Bekomme ich bei Ihnen den günstigsten Preis für die Scheidung?
Der Begriff “ günstig“ ist im Zusammenhang mit Anwaltskosten natürlich immer relativ. Grundsätzlich sind die anwaltlichen Leistungen bei einem Scheidungsverfahren – es sei denn, man bekommt Verfahrenskostenhilfe – nicht billig. Dies liegt schlicht an den gesetzlichen Vorschriften, nach denen die Rechtsanwälte abrechnen müssen. Kein Rechtsanwalt darf, auch bei einem sehr einfachen Scheidungsverfahren, unterhalb dieser gesetzlichen Gebühren abrechnen.
Es gibt aber ein paar Spielräume, die mir geöffnet sind. Sollte es sich um eine einvernehmliche Scheidung handeln, bei der möglicherweise sogar der Versorgungsausgleich durch notariellen Vertrag ausgeschlossen ist, liegt häufig sowohl die anwaltliche, als auch die gerichtliche Arbeit auf dem untersten Level. Ich halte es daher für angebracht, in solchen Fällen zu versuchen, den Mandanten gebührenrechtlich so weit wie möglich entgegenzukommen.
Ich werde in diesen Fällen grundsätzlich beantragen, dass der Gegenstandswert für das Scheidungsverfahren um 25% reduziert wird. Dies bewirkt in der Regel eine deutliche Gebührenreduzierung.im übrigen achte ich darauf, dass nur diejenigen Kosten anfallen, die unbedingt notwendig sind. Meine Mandanten erhalten von mir vorher eine verbindliche Kostenschätzung und werden, sofern eine Kostenerhöhung droht, von mir vorher und umfassend darüber informiert und befragt.
Wenn meine Mandanten mir ihr Nettoverdienst und die Anzahl ihrer Kinder angegeben haben, berechne ich die Kosten optimal günstig. Sollte ein anderer Anwalt noch geringere Kosten in Rechnung stellen wollen, wäre ich sehr vorsichtig. Dies kann eigentlich gar nicht angehen.
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Am 3. März 2011 um 14:51 Uhr
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