Kommentare über Neues vom Aufstockungsunterhalt – Bundesgerichtshof schränkt Verpflichtung ein:

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jaeger04
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Fertig 17.02.2009 - 16:05:33:

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#1
Frage: sie hat während der Ehe bis zur Adoption der Kinder 6 Jahre voll weiter gearbeitet, 1 Jahr ausgesetzt und dann bis 2006 Teilzeit. Nach Kündigung des Teilzeitarbeitsverhältnis in der Firma ihres Noch-Mannes, hat sie beim Arbeitsgericht mit Lohnfortzahlung und Abfindung 1 Jahr bis Ende 2007 ihr Teilzeitgehalt weiter bekommen ohne zu arbeiten. Seit der Trennung macht sie einem auf depressiv. Juni 08 stellt ein forensisches Gutachten fest, dass sie derzeit arbeitsunfähig ist mit einer ambulanten Therapie durchaus heilbar. Frage: Sie möchte unbefristeten Unterhalt - (mittlerweile ist sie fast 51 - er 56 Jahre alt) aufgrund ehebedingter Nachteile. Trotz Rentennachweis und Arbeitsprozess wird frech behauptet dass sie weder eine Berufsausbildung noch in der Ehe gearbeitet hätte. Die festgestellte derzeitige Arbeitsunfähigkeit war im Juli 08 - nun haben wir Februar 09. Wird sie also den Mann immer zur Kasse bitten können ohne sich selbst noch einmal zu bemühen oder zu arbeiten? Muss der arme Mann jetzt immer eine langwierige Abänderungsklage machen, wenn er aufgrund seines Alters und der Rezession jetzt weniger verdient? ? Wie sind die Erfahrungswerte nach der neuen Unterhaltsreform? P.S. ein Kind lebt noch bei ihm, das andere ist inzwischen selbstständig.
jaeger04
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Fertig 25.12.2009 - 23:54:53:

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#2
bin 27 jahre verheiratet, habe 27 jahre im familien betrieb meines mannes gearbeitet,ohne festeinstellung. habe in der zeit auch zwei kinder erzogen 15 und 25. kaum rente, ca 290,- euro.weiß nicht mehr ein und aus. wie sieht es mit aufstockung unterhalt aus.mein mann verdient als geschäftsführer ca 9000,-.
jaeger04
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Fertig 02.02.2010 - 11:17:48:

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#3
ich war mit meinem Mann 7 Jahre im Ausland, hatte keine Arbeitserlaubnis, hatte dann 10 Monate gearbeitet, bin wegen seiner Karriere mit umgezogen, Job aufgegeben, dann kamen die Kindererziehungszeiten. Kinder sind 5 und 7 Jahre. Er wohnt wieder in USA, d.h. ich eine 7 Tage Woche bis auf 2-4 Wochen pro Jahr wo die Kids bei ihm sind. Meine Grosse hat eine Med. Behandlung muss 1x taeglich gespritzt werden, kann sie selbst noch nicht, kann jemand anders auch nicht, davon abgesehen, dass ich gar niemand haette wo die Kinder mal ein Wochenende verbringen koennen. Durch staendig kranke Kinder bin ich oft beim Arzt und KRankengymnastik 1x pro Woche.
Wie lange wird mir denn Ehegattenunterhalt zustehen, welche Grundlage als Zeitdauer kann ich als einmalige Abfindung hernehmen?
jaeger04
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Fertig 05.04.2014 - 21:07:31:

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#4
Ich bin seit 1998 geschieden. Ich wurde zur Zahlung von monatlich 132 € Unterhaltsaufstockung verurteilt. Nach dem meine EX.Frau und ich Rente beziehen
und natürlich auch ein Versorgungsausgleich stattgefunden hat, zahle ich immer noch den Unterhaltsaufstockungsbetrag. Ist das korrekt?

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