Unterhalt für im Ausland lebende Kinder

Der Fall, wie er meist auftritt:

Ein gemischtnationales Paar trennt sich. Meist die Frau mit ausländischer Nationalität geht mit dem Kind zurück in ihren Heimatstaat. Dann taucht die Frage auf, welchen Kindesunterhalt der Ehemann schuldet. Man könnte natürlich an die Beträge aus der Düsseldorfer Tabelle denken. Das berücksichtigt aber nicht die verschieden hohen Lebenshaltungskosten in den einzelnen Ländern. Überspitzt ausgedrückt: eines Kindesmutter, die in einem Dorf auf den Philippinen lebt und 356,00 EUR Kindesunterhalt bekommt, hat damit mehr, als die meisten anderen Dorfbewohner zusammen.

Ob dies so sein darf, oder nicht, möchte ich nicht bewerten.

Die Gerichte gehen jedenfalls nicht von der DDT aus. Einige, z.B. OLG Koblenz 7 WF 798/07, rechnen mit der

LÄNDERGRUPPENEINTEILUNG des Finanzministeriums

Danach sind die Länder der Welt in 4 Gruppen eingeteilt

1. Länder, in denen der volle Unterhalt geschuldet wird
2. Länder, in denen 3/4 des Unterhalts geschuldet wird
3. Länder, in denen 1/2 des Unterhalts geschuldet wird
4. Länder, in denen 1/4 des Unterhalts geschuldet wird

Ich meine, dies ist ein sehr grobes Raster, aber besser als nichts. Wie wollen wir ansonsten zu verlässlichen Informationen kommen.

LÄNDERGRUPPENEINTEILUNG des Finanzministeriums.

bei Fragen wenden Sie sich an
RA Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
0431 – 911 16
info@vonderwehl.de
www.vonderwehl.de

3 Reaktionen zu “Unterhalt für im Ausland lebende Kinder”

  1. Ivonne M.

    Hallo,

    mein Mann hat ein uneheliches Kind (6 Jahre) in seinem Heimatland Mosambik. Er wohnt dort bei seiner Tante und bekommt von meinem Mann finanzielle Unterstützung sowie ab und zu Kleidungssendungen.

    Leider sind keinerlei Sorgerechtsangelegenheiten geklärt und da mein Mann nun mal hier wohnt und bei den hohen Reisekosten erst in unbestimmter Zeit dorthin kommt, stellt sich uns die Frage, ob man dies bei der Steuererklärung als Unterhaltszahlungen angeben kann.

    Narürlich erfolgen die Zahlungen nicht an den Sohn sondern einem anderen Familienmitglied über die WesternUnion.

    Danke im Voraus für die Hilfe.

    Gruß

    Ivonne

  2. Dennis

    Ich 2 Jungs die bei ihrer Mutter in der Schweiz leben und die mich jetzt auf Unterhalt verklagt. Das Schweizer Gericht hat mich auf 830€ unterhält verklagt. Hat aber mein Verdienst aus der Schweiz genommen und nicht das was ich jetzt wieder in Deutschland verdiene! Dürfen die das und muss ich soviel zahlen??? Kann mir da jemand weiterhelfen? Dazu kommt das ich Null Kontakt und auch überhaupt keine Bindung zu den 2 hab! Wäre Super wenn mit jemand weiterhelfen könnte.

  3. Stefan

    Ich lebe im Ausland mit meinem Sohn und meine X Frau wohnt in Deutschland. Dummerweise habe ich keinen Titel und Sie will keinen Unterhalt zahlen. Welches Gericht ist zuständig um einen Titel zu erwirken?
    Das Deutsche Amtsgericht? oder etwa das Gericht in dem land in dem ich mit meinem Sohn lebe?
    Es ist natürlich ein nicht EU Land.

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