Neuer Güterstand „Wahl Zugewinngemeinschaft“ ab 01.05.2013 in § 1519 BGB
Wenn Eheleute nichts vertraglich vereinbart haben, gilt der gesetzliche Güterstand, die 1. Zugewinngemeinschaft. Daneben gab es die 2. Gütertrennung und die 3. Gütergemeinschaft (habe ich noch nie erlebt). Ab dem 01.05.2013 gibt es den 4. Güterstand in § 1519 BGB,
die 4. Wahl-Gütergemeinschaft.
Soll dieser Güterstand gewählt werden, ist ein notarieller Vertrag der Eheleute erforderlich. Auch in Lebenspartnerschaften kann der Wahlgüterstand vereinbart werden. Ansich ist dieser Güterstand, der aus dem französischen Recht stammt, für internationale deutsch – französische Ehen geschaffen, die in Deutschland oder Frankreich gelebt werden. Er kann aber auch von nur deutschen Ehepaaren mit Lebensmittelpunkt in Deutschland gewählt werden.
Was ist das neue daran und wo liegen die Unterschiede zur Zugewinngemeinschaft?
Ich will nur ein paar Stichpunkte aufzählen, die den neuen Güterstand attraktiv machen könnten
1. Wertsteigerungen von Immobilien, die schon im Anfangsvermögen vorhanden waren, werden nicht im Zugewinn berücksichtigt.
2. Unentgeltliche Verfügungen in der Familie, speziell wenn diese Kindern zukommen, werden nicht im Endvermögen aktiviert.
3. Der Wahlgüterstand beinhaltet ein generelles Verbot über Grundstücke zu verfügen, auf denen sich die Ehewohnung befindet.
4. Es gibt Verfügungsbeschränkungen zum Schutz von Haushaltsgegenständen und zum Schutz von Mietverträgen über die Ehewohnung.
5. Steuerlich gilt die gleiche Privilegierung wie beim gesetzlichen Güterstand.
Dieser Güterstand bietet also teilweise auch in anderen Bereichen (Ehewohnung, Immobilien, Hausrat) vorformulierte Regelungen und kann vielleicht aufwändige Notarverträge vermeiden.
Bei Fragen wenden Sie sich an
RA Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
Telefon: 0049 431 91116
www.vonderwehl.de
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Am 29. August 2015 um 17:31 Uhr
Mein mann und ich sind seit 2006 verheiratet!
Er hat mich in unserer ehe jahrelang misshandelt. Ich have mir alles gefallen lassen und ihn nie angezeigt
Während dessen haben wir 3 kinder zusammen bekommen
2010 habe ich seine Demütigungen und misshandellungen nicht mehr ertragen können und habe ihn verlassen.
Zu der Zeit hatten wir ein gemeinsames haus was wir bei unserer Trennung dann verkauft haben.
Mein immer ehemann hat beim notar eibe Gütertrennung aufsetzen lassen die ich dann unterschrieben habe.
Hierzu muss ich aber sagen das ich damals nicht in guter psychischer verfassung war und ich angst vor ihm hatte und zu allem eingewilligt habe.
Nachdrm ich ausgezogen war aber nicht geschieden von meinem mann war, wollte er das ich wieder zu ihm ziehe somit wohnen umd leben wir wieder zusammen.
Wir waren nur sieben monate getrennt von einander getrennt. Während unserer ehe hat mein mann sich selbstständig gemacht.
Wir leben seit 5 Jahren wieder zusammen.
Was er besitzt haben wir uns zusammen erarbeitet
Er hatte mir versprochen due Gütertrennung aufheben zulassen, was er nicht getan hat
Er macht mich immet noch das leben zur hölle
Ich muss um Haushaltsgeld betteln
Nebenbei gesagt ich bin seine Firmen Angestellte auf Teilzeitkraft.
Das geld reicht einfach vorne und hinten nicht
Er verdient auch durcheibe mieteinnahme das 5 fache
Ich gabe auch meine kosten
Ind kaufe zuhause ein kleide unsere Kinder ein
Er ist der Meinung das er sein geld nicht mit mir zu teilen hat.
Er schmeißt mich jede woche mündlich aus seinem haus!
Due Gütertrennung ist sein Druck mittel weil ich leider aghängig bin von ihm!
Es wird doch eine Möglichkeit geben müssen diese Gütertrennung anfechten zu können
Ich bin 19 jahrelang seine ehefrau und haben 3 gemeinsame Kinder
Es ist echt nicht fair das er sicht reich arbeitet und ich betteln muss das er einkauft
Ich habe doch auch rechte