Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften
Das BVerfG in Karlsruhe hat entschieden, dass eingetragene Lebenspartnerschaften auch vom Ehegattensplitting profitieren können. Das Gericht sah die Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnern als verfassungswidrig an.
Das Gericht verlangte sogar, dass die entsprechenden Gesetze rückwirkend zum 1. August 2001 geändert werden. Bis dahin soll die Ãœbergangslösung der bestehenden Regelungen zum Ehegattensplitting für Eheleute auf eingetragene Lebenspartnerschaften angewandt werden. Das BVerfG betonte, dass es keine „gewichtigen Sachgründe für eine Ungleichbehandlung“ gibt.
Bei Fragen wenden Sie sich an
RA Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
Telefon: 0049 431 91116
www.vonderwehl.de
Die Online Scheidung mit ehescheidung24
– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt
Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner