Kommentare über Kindesunterhalt und Bezug von Arbeitslosengeld:

| Drucken |

Seite: 1 2

Kommentare Kommentare
DrabeF
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 08.03.2007
Ort: Sachsen-Anhalt

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
418 von 894 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 14.11.2007 - 13:39:06:

Zitieren
#1
hallo
meine tochter ist halbtags beschäftig und unterliegt noch hartz4 sie besitz ein 1 kind (7jahre) und lebt getrennt von ihrem freund der freund bezieht arbeitlosegeld II (1600€)und hat seit 3 monaten die zahlung eingestellt das jugendamt wurde eingeschaltet und eine pfändung veranlasst nach der düsseldorferliste steht ihr 254€ zu laut jugendamt bekommt sie nur 170€ ist das richtig?
DrabeF
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 08.03.2007
Ort: Sachsen-Anhalt

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
397 von 891 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 16.12.2007 - 23:21:27:

Zitieren
#2
Hallo ds Jugendamt zieht die Hälte des Kindergeldes ab da das ja laut finanzamt dem Vater zustehen soll oder so ähnlich
DrabeF
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 08.03.2007
Ort: Sachsen-Anhalt

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
388 von 732 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 18.11.2008 - 18:14:33:

Zitieren
#3
Ihre Frage / Meinung?

Eine Frage, habe 2 Kinder. Lebe seit 2 Jahren von meinem Mann getrennt.Mein Mann macht eine Ausbildung, seit gut 1 1/2 JAhren. KAnn ich von ihm Kindesunterhalt bekommen? Er verdient ungefähr 560,00 €. Trifft ihm eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit?
DrabeF
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 08.03.2007
Ort: Sachsen-Anhalt

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
418 von 778 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 03.03.2009 - 22:53:11:

Zitieren
#4
Ich ahbe einen 1,5 JAhre alten Sohn, dessen Vater seine VAterschaft anerkannt hat, ich aber das alleinige >Sorgerecht besitze. Als Alleinerziehende wohne ich in einem Eigenheim und habe bislang Unterhalt vom VAter für mich und den Sohn bezogen, den wir untereinander ausgemacht hatten. Seit 2 Monaten beziehe ich Arbeitslosengeld 1, um an einer Weiterbildung teilnehmen zu können und wieder den Einstieg ins Berufsleben zu schaffen, da vor der Geburt des kindes mir der Job gekündigt wurde.
Frage 1) Wird das Arbeitslosengeld 1 auf den unterhalt für mich und meinen Sohn angerechnet?
Frage 2) Muss der Vater sich an den Kosten für einen Krippenplatz beteiligen,wenn eine Vollzeitweiterbildung wahrgenommen wird?
DrabeF
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 08.03.2007
Ort: Sachsen-Anhalt

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
398 von 767 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 21.05.2009 - 11:01:16:

Zitieren
#5
Hallo,
ich bin alleinerziehend, gehe einer geregelten Arbeit nach und habe eine Tochter im Alter von 12 Jahren die bei mir lebt. Ihr Vater ist zahlungsunfähig uns somit erhalte ich auch keinen Unterhalt mehr. Wo kann ich mich erkundigen, ob ich irgendeinen Zuschlag für meine Tochter erhalte? Danke für eine Antwort.
DrabeF
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 08.03.2007
Ort: Sachsen-Anhalt

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
421 von 831 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 27.08.2009 - 10:31:40:

Zitieren
#6
Hallo bin Arbeitslos geworden und habe zwei Kinder. Bezahlte für eines 196€ und für das andere 154€. Bekomme gerade mal 1140€ Arbeitslosengeld und laut Jugendamt dürfen mir als Selbsterhalt gerade mal 777€ bleiben von dem Geld soll ich Miete meine private Insolvenz und Lebenskosten bestreiten. Was kann ich tun? Danke
DrabeF
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 08.03.2007
Ort: Sachsen-Anhalt

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
380 von 839 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 13.11.2009 - 00:00:15:

Zitieren
#7
hallo ich bin alleinerziehende Mutter einer 6 jährigen Tochter. Mein Ex Mann ist seit 5 Monaten arbeitslos. Den Unterhalt muss er wegen geringen Einkommens nicht zahlen. Dafür erhalte ich einen Unterhaltsvorschuss. Meine Tochter benötigt nun eine neue Brille. Muss sich der Vater an das Amt wenden oder ich? Muss er gar selbst seinen Anteil aus eigener Tasche zahlen?

