Kosten einvernehmliche Scheidung

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Normscheidung
Hier wird ganz normal nach Wert und dem RVG abgerechnet. Meist sind beide Eheleute anwaltlich vertreten und so entstehen doppelte Anwaltskosten. Sie müssen sich einen Termin beim Anwalt geben lassen und gern geht dafür ein Tag wertvoller Urlaub drauf.

Online Scheidung über ehescheidung24
Hier läuft fast alles online und bequem über Ihren Computer ab. Es ist nur ein Anwalt nötig. Die Anwalts- und Gerichtskosten richten sich nach dem Gegenstandswert. Dieser Wert ist das 3-fache Nettoeinkommen beider Eheleute. Leistungen des Jobcenters werden von den meisten Gerichten nicht als Einkommen bewertet. Der Unterschied zu vielen Anwälten ist bei ehescheidung24, dass ich mit dem Scheidungsantrag beim Familiengericht beantrage, dass einer Reduzierung des Gegenstandswertes für die Scheidung um 25% stattgegeben wird. Viele Gerichte machen da mit. Das ergibt eine deutliche Ersparnis. Weiter berechne ich pro Kind einen Wertabschlag von monatlich 250,00 EUR was bei 3 Monaten schon mal 750,00 EUR weniger an Gegenstandswert ausmacht. Insgesamt kann die Kostenersparnis bei 15 - 20 % im Vergleich zur Normscheidung liegen.

Ein grober Kostenwert für eine Scheidung bei Einkünften der Eheleute zwischen jeweils 1.000,00 - 2.000,00 EUR ist ein Betrag zwischen 1.500,00 - 2.000,00 EUR.

Wenn Verfahrenskostenhilfe (VKH) beansprucht werden kann, kann eine Scheidung auch kostenlos sein. Den Antrag auf Gewährung von VKH stelle ich an das Gericht.

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Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht