Kommentare über Unterhaltsrecht 2008: Die neue Eigenverantwortung:

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schendel
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Fertig 07.12.2007 - 12:16:01:

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#1
Ich habe erst einmal nur eine grundsätzliche Arbeit zu dem neuen Gesetz. Ich bin seit 17 Jahren verheiratet. Wir haben drei Kinder großgezogen(17,16,10) und ich stehe jetzt vor den Scherben meiner Ehe. Ich habe mich, aus heutiger Sicht, leider in die finanzielle Abhäängigkeit meines Mannes begeben und seit 18 Jahren nicht mehr gearbeitet. Wie sieht das aus, wenn ich jetzt trotz aller Bemühungungen in meinen Job nicht mehr reinkomme. Nur die wenigsten warten wirklich auf eine Mitvierzigerin die solange raus ist.
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Fertig 17.12.2007 - 18:34:16:

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#2
Frage:
Beide Partner verdienen weit über dem Minimumsatz. Er etwa das 1,5 fache von Ihr. Gilt auch im neuen Recht ab 2008 dann noch die 4/7, 3/7 Regelung? Es sind zwei Kinder vorhanden, für die der Vater selbstverständlich zahlen will.
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Fertig 01.02.2008 - 13:45:05:

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#3
Ich habe absoutes Verständnis für das neues Unterhaltsrecht.
In meiner Situation kann ich es leider nicht akzeptieren.
Habe aus meiner Ehe einen 3 jährigen Sohn ung gehe halbe Tage arbeiten.
Nun wird gefordert, dass ich meinen Sohn den ganzen Tag in einer Tagesstätte betreuen lassen soll, damit eine Vollzeitbeschäftigung möglich ist.
Diese Forderung lässt in mir die Frage aufkommen, ob in Zukunft in Deutschland noch Kinder geboren werden, wenn man sie sowieso den ganzen Tag Fremdbetreuen lassen soll!
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Fertig 14.03.2008 - 20:52:22:

Betreff: unterhalt
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#4
[quote=]Frage:
Beide Partner verdienen weit über dem Minimumsatz. Er etwa das 1,5 fache von Ihr. Gilt auch im neuen Recht ab 2008 dann noch die 4/7, 3/7 Regelung? Es sind zwei Kinder vorhanden, für die der Vater selbstverständlich zahlen will.[/quote]


hier nur eine kurze Bemerkung: es wird immer nur von kindesunterhalt geredet,aber wie sieht es aus wenn die Kinder Erwaschsen sind und Studieren, Vater bezahlt Unterhalt sowie die Studiengebühren und soll nun aber der Ex-Frau noch Unterhalt zahlen obwohl sie arbeitet und mit ihrem neuem Lebenspartner zusammen wohnt ?? Darüber sollte man sich auch mal Gedanken machen oder sogar Veröffentlichen.

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Fertig 06.04.2008 - 21:19:09:

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#5
Hallo, eine Frage zum Thema Unterhalt. Ich war seit 96 mit meiner jetzigen Ex-Frau verheiratet. Bis zur Heirat arbeitete sie in ihrem Beruf Verkäuferin. 96 und 98 kamen unsere Kinder auf die Welt. 2004 zog ich aus, 2006 wurde die Ehe geschieden. Sie hat nun 2007 Klage eingereicht und verlangt mehr Unterhalt. Arbeiten gehen will sie nicht, da ich ja fleißig bezahle. Beide Kinder sind in Ganztags-Schulen untergebracht und könnten theoretisch bis 16 Uhr dort betreut werden. Wenn ich das neue Gesetz lese und interpretiere, ist sie doch verpflichtet Arbeiten zu gehen? Oder wie würde sich das nun verhalten.Der Ehegattenunterhalt ist nicht notariell festgesetzt, sondern wird über die Anwälte ausgehandelt.Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus
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Fertig 06.06.2008 - 23:03:57:

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#6
meine frage , steht mir unterhalt nach 34 jahren ehe zu wenn ich in der ehe nie gearbeitet habe 54 jahre alt bin und allergiesches asthma und heuschnupfen oder kann er mich jetzt arbeiten schicken ?
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Fertig 13.08.2008 - 16:53:47:

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#7
Das neue Unterhaltsrecht ist doch eigentlich ein logischer Schriutt der Gesellschaft in die richtige Richtung:
Wer A sagt (Abschaffung des Schuldprinzipes) muss auch B sagen = Abschaffung des Gattenunterhaltes.
Der Gattenunterhalt ist aus verfassungsrechtlicher Sicht seit 1977 nicht mehr zu halten, denn wenn der Gatte mangels Schuld nicht verantwortlich für die Scheidung ist, dann kann man nicht verlangen, dass er einseitig den Partner weiter versorgt.
Oder darf er dann etwa verlangen, dass der andere bei ihm im Haushalt sauber macht? Schließlich war das ja eine der Gegenleistungen des Partners in der Ehe.
Ex-Partner, die fair miteinander umgehen, verzichten auf nachehelichen Unterhalt und tragen selbst die Verantwortung für sich.

