Verfestigte neue Lebensgemeinschaft liegt vor – Kann der Unterhaltsanspruch wieder aufleben?

Der Fall ist meist folgender:
Die Ehefrau hat einen nachehelichen Unterhaltsanspruch, da sie gemeinsame Kinder betreut. Inzwischen lebt sie aber mehrere Jahre mit einem neuen Partner zusammen, womit der Unterhaltsanspruch gemäß § 1579 Nr. 2 BGB verloren geht. Diese neue Partnerschaft zerbricht nach mehreren Jahren und die geschiedene Ehefrau will von dem alten Ehemann wieder Unterhalt.

Man könnte daran denken, dass die nacheheliche Solidarität durch die neuen Partnerschaft endgültig aufgekündigt wurde und eine neue Rückkehr unter dem Rettungsschirm des nachehelichen Unterhaltes nicht mehr möglich sei.

Diese Auffassung wird vom BGH jedoch nicht vertreten. Grundsätzlich kann ein Unterhaltsanspruch, der nach § 1579 Nr. 2 BGB versagt wurde, wieder aufleben. Das liegt daran, dass der Unterhaltsanspruch der neuen verfestigten Lebenspartnerschaft nicht verwirkt ist, sondern seine Erfüllung für den Unterhaltsschuldner in diesem Zeitraum objektiv unzumutbar ist. Das Wiederaufleben des Unterhaltsanspruches ist allerdings nicht ganz einfach. Es wird eine komplett neue und umfassende Prüfung der persönlichen Verhältnisse sowohl des Unterhalsschuldners als auch der Unterhaltsgläubigerin stattfinden müssen. Dabei sind insbesondere folgende Kriterien in die Prüfung einzubeziehen:

1. Die ehelichen Verhältnisse, also insbesondere die Frage der ehebedingten Nachteile, hat z.B. die Frau wegen der Kinderbetreuung ihre Erwerbstätigkeit aufgeben müsse.
2. Die Ehedauer. Je länger die Ehe angedauert hat, desto eher kann ein Unterhaltsanspruch wieder aufleben.
3. Die Dauer der neuen verfestigten Partnerschaft. Sollte diese nur knapp über den geforderten Mindestzeitraum von zwei bis drei Jahren liegen, wirkt sich das anders aus, als wenn die neuen Partner in der Zwischenzeit zehn Jahre lang zusammen gelebt haben.
4. Finanzielle Dispositionen des Unterhaltsschuldners im Hinblick auf die weggefallene Unterhaltspflicht. Hat der Unterhaltsschuldner sich z.B. im Hinblick darauf, dass er keinen Unterhalt mehr zahlen muss, mit einer Immobilie verschuldet, können neue Unterhaltsbelastungen für ihn unzumutbar werden.
5. Die Kinderschutzklausel des § 1579 BGB. Dies ist der wichtigste Gesichtspunkt. Da auch die Kinder von nicht gezahltem Unterhalt betroffen sind, ließe sich hier am ehesten ein Einstieg in das Wiederaufleben des Unterhaltsanspruches finden.

Das Ganze ist nachzulesen in der BGH Entscheidung vom 13.07.2011 (XII ZR 84/09).

bei Fragen wenden Sie sich an

RA Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
0431 – 911 16
info@vonderwehl.de
www.vonderwehl.de

