Zusammenleben in einer verfestigten Lebensgemeinschaft
Montag, den 28. Januar 2008Zusammenleben in einer verfestigten Lebensgemeinschaft Nach der Unterhaltsreform zum 01.01.08 ist in § 1579 Nr. 2 BGB der Tatbestand für die Verwirkung eines Unterhaltsanspruches eingeführt, dass der Unterhalt dann verwirkt sein kann, wenn der Unterhaltsberechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft zusammen lebt. Diesen Verwirkungsgrund gibt es vorher schon, er war nur in der Generalklausel des § […]