Kommentare über Unterhaltsreform - Was verändert sich zum 01.01.2008?:

| Drucken |
Kommentare Kommentare
tanjawagner
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 22.10.2007
Ort: Baden-Württemberg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
383 von 756 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 13.12.2007 - 22:49:22:

Betreff: Unterhaltsreform 2008
Zitieren
#1
Hallo,
ich habe da eine Frage, mein Partner ist geschieden und hat eine 5jährige Tochter. Seine Ex-Frau arbeitet Vollzeit, seit die Kleine 11/2 Jahre ist.
Mein Partner zahlt regelmäßig 199€ Kindesunterhalt und 370€ Ehegattenunterhalt.
Was ändert sich mit der neuen Reform? Muss er weiterhin so viel Ehegattenunterhalt zahlen oder wird das ganze immer noch als Überobligatorisch angesehen, weil seine Ex-Frau Vollzeit arbeitet.
Mein Partner verdient ca. 1700€ netto.
Wir wünschen uns ein Baby und wollen auch heiraten. Unsere Sorge ist, dass er immer noch so viel Ehegattenunterhalt zahlen muss. Können Sie mir hierzu Info geben? Vielen Dank
tanjawagner
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 22.10.2007
Ort: Baden-Württemberg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
365 von 732 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 20.12.2007 - 13:48:54:

Zitieren
#2
Ich habe 2 Kinder 9+12 Jahre und bekomme für diese und für mich Unterhalt.
Ich arbeite auf 400 Euro Basis in meinem erlernten Beruf . Mein Chef kann
mich aber wegen schlechter Auftragslage nicht mehr Stunden beschäftigen.
Wenn mein Exmann mir ab Januar 2008 kein Unterhalt mehr zahlen muss
und ich nicht sofort eine volle Stelle finde, reicht das Geld auf keinen Fall mehr.
Muss ich dann Sozialhilfe beantragen oder an wen wende ich mich?

tanjawagner
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 22.10.2007
Ort: Baden-Württemberg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
345 von 711 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 21.12.2007 - 12:42:01:

Zitieren
#3
Was ist denn mit den alten Scheidungsurteilen? Wenn ich eine Volstreckbare Urkunde über meinen Unterhalt habe? Kann einfach so gekürzt werden?
tanjawagner
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 22.10.2007
Ort: Baden-Württemberg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
353 von 768 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 03.01.2008 - 17:50:29:

Zitieren
#4
Mein Partner hat einen 8jährigen geistig behinderten Sohn der die 3. Klasse einer Sonderschule besucht und dort ganztägig betreut wird. Die Kindesmutter geht halbtags arbeiten und bezieht von meinem Partner Unterhalt. Ist ihr aufgrund der betreuung zumutbar, in Vollzeit arbeiten zu gehen?
tanjawagner
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 22.10.2007
Ort: Baden-Württemberg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
361 von 719 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 06.01.2008 - 21:00:31:

Zitieren
#5
Ich bin seit 13 Jahren verheiratet, keine Kinder, frisch getrennt, mein Mann zieht gerade aus dem Haus aus.
Er ist 43 Jahre alt, ohne Ausbildungsabschluss, hat während unserer Ehe nur einmal für drei Monate halbtags gearbeitet, und hat ansonsten versucht, sich (ohne finanziellen Erfolg) im künstlerischen Bereich zu verwirklichen. Er ist gesund und arbeitsfähig. In ca. 8 Jahren erhält er aus einer Lebensversicherung 30.000 EU.
Mein Gehalt reichte aus, um uns beide zu ernähren, und um die Hypothek fürs Haus (das ich vor der Hochzeit gekauft habe) abzuzahlen. Wegen der Möbel im Haus erzielen wir Einvernehmen bei der Aufteilung.
Frage: was muss ich an ihn während des Trennungsjahres jetzt nach der Reform an Unterhalt bezahlen? Wie schnell kann ich erwarten, dass er eine Arbeit annimmt? Ich wäre bereit, ihm pauschal ein Sparbuch über 3.500 EU zu geben.
Muss ich damit rechnen, nach der Scheidung weiter zu zahlen? Wenn ja, in welcher Höhe? Werden die Hypothek (500 EU) und die sehr hohen Verbrauchskosten (derzeit 300 EU, ist ein altes Häuschen) bei mir berücksichtigt?
tanjawagner
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 22.10.2007
Ort: Baden-Württemberg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
358 von 713 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 01.02.2008 - 12:01:21:

