Nebentätigkeit bei Mangelfällen
Dienstag, den 1. März 2011Der Fall: Ein Unterhaltsschuldner ist nach Berechnungen seines bereinigten Nettoeinkommens – wenn überhaupt – nur knapp über dem Selbstbehalt und kann nur einen geringen Anteil des geschuldeten Unterhaltes zahlen. Dabei kann es wohl nur um Kindesunterhalt gehen. Wenn nicht einmal der Mindestunterhalt in der jeweiligen Altersstufe gezahlt werden kann, verlangen die Gegner schon einmal, dass […]