Neue Selbstbehalte in der Düsseldorfer Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle 2013 hebt die Selbsthehalte für Unterhaltsschuldner an. Sie dürfen etwas mehr behalten. Ab dem 01.01.203 gelten folgende Selbstbehalte
bei Erwerbstätigen:
– gegenüber minderjährigen Kinder: 1.000,00 EUR (bisher 950,00 EUR)
– gegenüber privilegierten volljährigen Kindern 1.000,00 EUR (bisher 950,00 EUR)
– gegenüber volljährigen sonstigen Kindern (z.B. Studenten, Auzubis) 1.200,00 EUR (bisher 1.150,00 EUR)
– gegenüber nicht ehelichen Kindern: 1.100,00 EUR (bisher 1.050,00 EUR)
– gegenüber den Eltern: 1.600,00 EUR (bisher 1.500,00 EUR)
bei nicht Erwerbstätigen:
– der Selbstbehalt ist 800,00 EUR (bisher 770,00 EUR)
Die eigentlichen Werte der Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt bleiben auch 2013 unverändert.
Bei Fragen wenden Sie sich an
RA Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
Telefon: 0049 431 91116
www.vonderwehl.de
Die Online Scheidung mit ehescheidung24
– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt
Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner
Am 22. Juli 2013 um 08:16 Uhr
Hallo herr von der Wehl,
ich habe nach 3Jahren eine überprüfung des Unterhaltes für meinen pflegebedürftigen VAter erhalten. Letztes Jahr habe ich geheiratet, jedoch vergessen..dies dort mitzuteilen. In der Zwischenzeit haben wir uns getrennt und ich werde hier ausziehen und mir ein neues Eigenheim kaufen.. Was muss ich beachten?
Vielen dank im Voraus!
Nane