Aufhebung der Ehe bei Verletzung einer Offenbarungspflicht
Wird ein Ehegatte bei der Eingehung der Ehe arglistig getäuscht, kann die Ehe aufgehoben werden.
Eine Täuschung liegt nicht nur in Fällen des aktiven Hervorrufens einer falschen Vorstellung durch falsche oder fehlerhafte Angaben vor. Eine Täuschungshandlung kann auch dann gegeben sein, wenn bei dem Ehegatten durch Verschweigen wichtiger Umstände eine falsche Vorstellung hervorgerufen wird.
Offenbarungspflichtig sind solche Tatsachen, auf die es dem anderen Ehegatten erkennbar für die Entscheidung der Ehe ankommt. Eine offenbarungspflichtige Tatsache ist deshalb dem anderen Ehegatten auch ungefragt mitzuteilen.
Das Vorhandensein von Kindern aus früheren Beziehungen / Ehen ist bereits aufgrund bestehender Unterhaltspflichten und Umgangspflichten sowie der fortwirkenden Bedeutung für die neue Ehe eine offenbarungspflichtige Tatsache.
Eine Ehe kann aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe arglistig über solche Umstände getäuscht worden ist, die ihn bei Kenntnis der Sachlage und bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe von der Eingehung der Ehe abgehalten hätten.
Ausreichend für die arglistige Täuschung ist nach der Ansicht des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 17.05.2010, Az. 18 UF 8/10) der Umstand, dass der täuschende Ehegatten erkannt hat oder zumindest hätte erkennen können, dass bei Offenbarung der verschwiegenen Umstände der andere Ehegatte von der Schließung der Ehe abgehalten worden wäre.
Nach Ansicht des OLG Karlsruge ist dann eine arglistige Täuschung, die zur Aufhebung der Ehe berechtigt, gegeben, wenn der Täuschende bei Eheschließung ein während einer vorhergehenden Ehe außereheliches Kind gezeugt hatte und dies zum Scheitern der vorhergehenden Ehe geführt hat.
Meine Frau betrügt mich seit einem Jahr. kann mann mann dann eine Aufhebung der Ehe erreichen ( wegen zugegebenen Ehebruch)
08.07.2011 - 11:59:18:
2003 habe ich einen Syrer geheiratet. Vorangegangen war bei mir eine starke Depression und ich habe mir eingebildet, dass das jetzt die Lös...
02.05.2011 - 12:11:35:
Was heist das den Konkret? War oder bin immer noch auf Papier verheiratet. Jetzt tobt der Krieg fast 3 Jahre bei der Suche nach Papiere...
Autor:
Fachanwalt für Familienrecht Frederick Pitz
Zipper & Collegen
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