Danke
DrabeF
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 08.03.2007
Ort: Sachsen-Anhalt

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
349 von 748 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 14.11.2009 - 16:43:20:

Zitieren
#8
bin alleinerziehend kind ist 9 jahre. der vater ist arbeitslos geweorden, ob er alg 1 beantragt hat ist mir nicht bekannt. wie sieht die berechnung des unterhaltes bei alg 1 aus.
oder muß ich doch einen antrag auf vorschuss stellen.
DrabeF
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 08.03.2007
Ort: Sachsen-Anhalt

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
389 von 742 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 07.01.2010 - 16:03:48:

Zitieren
#9
bin seit 3 monate aleinerziehende ,erhalte ALG2 1250 euro,ich hab 3 kinder 9,6,2 der vater herhalt auch ALG2 hab anspruch auf unterhaltsvorschüß .kann iemand sagen wieviel unterhaltsvorschüß mit ALG2 ich kriegen kann?
DrabeF
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 08.03.2007
Ort: Sachsen-Anhalt

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
431 von 950 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 07.01.2010 - 16:08:07:

Zitieren
#10
halo liebe leser/innen

bin seit 3 monate aleinerziehende ,erhalte ALG2 1250 euro,ich hab 3 kinder 9,6,2 der vater herhalt auch ALG2 hab anspruch auf unterhaltsvorschüß .kann iemand sagen wieviel unterhaltsvorschüß mit ALG2 ich kriegen kann?Danke
DrabeF
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 08.03.2007
Ort: Sachsen-Anhalt

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
340 von 658 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 18.06.2010 - 17:12:21:

Zitieren
#11
Mann o Mann!
Hier versammeln sie sich, die ganze Horde von Zahlungsempfängerinnen. Also ein wenig kann man ja wohl erwarten, dass man sich anhand vernünftiger Artikel grundinformiert, bevor man hier ein Forum ausnutzt. Mädels, ihr wollt doch Unterhalt, dann kümmert Euch gescheit drum. Des Weiteren dürfte man ja wohl auch ein wenig Basisdeutsch erwarten und nicht so ein hingeklatsche von Text.
DrabeF
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 08.03.2007
Ort: Sachsen-Anhalt

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
348 von 661 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 22.08.2010 - 13:35:42:

Zitieren
#12
hallo zahlvater
erstens versammeln sich hier nicht zahlungsempfängerinnen sondern die erziehenden elternteile.
zweitens sind die kinder diejenigen welche den unterhalt empfangen. sie werden nur vom derzeitig erziehenden elternteil vertreten.
drittens ist es wohl für jeden der ein kind in die welt setzt höchste verpflichtung dafür zu sorgen, dass sich das kind frei entfalten und entwickeln kann.

leider gibt es in unserer gesellschaft viele eltern welche sich um ihre verpflichtungen drücken wollen, sonst brauchten wir auch nicht ein solches forum. sonst würden auch keine fragen auftauchen.

weiterhin disqualifiziert sich hier ein "zahlvater" mit sehr großen schwächen im ausdruck, denn die fragestellerinnen als horde zu bezeichnen finde ich einen sehr starken tobak. (oder sollte der autor noch bissel stark in der pubertät sein?)

liebe ALG2-empfänger, sollte ein zahlungspflichtiger aus welchen gründen auch immer seinien verpflichtungen nicht nachkommen können so wendet euch an das jugendamt und bittet hier um hilfe. es gibt eine ganze reihe an möglichkeiten - welche zu viele sind um hier genannt zu werden.
DrabeF
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 08.03.2007
Ort: Sachsen-Anhalt

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
328 von 663 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 17.12.2010 - 16:46:56:

Zitieren
#13
Hallo! Hat einflüß auf die höhe der arbeitslösengeld 1, wenn zalt man für kind über 18 jahre ?
DrabeF
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 08.03.2007
Ort: Sachsen-Anhalt

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
341 von 722 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 17.12.2010 - 16:53:36:

Zitieren
#14
Hat einflüß auf arbeitslösengeld, wenn zalt man unterhalt für kind über 18 jahre ?
DrabeF
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 08.03.2007
Ort: Sachsen-Anhalt

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
332 von 639 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 24.08.2011 - 18:24:53:

Zitieren
#15
mein sohn--21 Jahre--hat AlgI bezogen
muss ich ihm jetzt unterhalt zahlen??
er ist noch bei mir gemeldet und ist jetzt Vater geworden
oder kann er AlgII beantragen

Seite: 1 2

Sie haben nicht die Berechtigung Kommentare zu schreiben. Bitte Anmelden oder registrieren.

Bitte Anmelden oder Registrieren.

Mitglieder die aktuell diesen Beitrag lesen:

RSS FEED


Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht

This website uses cookies to enhance your experience. Read our privacy policy for details. X
EdeV-Verzeichnis die Software für web2.0 Communities von McGrip Web Design Services