Neue Selbstbehalte in der Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle 2013 hebt die Selbsthehalte für Unterhaltsschuldner an. Sie dürfen etwas mehr behalten. Ab dem 01.01.203 gelten folgende Selbstbehalte

bei Erwerbstätigen:
– gegenüber minderjährigen Kinder: 1.000,00 EUR (bisher 950,00 EUR)
– gegenüber privilegierten volljährigen Kindern 1.000,00 EUR (bisher 950,00 EUR)
– gegenüber volljährigen sonstigen Kindern (z.B. Studenten, Auzubis) 1.200,00 EUR (bisher 1.150,00 EUR)
– gegenüber nicht ehelichen Kindern: 1.100,00 EUR (bisher 1.050,00 EUR)

– gegenüber den Eltern: 1.600,00 EUR (bisher 1.500,00 EUR)

bei nicht Erwerbstätigen:

– der Selbstbehalt ist 800,00 EUR (bisher 770,00 EUR)

Die eigentlichen Werte der Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt bleiben auch 2013 unverändert.

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RA Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht

Telefon: 0049 431 91116
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Eine Reaktion zu “Neue Selbstbehalte in der Düsseldorfer Tabelle”

  1. nane

    Hallo herr von der Wehl,

    ich habe nach 3Jahren eine überprüfung des Unterhaltes für meinen pflegebedürftigen VAter erhalten. Letztes Jahr habe ich geheiratet, jedoch vergessen..dies dort mitzuteilen. In der Zwischenzeit haben wir uns getrennt und ich werde hier ausziehen und mir ein neues Eigenheim kaufen.. Was muss ich beachten?
    Vielen dank im Voraus!
    Nane

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