ARAG übernimmt Anwalts-und Gerichtskosten bis 30.000
Bis jetzt war bei den meisten Rechtsschutzversicherern nur eine Erstberatung in familienrechtlichen Angelegenheiten versichert. Die außergerichtliche Vertretung oder gar die Kosten für ein gerichtliches Verfahren waren nicht versichert. Doch die Konkurrenz unter den Versicherern ist groß.
So hat nun die ARAG in ihrem Tarif „Komfort“ darüber hinaus auch alle Auseinandersetzungen in Unterhalts,- Umgangs- und Sorgerechtsangelegenheiten bis zu einer Versicherungssumme von 30.000,00 € versichert, ebenso die gerichtlichen Scheidung-und Scheidungsfolgeverfahren. Einzige Voraussetzung ist, dass für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung ein deutsches Gericht zuständig wäre (§ 2 l, § 2 m der Versicherungsbedingungen). Die Wartezeit hierzu beträgt 1 Jahr und 3 Jahre für Scheidungsangelegenheiten. Die Versicherungswirtschaft paßt sich den Lebensverhältnissen an. Den Betroffenen, die meist sowieso schon durch die Verfahren die persönlich Leidtragenden sind, wird dadurch wenigstens die Kostenlast von den Schultern genommen.
Auch andere Rechtsschutzversicherungen bieten jetzt schon seit längerem mehr Versicherungsschutz an als nur eine Erstberatung für 190,00 € netto. Die versicherten Leistungen können aber stark von einander abweichen. Am besten wird ein unabhängiger Versicherungsmakler damit beauftragt die besten Bedingungen auf dem Markt herauszusuchen.
Entweder man fragt selbst bei
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Autor:
Gabriele Lindhofer
Fachanwaltskanzlei Gabriele Lindhofer
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