Verwirkung Unterhaltsanspruch nichteheliche Mutter bei verfestigter neuer Partnerschaft?

Der Fall:

die Eltern eines 4-jährigen Kindes waren und sind nicht miteinander verheiratet. Der Kindesvater schuldet Unterhalt gem. § 1615 l BGB. Die Kindesmutter lebt inzwischen in gefestigter Partnerschaft mit einem anderen Mann zusammen. Der Kindesvater wendet ein, der Unterhaltsanspruch der Kindesmutter sei damit verwirkt gem. § 1579 Ziff. 2 BGB.und der Kindesvater mit diesem Argument durch? Das OLG Nürnberg hat in einem Urteil vom 26.8.2010 entschieden, dass die Vorschrift des § 1579 Nr. 2 BGB nicht auf den Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter anwendbar sei, auch nicht in entsprechender Anwendung. Die §§ 1569 ff. BGB behandelt nur die Unterhaltsansprüche geschiedener Ehegatten. Da im vorliegenden Fall die Kindeseltern nicht miteinander verheiratet waren, käme nur eine entsprechende Anwendung der Vorschrift in Betracht, was jedoch von dem OLG Nürnberg verneint wurde.

 

 

3 Reaktionen zu “Verwirkung Unterhaltsanspruch nichteheliche Mutter bei verfestigter neuer Partnerschaft?”

  1. Sandy

    Hallo,
    ich habe da ein riesen Problem. Mein Ehemann, wir sind seit 5 Jahren verheiratet, seit 8 Jahren zusammen, hat mit seiner früheren Freundin einen Sohn. Diese hat allerdings vor einigen Jahren neu geheiratet und mit diesem Mann auch 2 weitere Kinder. Eines ist schon da und das andere ist unterwegs. Nun möchte ich gerne wissen, ob mein Ehemann weiterhin Unterhalt für seinen Sohn zahlen muss?
    Seine damalige Freundin hatte auch schon mal nachgefragt, ob mein Ehemann seinen Sohn zur Adoption geben würde. Dieses wollte er machen, allerdings kamen die Papiere nie bei uns an. Ausserdem hat seine damalige Freundin nicht beim Jugendamt angegeben, dass sie neu verheiratet ist.
    Was können wir nun machen?

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ sandy

    solange es sein leibliches Kind ist und dies nicht adoptiert wurde, wird Unterhalt geschuldet

  3. Sasu

    Hallo,

    vorab: meine Exfrau (53) legt es direkt darauf an (auch mit unlauteren Mittel) mir jeden Cent aus der Tasche zu ziehen.

    Meine Scheidung ist seit ca. 2 Monaten durch. Unser gemeinsamer Sohn (15), der jetzt KEINE Pflegestufe mehr hat wohnt bei Ihr. Ich weiß, dass der neue Partner meiner Ex bereits seit 1/2 Jahr „inoffiziell“ bei ihr wohnt. Der vorhergehende Partner hat 1 Jahr „inoffiziell“ bei Ihr gewohnt. Jetzt habe ich herausgefunden, dass der Neue Partner Hartz IV beantragt hat und dazu die Einkünfte meiner Ex beim Amt mit angegeben hat.

    1. Frage: Ist das Zusammenleben jetzt offiziell oder muß er sich erst per Meldeamt bei Ihr wohnhaft melden? Kann ich hierfür eine Auskunft von ihr oder dem Meldeamt verlangen?

    Da er jetzt Hartz IV beantragt hat kann ich ja leider keine Haushaltsführungskosten im Nachehelichen Unterhalt geltend machen.

    2. Frage: Muß meine Ex mir unaufgefordert mitteilen wenn ihr Partner einen Job findet? Und/oder muß sie auf meine Fragen Auskuft geben?

    Zum Glück hat das Gericht hat meine Ex dazu „verurteil“ sich bis zum 30.06.2013 „intensiv“ um eine Vollzeitstelle zu bemühen. Entgültiges Unterhaltsende ist auf 06/2016 festgelegt. Am Telefon sagte mir meine Ex sie hätte ein Stellenangebot gehabt aber die zahlen nur 8,- € und eignetlich will sie auch nicht mehr arbeiten als jetzt. Angeblich hat sie sich schon viel beworben aber nie etwas zurück bekommen. Ich habe auch den dringenden Verdacht, dass sie schlechte Anschreiben formuliert. Meine Ex hat KEINEN hohen Schulabschluß und ist gelernte Näherin. Zur Zeit arbeitet sie in einem Gleitzonenjob als Putzfrau für 600 € montl. (4 Std./tägl.)

    3. Frage: Was bedeutet intensive Bemühungen? Wie viele Bewerbungen sollte sie bis zum 30.06. vorlegen? Reichen ihre Anschreiben oder müssen das die Ablehungsschreiben der Firmen sein? Oder muß sie nur sagen wo sie sich bewoben hat? Und darf sie so einfach einen 8,- € Job ablehen?

    4. Frage : Kann ich ihr ab 30.06. ein fiktives Gehalt anrechnen lassen auch wenn sie -zig Bewerbungen vorweist? (Es hat sich sonst nichts verändert außer das der Neue nun wohl bei ihr wohnt)

    Vielen Dank im Voraus, ich bin verzeifelt und jeden Monat mit ~ 1.000 € im Minus weil meine Firma so schlecht zahlt. Die Bank freut sich über die Zinsen. 🙁

    Klingt jetzt alles sehr hart was ich hier schreibe, aber diese Frau ist mehr als geldgierig. Sie wollte nie wirklich arbeiten und hat immer gut von meinem Geld gelebt. Und der Haushalt um den sie sich dafür eigentlich hätte kümmern sollen sah aus wie ein Saustall.

    Bitte helfen Sie mir mit Ihren Auskünften zu meinen Fragen. Ich möchte die Zahlungszeit so kurz wie möglich halten. Für meinen Sohn zahle ich ohne Wimpernzucken. Freiwillig hab ich ihr sogar die Jugendamtsurkunde angeboten.

    Verzweifelte Grüße

    Sasu

    P.S. Für einen Anwaltsberatungsschein und für die Gerichtskostenhilfe verdiene ich angeblich 27,- € zu viel. (Zum Unglück kommt auch noch Pech hinzu.)

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