Unterhalt nach § 1615 l BGB verwirkt?

Das OLG Nürnberg hat in einer Entscheidung vom 26.08.2010 festgehalten, dass der Unterhaltsanspruch einer nichtehelichen Mutter nach § 1615 l BGB nicht schon deshalb verwirkt ist, weil die Mutter in einer verfestigten Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner lebt. Das OLG Nürnberg ist der Auffassung, dass die Vorschrift des § 1579 Nr. 2 BGB auf den Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter auch nicht entsprechend anwendbar sei.

Meine Meinung dazu: Ich persönlich halte diese Entscheidung für sehr fragwürdig. Der Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter ist immer weiter dem Unterhaltsanspruch der ehelosen Mütter angeglichen worden, so dass hier eine Differenzierung nicht einsichtig erscheint.

 

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