Gebt den Vätern die Kinder zurück – Papapolemik

Die FRANKFURTER RUNDSCHAU schreibt

Zitat:
„Den Vater ihrer Kinder loszuwerden, das war für viele Mütter lange so einfach wie das Abholen einer Meldebescheinigung beim Amt.
Der Papa hat eine andere, ist nicht mehr interessant, oder der Nachbar hat einfach viel schönere Augen? Ein „Nein“ genügte, und der Erzeuger war draußen, nicht nur aus dem Haus, sondern auch aus dem Leben der Kinder. Wer das Sorgerecht bekam, das entschied erstmal die Mutter, wenn sie nicht verheiratet war. Pech gehabt, Papa; als Dank durfte er den Unterhalt zahlen.
Angesichts solcher Zustände ist es gut, dass die Regierung sich endlich zu einer Reform des Sorgerechts aufrafft. Väter dürfen demnächst also die Mitsorge beantragen, und wenn die Mutter ein Problem damit hat, muss sie ihre Ablehnung begründen – mit dem Kindeswohl, nicht ihrem eigenen. Wenn sie das nicht kann, muss sie den Mann auch gegen ihren Willen in ihrem Leben akzeptieren.
Veraltetes Eheverständnis
Es stimmt, dass ein solcher Zustand für viele Mütter eine Qual ist. Wenn der Vater nur nörgelt und nicht hilft, wenn er das Sorgerecht als Schwert im Beziehungsduell missbraucht, dann ist das fatal.
Doch rechtfertigen solche Ausnahmen es, Männer pauschal von ihren Kindern fernzuhalten? Und was ist anders herum mit dem Recht des Kindes, seinen Vater kennen zu lernen? Kinder wollen zu beiden Elternteilen eine enge Beziehung, das liegt auf der Hand und das zeigt auch die Forschung. Kein Wunder, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte interveniert.
Dass allein die Ehe vielen Vätern bisher das Sorgerecht ermöglichte, ist absurd. Als ob ein Ehering etwas über die Intensität der Beziehung aussagt! Millionen von Menschen in diesem Land leben in einer festen unehelichen Beziehung, gleichzeitig halten Ehen im Schnitt nur noch rund 14 Jahre.
Wer das Sorgerecht ausübt, übernimmt Verantwortung, sei es für die Auswahl der Kita oder dafür, selbst mit den Kleinen zu spielen. Es ist gut, die Väter bei Bedarf daran zu erinnern, aber die Ämter sollten nicht unnötig Steine in den Weg legen.“
Zitatende

MEIN KOMMENTAR:
Ich habe schon häufig geschrieben, dass ich das Sorgerecht für überbewertet halte. Was gibt das Sorgerecht den ledigen Vätern denn tatsächlich für Rechte? Ãœber die KITA und die Schule mitzubestimmen…..ok. Und sonst noch? Es wird dünn. Mal eine Zahn-OP, mal die Frage welcher Kinderpsychologe.

Das eigentliche Problem ist doch das Umgangsrecht. Wenn um jede zusätzliche Stunde gekämpft wird/werden muss. Dieses Problem mildert sich für die Väter allenfalls auf der psychologischen Ebene. Vielleicht (aber wirklich nur vielleicht) erzeugt das neue Gesetz bei (einigen) ledigen Müttern eine geänderte Vorstellung in dem Sinne: „Der Vater hat jetzt die Mitsorge, also Vorsicht“. Vielleicht, obwohl ich glaube es nicht. Ich brauche mir nur die gescheiterten Ehen ansehen, in denen der Vater ja gesetzlich seit vielen Jahren automatisch die Mitsorge hat. Hier läuft es nicht anders und genauso unangenehm. Selten ist das Sorgerecht und dessen Ausübung ein Problem. Massive Probleme sind auf der Umgangsebene festzustellen.

Daran wird und kann auch das neue Gesetz nichts ändern. Dieses Gesetz gibt den Vätern nicht mehr Rechte, was den Umgang angeht.

RA Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
0431 – 911 16
info@vonderwehl.de
www.vonderwehl.de

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4 Reaktionen zu “Gebt den Vätern die Kinder zurück – Papapolemik”

  1. Endlos

    so ist es…Die Scheidungsväter werde genauso entsorgt. Das Umgangsrecht wäre das einzig greifbare Mittel. Aber dank immer noch rudimentärer Gesetze und Urteile,sind Die Väter und vor allem die Kinder ihr Leben lang seelisch extrem belastet und es wird ihnen das natürliche REcht genommen beide Elternteile zu lieben und von ihnen umsorgt zu werden. Die Praxis zeigt einen unglaublich menschenverachtenden Egoismus auf Kosten der Kinder der sogenannten liebevollen Mütter. In der Regel – es gibt immer Ausnahmen. Aber dazu braucht man und frau KLASSE – und Altruismus aus Liebe den Kindern gegenüber. Und die Gerichte machen das schön mit. Bei der Verfahrensdauer i.Ãœ. ist das Kind dann beinahe erwachsen, bevor der Vater sein Kind sehen darf. Und dann hat die Mutter erfolgreich Hass und Zwietracht gesät. EGH Menschenrecht, Deutsche Gerichte- Menschenverletzend und permanente Bevorzugung der Damen. Gleichberechtigung für wen? Für die Männer schon seit langem nicht mehr.

  2. Andreas

    hallo, ja mir geht es im moment auch so. denn meine ex darf machen was sie will, es gab da am 2.5.12 einen unfall mit meinen sohn da ehr zur wundbehandlung ins krankenhaus muste, und sich heraustelte das die wunde am kopf genäht werden mus häte sie mich davon in gendniss setzen müssen. was sie nicht machte, ich bin aber ich bin aber immer telefonisch ereichbar ob es tag oder nacht ist oder auch auf arbeit woh aber es nicht gestatet ist zu telefonieren. aber ich bin immer zu jeder zeit erreichbar. wieso komt sie mit sowas durch, noch nicht einma das jugendamt ist in der lage ihr es begreiflich zu machen.

    hier wierd es auch ma zeit das sich am recht für männer was endert.

  3. Dresi

    Hallo ihr Lieben!

    Ich bin der Meinung, dass der Unterhalt, sowohl für den betreuenden Elternteil, als auch der Kindesunterhalt vom Umgang abhängig gemacht werden sollte.

    Auch wenn ich jetzt hier gesteinigt werde!
    Ich bin eine Frau und ich habe eine Tochter, die ihren Vater regelmäßig sieht!

    Ich habe einen Partner, der seine Kinder aus erster Ehe seit 1,5 bzw. 3 Jahren nicht gesehen hat, weil die Mutter hier erfolgreich intervenierte!

    Die Frau bekommt für sich Eur 700,- und für das kleinere Kind 400,- Eur Unterhalt… Das große Kind verdient inzwischen selbst!
    Ich möchte doch mal sehen, wie schnell Papa wieder Umgang hätte, wenn der Frau das Geld gestrichen würde!

    So, das musste mal raus!

    LG
    Dresi

  4. Endlos

    so sieht das in dem meisten Fällen aus, danke Dresi als Frau hier diese Meinung gepostet zu haben. Auch finde ich , dass diese REchtsprechung nichts mit Emanzipation zu tun haben, sondern genau mit dem Gegenteil.Und es zeigt die einseitige, subjektive Seite unserer Geetzesgebung aus den 70ziger jahren auf, ganz abgesehen von dem Schaden, den die Scheidungskinder bekommen.

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