Zitieren
#6
[quote=]Was ist denn mit den alten Scheidungsurteilen? Wenn ich eine Volstreckbare Urkunde über meinen Unterhalt habe? Kann einfach so gekürzt werden?[/quote]

Einfach so kann beim Ehegattenunterhalt, der tituliert ist, nicht gekürzt werden. Der Unterhaltsschuldner muß vielmehr zunächst eine Abänderung des Unterhaltstitels durch Erhebung einer Abänderungsklage vor Gericht erreichen. Hat eine Abänderungsklage Erfolg? Zur Beantwortung dieser Frage sind folgende drei Punkte zu beachten:
1. Das neue Unterhaltsrecht gilt für alle Unterhaltsansprüche, die ab dem 01.01.2008 fällig werden. Es gilt nicht für Unterhaltsansprüche, die die Zeit bis zum 31.12.2007 betreffen und auch nicht vor dem 01.07.1977 geschiedene Ehen.
2. Bei einer Unterhaltsermittlung nach neuem Recht muss sich eine erhebliche Abweichung gegenüber dem nach altem Recht geltenden Unterhalt ergeben.
3. Die Abänderung muss für den nach neuem Recht benachteiligten Unterhaltsgläubiger zumutbar sein. Hier sind sein Vertrauen auf die bestehende Regelung und das Interesse des Unterhaltsschuldners an einer Anpassung vom Gericht gegeneinander abzuwägen.

Mit freundlichen Grüßen

T. Wagner
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Familienrecht

Anwalts- & Fachanwaltskanzlei Wagner
Ebertplatz 3
77654 Offenburg
Tel. 0781-20 38 385
tanjawagner
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 22.10.2007
Ort: Baden-Württemberg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
325 von 712 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 12.06.2008 - 18:19:15:

Zitieren
#7
Guten Tag.
eine frage . lebe zeit Januar 08 getrennt von mein Mann. wir haben zwei eheliche kinder die bei mir Wohnhaft sind.Alter 14 und 16 Jahre.
Das Einkommen von mein getrenntlebenden Mann beträgt 907,00 € monatlich.
aus diesen grund braucht er kein unterhalt für die kinder zahlen.
ich verstehe es nicht warum, ich bekomme auch nur 900€ monatlich und muß für die kinder aufkommen allein.
ich verstehe die gesetze in deutschland nicht.mütter sind immer oder meißten die in A gekniffen sind.
tanjawagner
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 22.10.2007
Ort: Baden-Württemberg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
323 von 655 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 31.10.2008 - 21:43:41:

Zitieren
#8
Frage: Meine Frau zogen wegen Ihrem Freund im Jahr 2001 in eine eigene Wohnung die Tochter damals 13 zog mit. Der Sohn damals 14 blieb bei mir und musst laut Gericht für die Tochter 300 € Unterhaltbezahlen. Nun nachdem die Tochter die 1. Ausbildung abgebrochen und 1 Jahr Berufsvorbereitungsjahr hinter sich hat beginnt sie eine Lehre als Kinderpflegerin, wofür sie aber keine Vergütung und kein Bafög erhält. Nun soll der Unterhalt wieder in voller Höhe fällig werden? In wie weit wird nun das Einkommen der Ex hinzugerechnet (Volltagesjob) ? 2. Frage: Habe vor 2 Jahren das Haus (BJ1969) meiner Eltern übertragen bekommen und bin nun beschäftigt die nötigsten Rep vorzunehmen, den ersten Kredit hierfür zahle ich bereits in Höhe von 250 €/motl ab. Wird diese Belastung bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt?

Sie haben nicht die Berechtigung Kommentare zu schreiben. Bitte Anmelden oder registrieren.

Bitte Anmelden oder Registrieren.

Mitglieder die aktuell diesen Beitrag lesen:

RSS FEED


Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht

This website uses cookies to enhance your experience. Read our privacy policy for details. X
EdeV-Verzeichnis die Software für web2.0 Communities von McGrip Web Design Services