Keine unzumutbare Härte für Härtefallscheidung

Ich habe schon häufig darauf hinweisen müssen, dass unsere Familiengerichte die Gründe für eine Härtefallscheidung sehr streng bewerten.

Das OLG München (FamRZ 2011, 218) hatte vor kurzem einen Fall zu entscheiden, bei dem die Ehefrau nur wenige Tage nach der Hochzeit von ihrer besten Freundin erfahren musste, dass ihr frisch angetrauter Ehemann dieser besten Freunden soeben seine große Liebe gestanden habe. Die beste Freundin hat dann auch noch zugegeben, dass bereits vor der Hochzeit der Ehemann entsprechende E-Mails an die Freundin geschickt hat, dass er sie unsterblich lieben würde. Dennoch hat er seine Frau geheiratet.

Die Frau reichte daraufhin unverzüglich die Scheidung ein und berief sich auf unzumutbare Härte und wollte noch vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden. Es stand auch für die Richter fest, dass die Wiederherstellung der Ehe praktisch ausgeschlossen war.

Dennoch hat das OLG München entschieden, dass die vorgebrachten Argumente keine unzumutbare Härte seien, die eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres rechtfertigen würde.

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7 Reaktionen zu “Keine unzumutbare Härte für Härtefallscheidung”

  1. opfer

    Wie oft darf Frau eigentlich einen Gerichtstermin wegen angeblicher Krankheit platzen lassen einen Tag vor der Verhandlung? Der Tu ist in der Berufung, das war der erste Termin wegen NU? 6 Jahre Trennung, 5 Jahre Scheidung im Verbund, jedes Jahr eine Verhandlung mit neuem Richter. Frage: wie lange kann die Frau die Scheidung noch heruaszögern?

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ opfer

    das ist sicherlich ein krasser Einzelfall und ich kann auch nicht sagen, wie ein solches Verfahren zu beschleunigen ist. Möglicherweise ist ein Antrag auf Abtrennung der Verbundsachen erfolgreich.

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  3. Nina

    Was ist TU (=Trennungsunterhalt?) und was ist NU?
    Habe im Rahmen meiner Scheidung sehr viel erlebt…
    @Opfer: Machen Sie doch einfach ein finanzielles Angebot, wenn es geht. Notarielle Vereinbarung, Zahlung, fertig!

  4. geschieden

    ref. Nina und H.v.Wehl, habe die Kinder, sie ist voller Hass und das Gericht bzw.die Richter und Ihr Anwalt tun alles w.o.a. um das Verfahren bis zur Endlosigkeit hinaus zu zögern. Irgendwann wenn die Kinder leiden, weil von ihr mit hineingezogen und wir alle – ist es mit einer gütlichen Einigung vorbei. Wir werden alle inkl. meiner neuen Beziehung terrorisiert und von dem Gericht und dem Anwalt hingehalten..Die Richter können schalten und walten wie sie wollen- der Termin wurde abgesagt obwohl sie einen Klinikaufenthalt aus dem VORMONAT als Absage vorgelegt hat. D.h. zu dem Termin war sie garnicht krank. Die Richterin will jetzt auf das Urteil des OLG warten im TU – also ich zahle seit 6 Jahren TU und ein Ende ist nicht in Sicht. Sie ist inzwischen vermutlich wirklich krank, weil sie von ihrer Anwältin dazu angehalten wird, seit 6 Jahren einen auf depressiv zu machen..irgendwann ist man dann wirklich krank, wenn keine empfohlene Therapie gemacht wird..Vorher hat sie i.Ãœ. immer gearbeitet..Also es gibt Anwälte, da müssen sich die ehrbaren Anwälte schämen. Dieser Anwalt bekommt PKH – also verschleppt er. Die Richter haben so oft gewechselt, dass der neue Richter keine Lust hat, sich mit dem Fall zu beschäftigen..ist ja klar. Die Scheidung aus dem Verbund haben wir schon versucht, hat aber der inzwischen wieder gewechselte Richter damals abgelehnt. Wir werden hier vom Feinsten inkl. des Steuerzahlers, der hier die PKH bezahlen muss, vorgeführt von dem ach so gerechten Rechtssystem.
    Ich wehre mich jetzt bis zum bitteren Ende bzw. EGH, weil ich nicht einsehe, diese Unverschämtheit und Ungerechtigkeit mitzumachen. Wir klagen jetzt auch wegen Verfahrensverschleppung —weil wir vor diesem Gericht keine Achtung mehr haben. Schlimmer kann es dort nicht mehr werden! Ich habe die Hoffnung dass das OLG wenigstens sachlich und objektiv urteilt – es sind 3 Richter? Ich hoffe das sehr- mehr möchte ich nicht. Einfach nur Sachlichkeit und objektivität.EInfach nur, dass diese sich mit den Fall beschäftigen und alles, alles wirklich nach Nachweisen und Tatsachen gerecht beurteilen. Ich hoffe das sehr!

