Unterhalt für Auslandssemester von Studenten

Das OLG Karlsruhe hat am 24.02.2011 entschieden, dass die (gut verdienenden) Eltern für einen Studenten auch eine Verlängerung der Studienzeit mit Unterhalt zu alimentieren haben, wenn z.B. ein Auslandssemester für die Berufsausbildung des Studenten unerlässlich ist. Es handelte sich im vorliegenden Fall um einen Studenten der Fachrichtung Sinologie bzw, Ostasienwissenschaften.

 

 

 

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