Soweit die Damen der Schöpfung sich beschweren, dass sie ja für ihren Partner "verzichtet" haben, so haben sie eben auch in der Ehe ihre Eigenverantwortung nicht vollständig wahrgenommen.

Denn es ist auch Eigenverantwortung, dafür zu sorgen, dass man selbst bei der Karriere nicht zu kurz kommt.

Jedenfalls:
Heiraten, Kind kriegen, Scheiden lassen, Kind 2 kriegen, wieder heiraten, Kind 3 kriegen, wieder scheiden lassen, bei jeder Scheidung Zugewinn kassieren, um so im Alter unabhängig zu werden, ist eine denkbar unfaire Methode der Alterssicherung.

Im Übrigen zahlen die meisten Unterhaltspflichtigen einen Gattenunterhalt, der bestenfalls das Sozialamt entlastet. Der Gattenunterhalt ist also für die meisten Frauen kein Armutsproblem, sondern für den Staat ein Versorgungsproblem, was er auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung austrägt, weil damals (1977) der Flatterhaftigkeit der "modernen" Frauen durch die Sozialdemokratie Unterstützung in Form eines lausig schlechten Gesetzeswerkes zuteil werden sollte und irgend jemand diesen Unsinn natürlich bezahlen musste.

Da man aber hier ganz offensichtlich eine Gruppe bevorzugen wollte (in erster Linie Frauen) ist dieses Gesetz de facto eine kollektive Diskriminierung des männlichen Geschlechtes.

In der tatsächlichen Lebensplanung steht nämlich der geschiedene Mann im Regelfall nur dann besser da, wenn er wirklich sehr gut verdient. Bei Normaleinkommen landet er im gesellschaftlichen Abseits, da ihm oft nicht mehr als der Sozialhilfesatz zum leben bleibt, während die Mutter mit Kindern bereits durch die Haushaltsgemeinschaft erheblich wirtschaftlicher leben kann, zudem beim Finden eines neuen Partners der Mann (leider) zunehmend nach dem Geldbeutel, die Frau in erster Linie nach dem Menschen beurteilt wird.

Mit anderen Worten:
Das Recht vor 1977 war im Grunde der tatsächlichen Rollenverteilung angemessen, und die hat sich seitdem in Familien mit Kindern eigentlich nur wenig verändert.
Was sich verändert hat, ist die Wahrnehmung der Justiz und Politik, die Väter lange Zeit grundsätzlich als Sündenböcke gesehen hat, und die "Alleinerziehende Mutter" als Opfer.

In Scheidungen gibt es aber keine Täter und Opfer, wenn es fair zugeht. Somit ist dieses Recht ein Schritt in Richtung mehr FAIRNESS zwischen Männern und Frauen, also GUT.




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Fertig 23.09.2008 - 21:15:42:

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#8
Wie verhält es sich den wenn der Erwerbsunfähige bereits vor der Ehe erwerbsunfähig war und keine weiteren ehelichen Nachteile mehr bestehen? Ist es dann nicht auch gerecht zu sagen das hier genau wie vor der Ehe die Allgemeinheit für solche Erwerbsunfähigen aufkommen muss? Man kann ja schließlich nicht verlangen das hier nun einer lebenslang dafür aufkommen soll, oder?
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Fertig 31.10.2008 - 20:49:23:

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#9
ich bin seit 2006 geschieden. mein Exmann musste mir unterhalt zahlen der jetzt am 1.12.08 endet. ich möchte weiterhin nterhalt von ihm da ich ca. 1100 euro netto verdiene und rheuma habe. wie sehen die chancen dafür aus
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Fertig 05.11.2008 - 16:41:25:

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#10
Ich bin seit 4,5 Jahren in 2 Ehe- mein Mann bereits in 3 Ehe verheiratet.
Vor der Hochzeit war es Bedingung seitens meines Mannes, dass ich einen Notarvertrag unterzeichnete in welchem ich auf alles-auch Unterhalt-verzichtete.
Nun fand ich herraus das er eine Geliebte seit fast 3 Jahren hat und dies nun zu ihm ziehen soll(sie ist auch noch verheiratet)
Zu dem Betrug kommt nun noch das ich die ganzen Jahre jeden Euro in seine Projekte bzgl.Pool/Haus/Garten usw.investiert habe in gutem Glauben einer ewigen und glücklichen Ehe.
Als ich nun sagte das ich bei Auszug a.d.Haus mein Geld zurück wolle lachte er und meinte"das waren doch alles Schenkungen"
2 Fragen habe ich an Sie:
- Wie bekomme ich mein Geld wieder da ich fast keine Belege auf meinen Namen habe
- Steht mir Trennungsunterhalt zu:
* Wenn ja-wie wird der berechnet und wie lange erhalte ich diesen
Ich bin nun auch noch arbeitslos geworden-fast 50J.alt- und finde trotz Suche nichts.
Mein Mann meinte(es geht ja um sein Geld) man könne ja eine WG machen. Er mit "seinen"beiden Frauen. Das wäre was er sich wünsche. Was soll ich tun????
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Fertig 02.12.2008 - 10:16:45:

