Eheliche Lebensverhältnisse im Unterhaltsrecht

Das folgende Beispiel habe ich dem ausgezeichneten Buch des Richters Jürgen Soyka, Die Berechnung des Ehegattenunterhalts 3. Auflage entnommen.

Der Fall:

Die Eheleute sind geschieden.
Die Ehefrau ist wegen Krankheit erwerbsunfähig. Sie verlangt Unterhalt.
Während der Ehezeit hatte ihr Mann durchgehen nur Teilzeit gearbeitet und monatlich 770,00 Euro verdient.
Nach der Scheidung trägt die Ehefrau vor, ihr geschiedener Mann könnte, wenn er sich entsprechend bemüht, 2.200,00 Euro monatlich netto verdienen. Diese Tatsache wird auch unstreitig.
Im Unterhaltsprozess weist der Ehemann darauf hin, dass die ehelichen Lebensverhältnisse nur von seinem Einkommen von 770,00 Euro geprägt waren. Mit Einverständnis seiner Frau habe er während der Ehezeit keine erweiterten Erwerbsbemühungen unternommen. Er folgert dann, da sein Selbstbehalt bei 1.050,00 Euro gegenüber seiner Frau liegt, dass er mangels Leistungsfähigkeit keinen Unterhalt schuldet.

Der Vorsitzende Richter am OLG Düsseldorf Soyka weist darauf hin, dass dies fehlerhaft sei. Er rechnet wie folgt:
Der eheangemessene Bedarf der Ehefrau ist in diesem Beispiel nach dem Halbteilungsgrundsatz zu berechnen. ½ von 770,00 Euro in der Ehe sind 385,00 Euro. Allerdings habe die Ehefrau einen Mindestbedarf und dieser liegt bei 770,00 Euro. Er prüft dann die Leistungsfähigkeit des Ehemannes und sagt, die Leistungsfähigkeit sich nicht nach dem tatsächlich erzielten Einkommen beurteilt, sondern nach dem was der Ehemann unstreitig verdienen könnte, nämlich 2.200,00 Euro. Wenn der Ehemann dies verdienen könnte und unter Berücksichtigung des Mindestbedarfes der Ehefrau (770,00 Euro) wird der Selbstbehalt von 1.050,00 Euro noch gewahrt wäre, wäre er hinsichtlich dieses Betrages leistungsfähig und Herr Soyka spricht der Ehefrau in diesem Beispielfall 770,00 Euro Unterhalt zu.

Ich teile diese Auffassung nicht. Nach meiner Ansicht muss sich die Ehefrau die ehelichen Lebensverhältnisse vorhalten lassen. Auch während der Ehe hat sie nie dafür Sorge getragen, dass der Ehemann mehr verdient und ist gemeinsam mit ihm mit diesen geringen Bezügen ausgekommen. Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum dies nach der Scheidung das sein soll.

bei Fragen wenden Sie sich an

RA Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
0431 – 911 16
info@vonderwehl.de
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2 Reaktionen zu “Eheliche Lebensverhältnisse im Unterhaltsrecht”

  1. Anonyma

    Es zeigt einmal wieder, wie die Frauen einseitig bevorzugt werden. Sogar dann, wenn die Frau diejenige war, die den Hauptanteil verdient hat während der Ehe. Aber uns kann nichts mehr überraschen. Seit 7 Jahre, 2 Jahre nach TU-Urteil werden wir sowohl von der Gegenpartei wie auch vom Gericht hingehalten. Scheidung nicht in Sicht. Trennungsunterhaltzahlung seit o.g.7Jahren an die Ex, die bis heute kein arbeitsmedizinishces Gutachten vorlegen musste und seit der Trennung auf einmal nich t mehr arbeiten kann. Die Kinder werden vom Vater unterhalten und leben bei ihm, die Frau muss nicht einmal anteilsmässig Unterhalt für die Kinder bezahlen. Ein Gesetz aus dem letzten Jhd. mit Richter/innen, die faul sind auf Kosten der Existenzen der Exväter und Männer bzw. derer, die so dumm waren, in der Ehe das Haupteinkommen zu erarbeiten. o.g. Urteil zeigt inzwischen ganz offen die Benachteiligung der Männer – und deren Diskriminierung in einer nicht mehr zeitgemässen Emanzenwelt. Was wollen die Frauen eigentlich -? selbstständig und eigenverantwortlich sein, was ihnen seit 1980erJahren offen steht oder lieber bei Scheidung wieder auf armes unterdrücktes, benachteiligtes Hascherl machen, dass den Exmann lebenslang als Versorger benutzt dank der Rechtssprechung in diesem Unrechtstaat? Die Kinder benutzen und gegen den Exvater aufwiegeln und diese dann zu seelischen Krüppeln machen? Geld ist alles – oder vielleicht doch nicht? Und kommt mir nicht mehr damit, dass es für eine Frau ab 45 jahren aufwärts schwerer ist, einen Job zu finden als ein Mann. Oder sie gezwungen wurde, zuhause zu bleiben und Kinder zu kriegen. Alles nonsens.

  2. Salz

    @ Anonyma

    Entschuldigen Sie bitte, aber ich finde Sie und Ihren Partner hier langsam extrem nervig. Sie lassen seit Monaten hier immer wieder die gleichen Textbausteine los, egal ob es zum jeweiligen Thema passt oder nicht.

    Warum Frauen einmal zuhause blieben ist unerheblich. Nicht unerheblich ist, dass Ihr Partner vor Eheschließung keinen Ehevertrag abgeschlossen hat. Nicht die anderen sind Schuld, nicht die ‚bösen‘ Richter, nicht die ‚böse‘ Nochehefrau, nicht die ‚bösen‘ Rechtsanwälte. Eigenverantwortung heißt das Zauberwort. Ihr Partner konnte einen Ehevertrag abschließen, diese Möglichkeit ist jedem gegeben. Dann hätte er ein Problem weniger und müsste nicht Internetforen/-blogs wegen seiner Misere zu schreiben.

    Ich bin mir sicher, seine Ehefrau sieht vieles anders. Aber die schreibt hier ja leider nicht.

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