Befristung des Unterhalts nach über 20 Jahren Ehe 5/5

Auch nach einer Ehedauer von mehr als 20 Jahren besteht die Möglichkeit, den Ehegattenunterhalt zu befristen. Nach Ablauf dieser Frist besteht dann kein Unterhaltsanspruch mehr.

Der Bundesgerichtshof hat am 26.9.2007 (AZ: XII ZR 11/05) entschieden, dass eine Ehedauer von über 20 Jahren für sich alleine genommen noch kein Grund ist, eine Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts abzulehnen.

Zu prüfen ist, ob auch heute noch ehebedingte Nachteile vorliegen, z.B. infolge der Haushaltstätigkeit oder der Kindererziehung während der Ehe. Sind keine Nachteile zu erkennen und erzielt die Ehefrau eigene Einkünfte in einer Höhe, die sie auch ohne Ehe erzielen würde, kann es ihr nach einer Übergangszeit zuzumuten sein, auf den –höheren- Lebensstandard zu verzichten und sich mit einem Lebensstandard zu begnügen, der ihrem eigenen (geringeren) Einkommen entspricht.

Beispiel:
Die Frau arbeitet vor der Ehe in einem Blumengeschäft als Verkäuferin. Sie heiratet einen gut verdienenden Geschäftsführer. Die Eheleute haben zwei Kinder und lassen sich nach 22 Jahren scheiden. Die Frau arbeitet seit fünf Jahren wieder als Verkäuferin.
Wenn die Frau durch die Ehezeit und die Kindererziehung keine finanziellen Nachteile als Verkäuferin heute hat, sie also genau so viel verdient, als wenn sie nicht geheiratet hätte, kommt eine Befristung des Unterhalts in Betracht.



beigefügte Anlagen

geschrieben am: 23.10.2007 - 17:37:02 von: RaWBehlau in der Kategorie Urteile
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19.06.2011 - 17:03:08:
ich war 14 Jahre verheiratet. vorher programmiererin. keine möglichkeit wieder in beruf. zur zeit selbstaändig netto 600 €. wieviel j...
05.07.2010 - 14:14:08:
Meine Lebensgefährtin war 23 Jahre verheiratet und lebt seit 2 1/2 Jahren getrennt.Keine ehelichen Kinder.Eine uneheliche Tochter (34 J.) 4...
09.05.2010 - 20:16:06:
Hallo Ich bin seit 20 Jahre verheiratet meine Frau hat nie richtig gearbeitet. Früher vor unserer Ehe bekam sie Sozialhilfe. In unserer...

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