  5. geschieden

    Ach Thema Härtefall: Die Scheidung udn Abtrennung wurde von dem vorherigen Richter, der mal kurz für ein 3/4 Jahr vom Strafrecht ins Familienrecht gewechselt hatte, abgelehnt, weil sie ja angeblich der sogenannte Härtefall wäre. Dem Richter war nachweislich bewusst, dass sie ihr Vermögen in der Höhe von ca. 25.000 Euro, welches sie dem Gericht als Altersvorsorge angegeben hat, inzwischen nicht nur angetastet sondern fast komplett ausgegeben hatte trotz PKH und UNterhaltszahlungen von über 800,–Euro netto.
    D.h. sie hat mit Hilfe ihrer Anwältin den Staat und mich betrogen, indem sie dieses Einkommen verschwiegen hat. Der Richter hat dies jedoch als unerheblich abgetan.Genauso wie er kein Gutachten für nötig befindet, weil er meint sie wäre halt krank, das sehe man ja..Also die Selbstherrlichkeit der Richter und Anwälte (teilweise) ist schon erschreckend. Ich habe keinen Respekt mehr vor diesen Beamten und deren Lobby – sorry H.v.Wehl – es gibt Ausnahmen – wie unser Anwalt auch. Nur manchmal denke ich die guten sachlichen Anwälte sind dieser Verlogenheit einfach nicht gewachsen..und die Unantastbarkeit der Gerichte und Richter machen es sehr schwer, noch an Gerechtigkeit zu glauben. Naja, wir müssen halt jetz Geduld haben – irgendwann werde ich geschieden und kann wieder heiraten.

  6. Rolfschneider

    Das stimmt , es ist zum verzweifeln . Diese Hochnäsigkeit lässt sich nur en wenig dämpfen gleichwohl spürbar , wenn man qua
    a) Bfeangenheitsantrag bei geringster Vermutung
    b) Dienstaufsichtsbeschwerde
    das wird selbstverständlich alles vom AG-Direx abgeschmettert , dennoch wird eine gute Wirkung nicht verfehlt.
    (Das hat mir mal ein gestandener Anwalt ,der selbst unter dem Kram litt gebeichtet). Ich habe es abgeguckt,durchgeführt und bin eigentlich ganz zufrieden .
    Weiterer Gesichtspunkt :
    Qualität der AG – Urteile = fast das Letzte.
    Beantragen Sie Teilentscheidungen ,nicken Sie dazu zunächst alles ab , was der Richter gerne hätte und gehen Sie dann ans OLG , dort dürfen Sie mit einem wohlabgewogenen
    Urteil rechnen ( niemals früher , das sind alles Fließbandentscheidungen , Glück , wenn das Urteil zu Ihren Gunsten ausfällt , Einstweilenpech , wenn Sie halt weitergehen )

  7. geschieden

    dank an rolf schneider; ja wir wissen das und haben seit Oktober 2010 ein Urteil über TU, welcher in Berufung ist übrigens von beiden Seiten…Aber, wenn beim OLG nach tatsächlichen Verhältnissen und Tatsachen wie auch Einkommen und nachweislichen Prozessbetrügen geurteilt wird – wohl abgewogen; dann sehe ich dem doch etwas zuversichtlicher entgegen. Leider ist bei Scheidung und NU lt. der Richterin vom AG kein Urteil oder Verhandlung mehr zu erwarten, bis denn das OLG im TU entschieden hat; ergo fast ein Jahr wieder rum und ich zahle weiterhin titulierten TU..ein wahnsinn. Mein RA hat das OLG nun auf die Reaktion des AG aufmerksam gemacht und will nun auch Klage wegen Verfahrensverschleppung initieren. Ich weiss auch,dass der Oberguro an dem AG das abschmettern wird – aber das mit dem Dämpfer wäre ja schon was. Aber, warum gehen wir dagegen nicht einmal gemeinsam vor gegen diese Willkür und Verfahrensverschleppungen der Familiengerichte – also der kleinen – ? Das müsste doch möglich sein. Ãœbers Internet oder so etwas?

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