut!!
Viertens kann man gegenrechnen, da die sicher ansprüche aus Haus ? geltend machen will trotz Schulden 😉
Am 15. Oktober 2015 um 15:11 Uhr
Und noch ein Tipp:
Falls Ehekonto gleich eigenes Konto bei Bank,sonst wird geteilt 😉
oder abgeräumt.Und wenn alles doppelt und dreifach da ist Hausflohmarkt machen 😉 alles muss raus 😉
Am 15. Oktober 2015 um 15:38 Uhr
Noch ein paar Tipps:
Raten für Haus einfrieren(Absprache mit Bank) geht ja auch um Wohnvorteil. Jede Rate erhöht Zugewinn der Gegenseite!
Steuerkarte ändern, jeder Euro mehr erhöt Unterhaltsanspruch ebenso bei Prüfung durch die liebe ARGE falls die meint braucht Hausrat und Leistung (Harz IV)
Das hat alles Hand und Fuss, da ich 7 Jahre Terror hinter mir habe in unserem Rechts-staat
Alte Weisheit wer am besten lügt vor Gericht kommt durch, da die Warheit keinen interessiert !!!!!!!!!
Am 15. Oktober 2015 um 15:49 Uhr
Wahrheit 😉