Neues Formular Verfahrenskostenhilfe – VKH-Formular 2014
Die Voraussetzungen für die Verfahrenskostenhilfe (VKH) werden sich ändern. In diesem Zuge wurde auch das Formular geändert. Ich stelle es hier als pdf. zum Download bereit
Den direkten Link zum Formular (der nicht immer funktioniert) finden Sie hier
Bei Fragen wenden Sie sich an
RA Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
Telefon: 0049 431 91116
www.vonderwehl.de
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Am 2. Juli 2014 um 12:49 Uhr
Guten tag, meine Frau und ich haben 2010 geheiratet und sie hat mich in 2011 ins Grundbuch mit eintragen lassen (Notar) als Miteigentümer zu 1/2. Vorher hatte ich jedoch 40.000 Euro in Haus- u. Grundstück investiert. 2012 hat sie mich wegen häuslicher Gewalt (und ich habe sie wirklich nicht geschlagen) von der Polizei abführen lassen (betretungsverbot) u. die Scheidung eingereicht (geschehen)! Nun verlangt sie die Haushälfte zurück und ihr Anwalt ist der Meinung, daß das auf Grund der nur 3-jährigen Ehe auch ganz einfach möglich wäre! Von meinen 50.000 Euro bekäme ich auch keinen cent, im gegenteil, man (Sie) verlangt von mir noch einmal ca. 20.000 E. da ich mich ja in den vergangenen rd. 2 jahren nicht an der Schuldtilgung (sie ist alleine Kreditnehmerin) sowie Steuern und Abgabelasten beteiligt hätte. Wie ist denn die Meinung anderer Anwälte bzw. gibt es leidensgenossen, denen es ähnlich ergangen ist!? Von meinem Anwalt kann ich im vorfeld leider nichts definitieves erfahren — kann es sein dass man in so einem Fall wirklich leer ausgeht, dabei hatte ich mir das Geld (ursprünglich) für mein baldiges Rentner-Dasein zurückgelegt