Prozesskostenvorschuss gem. § 1360 a IV BGB
Donnerstag, den 12. Mai 2011Völlig entsetzt kommen (meist Ehemänner) zu mir und bringen mir ein Schreiben eines gegnerischen Anwaltes, mit dem sie aufgefordert werden, dessen Kosten im Scheidungsverfahren zu übernehmen. Meist noch mit dem empörten Ausspruch:„das kann doch wohl nicht wahr sein“ Leider doch! § 1360 a Abs. 4 BGB, wonach dem Ehegatten, der nicht in der Lage ist, […]