Alle Informationen zum neuen Unterhaltsrecht - Was ist mit den Altfällen? 0/5

Das neue Unterhaltsrecht ist ab 1.1.2008 in Kraft. 30 Jahre lang galt das alte Unterhaltsrecht, das vom Familienbild der so genannten Hausfrauenehe ausging. Damit ist nun Schluss. Am 9. November 2007 beschloss der Bundestag die Reform des Unterhaltsrechts, die zum 1. Januar 2008 in Kraft tritt.

Was ist neu?
Worauf müssen sich Kinder und Ex-Partner einstellen?
Und inwiefern lassen sich bereits getroffene Unterhaltsregelungen rückwirkend ändern?

Praktische Hilfestellung in diesen Fragen leistet ein aktueller Flyer, den wir hier für Sie zum kostenlosen Download anbieten.


Andreas Jäger
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht



beigefügte Anlagen

geschrieben am: 06.12.2007 - 13:14:47 von: jaeger04 in der Kategorie Aktuelles
(Geändert 06.12.2007 - 14:52:46) 2508 mal gelesen
Fragen und Antworten: 3 Kommentare


Sicherheitscode (nur für Gäste):

(Achtung öffentliche Frage für jeden einsehbar!
Möglichst keine Kontaktdaten und Emailadressen angeben!)

Bewerte diesen Artikel: Bewertung:
0/5 basierend auf 0 Stimmen
E-Mail:
gesendet von
E-Mail an
02.04.2011 - 15:03:13:
Hallo, ich bin seit 2006 geschieden, mit verzicht auf gegenseitigen Unterhalt. Dies ist allerdings im Urteil nicht erwähnt. Im Jahr 2010 ha...
02.04.2011 - 15:01:54:
Hallo, ich bin seit 2006 geschieden, mit verzicht auf gegenseitigen Unterhalt. Dies ist allerdings im Urteil nicht erwähnt. Im Jahr 2010 ha...
10.01.2008 - 20:47:11:
mein freund wurde im April 2007 geschieden. er ist vater von 3 kindern (2 eheliche und 1 uneheliche).da er nicht verdient, wurde bei ihm ein...

RSS FEED


Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht

This website uses cookies to enhance your experience. Read our privacy policy for details. X
EdeV-Verzeichnis die Software für web2.0 Communities von McGrip Web Design Services