Facebook für Anwälte. Sinnvoll oder schädlich?
ich habe gerade im Deutschen Anwaltsspiegel in der Ausgabe 12 vom 15.6.2011 einen interessanten Artikel des Prof. Hoeren gelesen. Dieser Artikel beschäftigt sich mit den Risiken der sozialen Netzwerke für Unternehmen und private Nutzer, also auch für Rechtsanwälte.
Muss man/frau als Anwalt einen Facebook-Auftritt haben?
Ich gestehe, dass ich kein Freund von Facebook bin. Ich halte das meiste, was dort gepostet wird, für überflüssig und für reine Zeitverschwendung. Menschen geben Sachen von sich Preis, die besser privat geblieben wären. Das meiste ist zudem belanglos und langweilig. Ich stelle mir immer wieder die Frage: „was soll das alles?“
Wie sieht es nun aus mit einem Facebook-Auftritt für Rechtsanwälte?
Prof. Hoeren beschreibt die rechtlichen Risiken anschaulich und richtig mit
– der nicht zu erfüllenden Impressumspflicht,
– dem nicht zu erfüllenden Gegendarstellungsrecht,
– den möglichen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen, falls Mitarbeiter eines Unternehmens auf die besondere Werthaltigkeit des Facebook-Auftritts hinweisen und so weiter.
Den original Artikel von Prof. Hoeren können Sie hier lesen.
Am 28. Oktober 2012 um 14:25 Uhr
hallo,
eine Privatperson hat ein Bild sowie eine pers. Beschuldigung meiner Person auf Facebook veröffentlicht. Leider ist dieser Mensch Hartzempfänger sodass ich keine Ansprüche stellen kann.
Diese Person ist immer noch im Facebook zu finden. Durch Freunde wurde der Eintrag über meine Person bei FB rausgenommen. Wie kann man solche Menschen bestrafen. Leider war ich beim Anwalt und der hat nur Geld gekostet.
Auf eine Anwort wartend Ihrerseits
vielen Dank
Traute
Am 1. November 2012 um 13:29 Uhr
@ traute
das ist nicht mein Thema. Ich spreche nur über das Familienrecht.
Bei Fragen wenden Sie sich an
RA Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
Telefon: 0049 431 91116
http://www.vonderwehl.de
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