Kommentare über Selbstbehalt gegenüber Kindern:

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vonderwehl
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Fertig 08.12.2007 - 10:21:14:

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#1
Hallo:
Muss ich für meinen Sohn 21. noch Unterhalt bezahlen? Er hat eine Lehre gemacht, und hat ein Jahr Arbeitslosen-geld bekommen. Bis heute habe ich Unterhalt bezahlt.Arge wollte er nicht beantragen, weil seine Mutter zu viel verdient. Muss ich jetzt weiter für ihn bezahlen? Lebe mit meiner Lebensgefährtin und unsere Gemeinsamen Tochter (6)zusammen.
Mfg: Wilfried
vonderwehl
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Fertig 30.12.2007 - 14:10:38:

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#2
Meine Tochter ist jetzt 21 Jahre alt und in der Ausbildung. Wie hoch ist in diesem Fall mein Selbstbehalt?
vonderwehl
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Fertig 18.01.2008 - 16:18:22:

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#3
mein Freund ist für 2 behinderte Kinder und seine ex-Frau unterhaltspfichtig. Er verdient jetzt weniger. Kann mein mein Einkommen miteinbezogen werden (1000€) in der bevor stehenden Streit um Unterhalt? Wir wohnen zusammen aber sind noch nicht verheiratet. Ich studiere noch.
vonderwehl
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Fertig 21.01.2008 - 21:08:51:

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#4
Wer ist den auf die Idee der großzügigen Staffelung gekommen. Es kann doch nicht sein, wenn man 1.200,- verdient, dass man genau so viel zahlen muß, wie jemand der 1.500,- verdient. Das ist ungleich hart und ich hätt mich da mal eine Erklärung gewünscht -
vonderwehl
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Fertig 22.01.2008 - 11:23:35:

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#5
zu 3

im Mangelfall kann (muss aber nicht zwangsläufig) bei einer Lebensgemeinschaft der Selbstbehalt gesenkt werden oder Ersparnisse durch gemeinsame Haushaltsführung angerechnet werden. Ihr Gehalt selbst wird nicht für die Berechnung herangezogen.
vonderwehl
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Fertig 22.01.2008 - 11:35:48:

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#6
zu 4.

das verstehe ich nicht ganz. Warum sollen beide gleich viel zahlen?
vonderwehl
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Fertig 08.04.2008 - 08:36:00:

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#7
Sinkt der Selbstbehalt bei neuer Lebensgemeinschaft
vonderwehl
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Fertig 14.08.2008 - 19:24:51:

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#8
Ich lebe mit meiner Tochter (13)allein
bin berufstätig und verdiene 1100 €
im Monat muß aber noch für ein Kind (14)unterhalt bezahlen
Frage wieviel Geld kann ich für mich und meine Tochter beanspruchen bzw.was muß ich an Unterhalt bezahlen
vonderwehl
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Fertig 15.12.2008 - 07:48:35:

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#9
Ich stehe kurz vor der Scheidung.
10 Jahre verheiratet. 2 Kinder 5+6. Ehefrau arbeitet nicht. ich verdiente in den den letzten 12 Monaten 2600,- Netto. Da Überstunden und Prämien durch die Krise wegfallen werden und ich in Steuerklasse I eingestuft werde, werde ich weniger verdienen ca. 2100,-. Welcher Verdienst ist für die Unterhaltsberechnung ausschlaggebend und welcher Selbsbehalt steht mir zu?
Norbert Deyke
vonderwehl
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Fertig 27.11.2010 - 21:06:51:

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#10
gegenüber enkel welche selstbehalt-notwendige,oder angemessene?
vonderwehl
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264 von 528 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 27.11.2010 - 21:18:30:

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#11
selbs behalt gegenüber enkelkinder?

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