Verfahrenskostenhilfe wird schwieriger zu bekommen sein

Es ist ein neues Gesetz zu Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe in der Mache. Der Staat muss sparen und ein Großteil aller familienrechtlichen Fälle wird über VKH abgewickelt. Künftig wird es nach dem neuen Gesetz deutlich schwieriger VKH zu bekommen – jedenfalls ohne Ratenanordnung.

Das neue Gesetz sieht z.B. vor, dass in Scheidungsverfahren die Antragsgegnerseite nicht mehr aus Gründen der Waffengleichheit automatisch auch VKH bewilligt bekommt, sondern der Einzelfall geprüft werden muss.

Besser nicht mehr so lange mit der Scheidung warten?

Scheidung tut weh

Bei Fragen wenden Sie sich an
RA Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht

Telefon: 0049 431 91116
www.vonderwehl.de

Die Online Scheidung mit ehescheidung24
schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt

Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner

bartenbach_warentrennstab.jpg

2 Reaktionen zu “Verfahrenskostenhilfe wird schwieriger zu bekommen sein”

  1. ratlos

    Wird auch Zeit!

    Die Gegenseite bekam mit gutem Anwalt trotz Unterhalt 700€ plus Harz IV oder Wohngeld und Zahlung von 16000 €
    sowie aus Urteil Trennungsunterhalt ca 1300€ nachbezahlt 3 Jahre ging das mit Trennungsunterhalt.Die sechs Monate die ich vor Urteil(Beschluss) zahlte sind einfach weg Lapidar vom Herrn Richter;;Sie mussten ja nicht zahlen;;also insgesamt 3 ,5 Jahre
    und jetzt noch 6 Jahre Unterhalt(weil Madame nicht arbeiten kann )
    VKH Ratenfrei für die ständige Klagewut ihres guten Anwaltes .

  2. Endlos

    ja, ich hoffe auch, dass es sich tatsächlich durchsetzt. Das Argument, dass der Staat sparen muss wird evtl. dazu verhelfen. Ein Unding, dass die VKH wütigen Anwälte und deren Mandanten nach Urteil und Nachzahlungen aufgrund jahrelangen Hinschleppens des Unterhaltsverfahrens wohlgemerkt ohne Kinder – ein kleines Vermögen bekommen und davon nicht einen Cent zurückzahlen müssen. Mein Fallbeispiel: ca. 20.000 Euro Anwaltskosten zzgl Nachzlg. an die Nochfrau nach 8 Jahren!!!! ohne Scheidungsurteil – von über 50.000 Euro und einen Trennungsunterhalt ohne Kinder aufgrund fiktive behaupteter Einkünfte und ohne Unterhalt für meinen erwachsenen sich in der duealen Ausbildung befindlichen Kindes der nicht einmal eine Vergütung bekommt; von monatlich 1.600 Euro. Kein Mensch fragt danach, wie wir – also mein Kind und ich klarkommen sollen, und sie muss nicht einen Cent der erlogenen VKH zurückzahlen. ..auch jetzt nicht..trotz des hohen Vermögens, welches ich nicht habe sondern Schulden, Schulden Schulden….

Einen Kommentar schreiben

Aktuelle Informationen zum Thema Scheidung

Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht