Gemeinsames Sorgerecht nichtehelicher Eltern

Wenn die nichtehelichen Eltern keine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben haben, liegt das Sorgerecht allein bei der Kindesmutter. Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2010, welches diese Praxis gerügt hatte, waren bislang gerichtliche Anträge des nichtehelichen Vaters auf gemeinsame Sorge häufig fast problemlos vor den Familiengerichten durchzusetzen.

Dies sieht das OLG Schleswig anders und ist der Auffassung, dass das Elternrecht des Vaters schnell seine Grenzen am Kindeswohl findet.

Im konkreten Fall hatten die nichtehelichen Eltern eine 2,5 Jahre alte Tochter. Bereits das Umgangsrecht des Vaters mit seiner Tochter musste gerichtlich geregelt werden. Der Vater war von der Mutter wegen Stalking angezeigt. Es kam zweimal zu Polizeieinsätzen aufgrund von Streitigkeiten zwischen den Eltern.

Dies alles nahm das Gericht zum Anlass davon auszugehen, dass zwischen den Eltern kein Mindestmaß an Übereinstimmung herrschte und die Eltern sich nicht einmal über die Frage des Kindergartenbesuches einigen konnten. Die Eltern waren nicht in der Lage, den Umgang des Vaters mit seinem Kind selbständig zu regeln. Es kam zu Streitigkeiten bei berufsbedingter Abwesenheit der Mutter, bei der Anschaffung eines Kindersitzes, eines Kinderwagens, eines Tragegurtes sowie der Zahlung von Kindesunterhalt.

Bei dieser grundsätzlichen Elternsituation sah das OLG davon ab, dem Kindesvater die Mitsorge zu übertragen.

Die Pressemitteilung des OLG Schleswig mit Hinweisen auf das Aktenzeichen finden Sie hier:

OLG Schleswig

Fragen hierzu an

RA Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
0431 – 911 16
info@vonderwehl.de

3 Reaktionen zu “Gemeinsames Sorgerecht nichtehelicher Eltern”

  1. Andreas

    Ich habe am 28.10.1983 Geheiratet und möchte Scheiden lassen. Vom 08.1976. bis 05.1979 war ich in Ausbildung und bis 1989. Arbeiter bei der Post Danach bin ich Beamter gewordenund bin es immer noch. Meine Frau hat drei Kinder und Ca ein Jahr Voll – danach nur auf 400€ Basis gearbeitet.Unser jüngster Sohn ist 12 Jahre , Tochter 27 Jahre und der älteste ist 31 Jahre . Wie hoch ist der Versorgungsausgleich und wann mußich bezahlen.

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ andreas

    der Versorgungsausgleich wird im Scheidungsverfahren vom Gericht veranlasst und ausgerechnet. Im Vorwege ist dies unmöglich. Ein Abzug von ihren Altersversorgung Beträgen erfolgt erst dann, wenn sie einen Rentenanspruch haben.

    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

    Mail: info@vonderwehl.de
    Telefon: 0431 – 911 16

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  3. Endlos

    ja nee ist klar – der entsorgte Vater von der Justiz auch noch seiner Verantwortung und gewollter Fürsorge dem Kind gegenüber entzogen, darf aber bestimmt zahlen?Natürlich glaubt man der Mutter. Eine Anzeige wegen Stalking . Ja ich hatte auch eine Anzeige am Hals. Diese Megären haben Narrenfreiheit. Ich kann nur hoffen, dass das Kind eines Tages die Mutter zur Verantwortung zieht. Wie kann ein Gericht sich nur so einseitig einmischen? Das dürfte nicht erlaubt sein. Und die Mutter noch bestärken. Menschenverachtend und menschrechtsverletzend.Mutti ist doch immer die Beste. papa ein A… das zeigt dieses Urteil mal wieder. Pfui Deibel. Unglaublich welch Unrecht im Namen des Volkes gesprochen wird. Im Namen der Frauen wird hier die Bevorzugung derer gesprochen. Und im Namen des Kindes, welches sich nicht wehren kann und keine Chance mehr hat, seinen Vater zu erleben ausser zum Zahlen. UNMENSCHLICH

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