Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei körperlicher Gewalt
Sachverhalt:
Durch den Ehemann kam es über viele Jahre hinweg immer wieder zu Gewaltausbrüchen gegenüber seiner Ehefrau. Er hat sie über viele
Jahre hinweg geschlagen
Durch die Tochter der Parteien ist bei ihrer Vernehmung vor dem Familiengericht bekundet worden, dass es immer wieder zwischen den Parteien schon von ihrer Kindheit an, Gewaltszenen zwischen den Eltern gegeben hat. Dabei war es immer so, dass der Vater auf die Mutter mit Gewalt losgegangen ist und sie mit der Hand, insbesondere in das Gesicht und auf den Mund geschlagen hat.
Es bestand nie Anlass für diese Gewaltausbrüche des Ehemannes.
Entscheidung des OLG Bamberg vom 23.03.2007, 7 UF 177/06
Das OLG führt in seiner Entscheidung aus, dass es in der Rechtsprechung anerkannt ist, dass auch ein eheliches Fehlverhalten ohne wirtschaftliche Relevanz den Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 1587 c Nr. 1 BGB rechtfertigen kann, wenn es wegen seiner Auswirkungen auf den ausgleichspflichtigen Ehegatten ganz besonders ins Gewicht fällt (BGH, NJW 1990, 2745). Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass diesen Tatbestand auch eine einmalige Verfehlung gegen den anderen Ehegatten begründen und zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs führen kann. In solchen Fällen muss es sich jedoch um ein besonders schwerwiegendes Fehlverhalten handeln.
Das Verhalten des Ehemannes, welches sich über viele Jahre wiederholte und verschärfte, stellt ein krasses und schwerwiegendes Fehlverhalten dar, dass den Ausschluss des Versorgungsausgleichs unter Anwendung der Härteklausel nach § 1587 c Nr. 1 BGB rechtfertigt. Die Durchführung des Versorgungsausgleichs zu Lasten der Ehefrau ist grob unbillig mit der Folge, dass der Versorgungsausgleich zwischen den Parteien ausgeschlossen wurde.
4194 mal gelesen
Hier steht immer nur die arme Frau! Was ist wenn Frau böswillig Ehe zerstört durch Tätlichkeiten gegen den Mann vor den Kindern? Dies...
23.04.2010 - 13:48:28:
Greift wohl nur Dummerschen Regelung!
30.08.2009 - 03:59:15:
Die Frage steht immer noch im Raum???????? Hier steht immer nur die arme Frau! Was ist wenn Frau böswillig Ehe zerstört durch Tätl...
Autor:
Felicitas Drabe
Rechtsanwältinnen Geyer & Drabe
Ähnliche Fachartikel
- Hinweispflicht bei Ausschluß Versorgungsausgleich
- Härtefallscheidung bei Drohung und Gewalt
- Vorteile des neuen Versorgungsausgleichs
- Familiäre Gewalt unbedingt dokumentieren!
- Mehr Gerechtigkeit nach der Scheidung: Reform des Versorgungsausgleichs
-
von diesem Autor:
- Berücksichtigung berufsbedingter Fahrtkosten beim Mindestunterhalt für minderjährige Kinder
- Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei körperlicher Gewalt
- Einstweilige Einstellung der Teilungsversteigerung zur Auseinandersetzung bei Miteigentum
- Kindesunterhalt und Bezug von Arbeitslosengeld