Mindestunterhalt, gesteigerte Unterhaltspflicht, zusätzliche Altersversorgung (BGH Az XII ZR 158/10, Urteil vom 30.01.2013)

Der BGH hat eine neuere Entscheidung zu den berücksichtigungsfähigen Aufwendungen bei Unterhalt für minderjährigen Kindern veröffentlicht.

Der Vater konnte nach seinen Berechnungen nicht einmal den Mindestunterhalt zahlen. Er berief sich u.a. darauf, dass sein Einkommen um Aufwendungen für zusätzliche Altersversorgung und eine zusätzliche Krankenversicherung zu kürzen sei. Dem trat der BGH entgegen.

„Aufwendungen des gesteigert unterhaltspflichtigen Elternteils für eine zusätzliche Altersversorgung und eine Zusatzkrankenversicherung sind unterhaltsrechtlich nicht berücksichtigungsfähig, wenn der Mindestunterhalt für ein minderjähriges Kind andernfalls nicht aufgebracht werden kann.“

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