Keine Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bei anonymer Samenspende im Ausland
Mittwoch, den 5. Juni 2013Die Presseabteilung des BVerfG meldet: Ein Anspruch auf Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) besteht in der Regel nicht, wenn die Feststellung der Vaterschaft infolge der Inanspruchnahme einer im Ausland bezogenen anonymen Samenspende durch die Kindesmutter von vornherein aussichtslos ist. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die Klägerin begehrt die Verpflichtung des Beklagten zur […]