Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften

Das BVerfG in Karlsruhe hat entschieden, dass eingetragene Lebenspartnerschaften auch vom Ehegattensplitting profitieren können. Das Gericht sah die Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnern als verfassungswidrig an.

Das Gericht verlangte sogar, dass die entsprechenden Gesetze rückwirkend zum 1. August 2001 geändert werden. Bis dahin soll die Ãœbergangslösung der bestehenden Regelungen zum Ehegattensplitting für Eheleute auf eingetragene Lebenspartnerschaften angewandt werden. Das BVerfG betonte, dass es keine „gewichtigen Sachgründe für eine Ungleichbehandlung“ gibt.

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Fachanwalt für Familienrecht

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