Gesetz zur gemeinsamen Sorge soll Rechte lediger Väter stärken

Heute (04. Juli 2012) wird über den Gesetzentwurf im Kabinett beraten, der die Rechte lediger Väter stärken soll. Die nicht mit der Mutter verheirateten Väter sollen deutlich leichter als bislang das gemeinsame Sorgerecht beantragen können. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass es zwar grundsätzlich dabei bleibe, dass unverheiratete Mütter nach der Geburt zunächst das alleinige Sorgerecht haben, aber der ledige Väter könne jederzeit beim Familiengericht die Mitsorge beantragen. Die Mutter soll dan 6 Wochen Zeit haben, Argumente dagegen vorzubringen, die sehr erheblich sein müssen. Äußere sich die Mutter nicht zu dem Antrag, könne das gemeinsame Sorgerecht in einem vereinfachten Verfahren sehr schnell gewährt werden. Bei einem Widerspruch müsse das Familiengericht prüfen, ob das Kindeswohl tatsächlich gefährdet ist.

Bisher ist die Rechtslage so, dass eine gemeinsame Sorge nur mit Zustimmung der Mutter möglich ist oder beim Familiengericht durchgefochten werden musste.

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RA Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
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