4 Reaktionen zu “Verfestigte neue Lebensgemeinschaft liegt vor – Kann der Unterhaltsanspruch wieder aufleben?”

  1. geschieden

    Wenn ein jeder sich vorher in diesen Blogs über die Ausmasse der einseitigen Rechtssprechung zu Gunsten der Exfrau mit lebenslanger Verurteilung auf Unterhalt hier so durchliest. Die Verzweifelung derer, Die Entmündigung der Vater, die Folgen für alle die einmal sich geliebt haben vor allem für die Kinder und entsorgte Väter; die einseitige und menschenverachtende Rechtssprechung und Urteile —dann kann einem jungen heiratswilligen Mann ja nur noch ein eiskalter Schauer über den Rücken laufen. es würde wohl kaum noch einer heiraten wollen und sich in lebenslange Knechtschaft begeben. Wie jämmerlich und einseitig ist die rudimentäre Rechtssprechung trotz gelebter Emanzipation seit mind.40 Jahren. Wie jämmerlich und menschverachtend sind solche Anwälte, die die Scheidungschlacht einer einst harmonischen Familei prolongieren und befeuern, um möglichst lang Profit daraus zu schlagen – Wohlgemerkt es sind nicht alle so –aber sehr, sehr viele. H.v.Wehl ist eine Aushnameh und ich danke ihm für seine Menschlichkeit und Objektivität sowie Hilfsbereitschaft. natürlich gibt es auch Frauen, die von ihren Männern belogen und betrogen werden. Aber sind doch am Scheitern der Ehe nicht irgendwie bei daran Schuld oder besser beteiligt? Am schlimmsten sind dann noch die Betonköpfe in der Rechtssprechung, die willkürlich bzw. nach Ermessen entscheiden können – sich also gänzlich von den bestehen Nachweisen der Einkommen z.B. und des Kindeswohls abwenden können und diese ignorieren.und auf Lug und Betrug hereinfallen. Habe mir niemals vorstellen können, wie ungerecht unser emanzipiertes und gleichberechtigtes Land mit den Exmännern umgeht. NIEMALS

  2. SALONIKI 49

    Hallo
    Hab mir gerade deinen Bericht durchgelesen
    WIE RECHT Du hast
    tja….
    es gibt solche und solche
    Ich kann es nicht verstehn das Frauen einfach nur den Mann abzocken wollen weil sie zu faul sind zu arbeiten oder wenn… dann NUR Teilzeit denn dann könnte es ja sein das der Ex nicht mehr zahlen muss…
    obwohl KEINE Kinder mehr zu Hause sind..
    Der hat ja das Haus was sie geerbt hat schön aufgebaut sein Geld reingesteckt und DURFTE dann gehn…
    Er darf aber um 5 Uhr 30 zur Arbeit gehn überstunden machen NUR…das er über die Runden kommt…und SIE Ihren Unterhalt erhält
    Und wenn er dann eine neue Partnerin kennenlernt die aber GANZTAGS arbeiten geht weil SIE NIEMANDEN abzockt dann frage Ich mich….
    Werden dann beide Einkommen zusammengerechnet?
    Bekommt die EX dann noch mehr???

    Bin mal gespannt auf eure Antworten..!!!

  3. Endlos

    also wenn sie offiziell bei Dir wohnt, wird Dein Selbstbehalt i.d.R. gekürzt um ca. 10% dessen, was sie netto nachweislich verdient. Also zahlt sie indirekt nochmal für die Ex mit. Trotzdem die Ex nicht mehr zum Haushalt etc. beiträgt, wird sie belohnt und die Neue bestraft. So ist das eben in Deutschland. Leutheusser Schnarrenberger und Konsorten beschäftigen sich lieber mit Beschneidungen als der tatsächlichen Umsetzung von Reformen und Reformen, die längst überfällig sind. Aber die Betonköpfe von Richtern und die Lobbyisten Anwälte werden schon dafür sorgen, dass der einseitige Geldhahn nicht versiegt. Verfahren werden schön rausgezögert und irgendwann hast Du kein Geld mehr, um weiter zu klagen vorm BGH oder EGH und auch keine Nerven mehr. Heb die Finger, der einzige Weg dieser lebenslangen Verurteilung zu entgehen.

  4. Endlos

    ist das nicht auch unglaublich, die Ex kann sich 2 Jahre lang erlauben, zu testen ob es mit dem neuen was ist, und wenn nicht, wieder beim Ex abschröpfen und der Ex muss noch mehr zahlen, wenn er eine Lebenspartnerin hat….was ist das für eine einseitige unglaublich ungerechte Rechtsprechung zum Vorteile der ach so emanzipierten Frauen????? Wo leben wir eigentlich inmitten Europa??? Und erben tut die Ex auch noch. Ein Wunder,dass in D. nicht mehr passiert . Da werden die Exväter und Männer finanziell und seelisch so was von legitmisiert durch UNRECHGESETZE vernichtet und am Rande der Verzweifelung gebracht und die Exfrauen können ihrer Rache und Intrige und Faulheit frönen sowie Lügen

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