Düsseldorfer Tabelle 2012

Die Düsseldorfer Tabelle als Leitlinie für den Kindesunterhalt wird grundsätzlich nur alle 2 Jahre aktualisiert. In der Vergangenheit gab es durch Gesetzesänderungen aber kürzere Zeiträume. Jetzt sind wir wieder in der 2-Jahres-Frist, so das für 2012 keine neue Düsseldorfer Tabelle zu erwarten ist. Es gilt nweiter die Düsseldorfer Tabelle 2011. Der direkte Link zum OLG Düsseldorf ist hier zu finden

DÃœSSELDORFER TABELLE 2012

Bei Fragen zum Unterhalt wenden Sie sich an

RA Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
0431 – 911 16

8 Reaktionen zu “Düsseldorfer Tabelle 2012”

  1. basufra

    Hallo Herr von der Wehl,
    ich lebe seit einiger Zeit getrennt und zahle mtl. Unterhalt für 2 Kinder (12,15) nach der Düsseldorfer Tabelle. (z.Z. 894 Euro).
    Da meine Kinder regelmäßig 2 Wochentage bei mir leben (die WE abwechselnd) wollte ich fragen, ob für so einen Fall der Unterhalt neu berechnet werden kann / muss?
    Vielen Dank.

  2. Stefanie

    Hallo

    Ich möcht fragen ob man Unterhalt einklagen kann wenn der Vater in der Türkei wohnt und die Mutter in Deutschland.

  3. reiselustig0

    Sehr geehrter Herr Wehl,

    mein Ex-Mannn und ich haben beide eine volle Stelle und verdienen etwa gleich viel. Wir haben 2 Kinder, die studieren und deren Unterhalt wir uns teilen (hälftig). Nun lebt unser jüngster Sohn bei meinem Ex-Mann. Wie sieht es in einem solchen Fall mit Unterhalt aus. Muss ich ihm den Unterhalt aus der Düsseldorfer Tabelle zahlen oder müssten wir uns diesen auch teilen?
    Vielen Dank vorab für Ihre Antwort!

  4. Martin

    Lieber Herr von der Wehl,

    zwei Fragen hätte ich mal wieder:

    Ehe ist geschieden. Ex-Mann ist selbstständig und zahlt Unterhalt für drei gemeinsame Kinder. Frau ist neu verheiratet und hat ein 4.Kind. Frau ist Hausfrau ohne Einkommen. Frau hat ein Jobangebot bekommen und möchte wieder arbeiten.

    Fragen:

    1. Ab welchem Einkommen ist sie Barunterhaltspflichtig? Zur Zeit wohnen alle Kinder bei Ihr und sie versorgt diese.

    2. Darf sie 400,00 euro verdienen, ohne das der Ex-Mann den Unterhalt der Kinder kürzen darf?

    Vielen Dank für eine Antwort.

  5. mala

    @Martin

    Wenn die Kinder bei Ihr wohnen warum sollte Sie barunterhaltspflichtig sein? Dies kommt nur in Frage wenn die Kinder volljährig sind.
    Sind sie minderjährig leistet der Elternteil bei dem die Kinder nicht wohnen den barunterhalt.
    Die Mutter kann verdienen was sie will wenn die Kinder minderjährig sind denn der andere Elternteil ist den Kindern zu Unterhalt verpflichtet.

  6. Sunny

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich lasse mich gerade scheiden. Ich bin Studentin und habe eine kleine Tochter. Mein noch Mann hat 2 Söhne aus einer früheren beziehung für die er keinen unterhalt zahlen muss. Er bezieht eine kleine Rente und arbeitet noch stundenweise . insgesamt verdient er 765 €.
    Nach langen hin und her haben wir beschlossen denoch erstmal zusammenzuwohnen als Paar aber nicht mehr als Ehepaar. Wie sieht es aus mit Ehegattenunterhalt und kindesunterhalt an die beiden anderen Kindern. Weder ich noch mein Mann möchten gegenseitig Ehegattenunterhalt haben. Kann die Kindesmutter von meinem Mann Kindesunterhalt verlangen weil er mit mir zusammenlebt?? er verdient aber auch nur 765€ also Rente + nebenjob. Mein Einkommen ist bei 2700 netto. danke. lg sunny

  7. Sunny

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich lasse mich gerade scheiden. Ich bin Studentin und habe eine kleine Tochter. Mein noch Mann hat 2 Söhne aus einer früheren beziehung für die er keinen unterhalt zahlen muss. Er bezieht eine kleine Rente und arbeitet noch stundenweise . insgesamt verdient er 765 €.
    Nach langen hin und her haben wir beschlossen denoch erstmal zusammenzuwohnen als Paar aber nicht mehr als Ehepaar. Wie sieht es aus mit Ehegattenunterhalt und kindesunterhalt an die beiden anderen Kindern. Weder ich noch mein Mann möchten gegenseitig Ehegattenunterhalt haben. Kann die Kindesmutter von meinem Mann Kindesunterhalt verlangen weil er mit mir zusammenlebt?? er verdient aber auch nur 765€ also Rente + nebenjob. Mein Einkommen ist bei 2700 netto. danke. lg sunny

  8. RA Thomas von der Wehl

    @ sunny

    bei diesen geringen Einnahmen dürften Unterhaltsansprüche ausscheiden. Haushaltskostenersparnisse sind bei getrennt lebenden Eheleuten kaum durchsetzbar.

    bei Fragen wenden Sie sich an

    RA Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht
    0431 – 911 16
    info@vonderwehl.de
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