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#11
beziehe mich auf ihren obenstehenden Artikel. Habe eine scheidungserleichternde Vereinbarung 2005 getroffen in der Betreuungsunterhalt gwährleistet werden soll bis zum 12.Lebensjahr des Kindes. Mittlerweile arbeite ich zu 100% (vorher 75%) und habe aber deshalb das Kind an einer privaten ganztagesschule angemeldet um arbeiten gehen zu können. Großeltern bibts im haus, allerdings sind die nicht mehr in der lage auf das Kind aufzupassen. Mein Freund lebt seit April bei uns, geht aber auch arbeiten. Kann er einfach das Geld aus dieser scheidungserleichternden vereinbarung, was ja ein Vertrag ist, nicht mehr bezahlen oder muss er das über das Gericht machen? LG und Danke für die Antwort
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Fertig 26.01.2009 - 03:40:48:

Betreff: Neues Scheidungsrecht
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#12
Frage:

Ich knapp über 50 Jahre alt und habe vor 16 Jahren einen Witwer mit 2 Kindern (damals 10 und 12) geheiratet. Wenige Jahre nach unserer Heirat bemerkte ich, dass mein Mann mich willkürlich immer schlechter behandelte und ich versuchte, mich selbständig zu machen, um mich später – vorsichtshalber – alleine versorgen zu können. Das ging schief und ich habe sehr hohe Schulden (für die mein Mann und ich mit einem gemeinsamen, fast abbezahlten Doppelhaus bürgen).

Nun vermute ich, dass mein Mann die Scheidung vorbereitet (selber Scheidungsfachanwalt) und ich möchte wissen, wie ich nach dem neuen Scheidungsrecht nun da stehe.

Mein Mann verdient etwas über dem 3-stelligen Bereich (brutto) und ich hatte, solange seine Kinder noch betreut werden mussten, die fast die ganze Arbeit zu Hause gemacht, einen riesigen Haushalt geführt usw. (mein Mann konnte sich weiter zum Notar ausbilden lassen usw.).

Wir haben uns räumlich insoweit getrennt, dass wir keine gemeinsamen Schlafzimmer haben, ansonsten bekoche ich ihn weiterhin, die Kinder sind schon lange aus dem Haus.

Meine Frage nun:
Ich glaube, mein Mann arbeitet langfristig auf eine Scheidung hin. Wie wird es mir in finanzieller Hinsicht rein vom Unterhalt ergehen?

Sollte ich wider Erwarten (wegen meines Alters und außerdem geht es mir als Allergiker gesundheitlich schlecht) ein wenig Geld monatlich verdienen:
Würde mein vermutlich kleines Einkommen nach einer Scheidung so angerechnet, dass „die Differenz“ zwischen meinem Einkommen und dem mir vor der Scheidung noch gesetzlich zugestandenen 3/7 seines Nettoeinkommens immer noch zustehen ?

Oder bin ich dann komplett auf mich alleine angewiesen ?

Danke für eine rasche Antwort.
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Fertig 18.03.2009 - 21:49:39:

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#13
Meine Frau gehen jetzt dem Ende der Scheidung zu. Jetzt versucht sie ganz heftig geld für sich und den kleinen zu bekommen. Unser Sohn würde gerne zu mir aber mit langem hin / her und Streit, welches underem Sohn schadete habe ich etwas nachgegeben und ihm gesagt das wir ich mir schnellstens was einfallen lasse. Meine Fragen: ab wann ka´nn mein Sohn selbst entscheiden ? Ich habe ghört es ginge schon ab 10 Jahre, ist das richtig ? Mein Sohn ist jetzt gerade 7 J. Zweitens: Mein Sohn lebt ein grob gerechnet 1/6 mehr bei meiner Frau, wieviel stünde Ihr nun für meinen Sohn zu ? Ich habe gehört das 1/6 mehr eigentlich nichts zur sache tut, es wäre fast wie geteilt !? >würde mich über schnelle Antwort sehr freuen. Liebe Grüße
Mike
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#14
ich bin berentet auf zeit soll noch für die zeit also bis 1.6.2010 rentebekommen soll bis hin nachehelichen unterhalt bekommen ,werde mit sicherheit aber weiter berentet und nicht mehr arbeiten können steht mir da nicht weiter der nachehelicher unterhalt zu ???
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#15
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