Betreuungsunterhalt muss neu geregelt werden
Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr entschieden, dass die Ungleichbehandlung ehelicher und nichtehelicher Kinder bei der Frage, wie lange dem betreuenden Elternteil Unterhalt zu zahlen ist, verfassungswidrig ist. Die bisherige gesetzliche Regelung, bei der grundsätzlich dem Elternteil, der ein nichteheliches Kind betreute, nur für drei Jahre nach Geburt Unterhalt zu zahlen war, führte nach Ansicht des Gerichts dazu, dass aufgrund der Notwendigkeit, nach drei Jahren wieder einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, dass Kind Nachteile erleiden würde. Das nichteheliche Kind soll danach in gleichem Maße wie ein eheliches Kind betreut werden können. Bisher muss der Elternteil eines ehelichen Kindes, bis das Kind in die 3. Grundschulklasse geht, nicht arbeiten.
Die Entscheidung bedeutet jedoch nicht, dass nunmehr der nicht verheiratete Elternteil über die drei Jahre hinaus Unterhalt verlangen kann. Vielmehr ist der verfassungswidrige Zustand der bisherigen Regelung bis zur Neureglung spätestens zum 31.12.2008 hinzunehmen. Es bleibt abzuwarten, ob die Familiengerichte diesen Beschluss nicht doch zum Anlass nehmen, im Wege der Einzelfallentscheidung wegen besonderer Umstände schon jetzt über den drei Jahreszeitraum hinweg Unterhaltsansprüche zuzuerkennen
Hallo, heisst das, dass ein OLG evtl schon jetzt, dass neugeplante Unterhaltsrecht miteinbezieht? Gerade bei sog. Mangelfällen? Wo kei...
Autor:
Martin Strieder
GIELEN Rechtsanwälte
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