Verwirkung nachehelich Unterhalt wegen verfestigter, neuer Lebensgemeinschaft

Das OLG Frankfurt hat mit Beschluss vom 19.11.2010 die Berufung einer geschiedenen Frau zurückgewiesen, der zuvor das Familiengericht den weiteren nachehelichen Unterhalt aufgrund einer Abänderungsklage des geschiedenen Ehemannes gestrichen hat. Die Frau verlangte weiterhin Unterhalt, obwohl sie mit einem neuen Partner, gemeinsame eine neue Wohnung angemietet hat, deren Kosten beide gemeinsam trugen. Die Beziehung der beiden dauerte bereits 1 ¼ Jahre an. Insbesondere hat das OLG verneint, dass der Ausschlusstatbestand des § 1579 Nr. 2 BGB in einer bestimmten Reihenfolge zu prüfen sei. Nach Auffassung der Frau war zunächst festzustellen, dass ein Zeitraum von mind. 2 – 3 Jahren verstrichen sei und daher die Zeit von 1 ¼ Jahren nicht ausreichend sei, eine verfestigte neue Lebensgemeinschaft anzunehmen. Dem ist das OLG entgegengetreten und hat darauf hingewiesen, dass § 1579 Nr. 2 BGB zeitlich nicht festlegt, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft auszugehen ist. Dies sei vielmehr nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen. Anhaltspunkte für eine verfestigte Lebensgemeinschaft sind z.B.:

  1. Ein über längere Zeit geführter gemeinsamer Haushalt,
  2. das Erscheinungsbild des neuen Paares in der Öffentlichkeit,
  3. größere gemeinsame Investitionen,
  4. die Dauer der Verbindung.

Es sei zwar richtig, dass in der Rechsprechung von einer Verfestigung manchmal erst nach zwei bis drei Jahren ausgegangen wird, dieser Zeitraum kann allerdings nicht schematisch angewendet werden. Es gibt keine gesetzliche Mindestdauer für eine Verfestigung. Das OLG stellt fest, je fester die Verbindung nach außen in Erscheinung tritt, umso kürze eine Zeitspanne ausreichen kann, um von einer verfestigten Lebensgemeinschaft auszugehen. Dabei käme dem Kauf von gemeinsamen Immobilien oder der Anmietung einer gemeinsamen Wohnung erhebliche Bedeutung zu.

Persönliche Anmerkung:

Ich halte dieses Urteil für richtig und sachgerecht. Der BGH hatte lange Zeit, eine Mindestdauer von zwei bis drei Jahren verlangt, da zuvor angeblich nicht zuverlässig festgestellt werden könne, ob es sich um eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft handelt oder nur um ein Verhältnis auf Probe. Der Mindestzeitraum ist seit längerer Zeit streitig. Bereits 1999, und damit vor der Unterhaltsreform vom Januar 2008, hat das OLG Köln den Unterhalt als verwirkt angesehen, wenn die Unterhaltsberechtigte mit dem neuen Partner ein Haus gekauft hat, aber mit diesem erst seit einem Jahr zusammen lebt. Das Amtsgericht Essen hat sogar den Zeitraum von einem Jahr als generell ausreichen angesehen, da sich die gesellschaftlichen Verhältnisse inzwischen deutlich geändert haben.

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6 Reaktionen zu “Verwirkung nachehelich Unterhalt wegen verfestigter, neuer Lebensgemeinschaft”

  1. r

    Frage:
    Kann die Gegenseite aus einem nicht Rechtskräftigen Urteil

    Vollstreckung beantragen?

    Anmerkung: zahle aber immer denn Betrag n xx denn Gericht im Urteil festgelegt hat.also kein Rückstand in dem Sinn

    Urteil liegt vor aber Gegenseite ging in Berufung OLG

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ r

    Vollstreckung nur gegen Sicherheitsleistung. Vorpfändung (Kontosperre) aber möglich

  3. r

    Habe immer zum 15 gezahlt pocht jetzt auf 1

    habe dann da ja nicht Rechtskräftig und im Urteil nicht berücksichtigt wegen Kinder bei mir
    um Ruhe zu haben innerhalb der ersten drei Werktage gezahlt aber es wird auf den 1 gepocht?

  4. sheyla

    guten tag ,bitte um hilfe,
    bin seit 09 geschieden ,wurde vom eigen sohn krankenhaus reif geschlagen kann daher nicht mehr arbeiten habe pflegestufe beantragt weitere op,s würden im rollstuhl für mich heißen ,bekomme vom ex.mann einen kleinen unterhalt er muß nun da mein sohn dieses jahr 26 jahre wird ihn nicht mehr unterstützen mein tochter wird 24 jahre
    bekomme hartz 4 nun bin ich aber glücklich und würde gerne wieder heiraten ,mein lebensgefährte bekommt auch hartz 4 und es wird rente für ihn aus gesundheitlichen gründen beantragt
    bekomme ich auf grund meiner situation weiterhin unterhalt oder worauf muß ich achten wer kann mir bitte helfen vielen dank ( ach so war 23 jahre verheiratet und hab die schwiegermutter 10 jahre gepflegt die alzheimer und dement war ,hatte nur 400 euro jobs daher bekomme ich keine rente mir fehlen 36 monate )

  5. RA Thomas von der Wehl

    @ sheyla

    ich kann hier nur einzelne Fragen beantworten, kann ihrem tragischen Schicksal aber leider keine konkrete Frage entnehmen. Tatsächliche Hilfe kann ich in diesem Forum nicht erbringen.

    RA Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht
    info@vonderwehl.de
    0431 – 911 16

  6. Thomas

    Wollte wissen was ist wenn meine EX-Frau in Ägpyten geheiratet hatte auf den Standesamt! Und in Deutschland die Ehe in Berlin Geschieden wurde ! Muss ich dann noch Unterhalt Bezahlen ?Hatte sie dann noch Anspruch auf Unterhalt!

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