OLG Zweibrücken: Keine Vollzeittätigkeit bei siebenjährigem Kind (Quelle: ARGE FamR im DAV)
Freitag, den 3. Juli 2009Ein sieben Jahre altes Kind braucht noch eine weitgehend lückenlose Betreuung und Beaufsichtigung. Selbst wenn es eine Fremdbetreuung von 8 bis 16 Uhr gibt, kann von der betreuenden Mutter keine vollschichtige Erwerbstätigkeit erwartet werden. Der Unterhaltsanspruch darf nicht herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden, solange keine zuverlässige Prognose über den Wegfall der mit der Betreuung verbundenen […]