Kommentare über Wegfall der Berliner Tabelle - einheitliches Unterhaltsrecht für Kinder in "Ost" und "West":

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rakolb
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#1
Habe bisher für meine beiden Kinder (3 und 5 Jahre alt) nach Regekbetragnach §§ 1612a-1612c BGB je 171 Euro bekommen. Lohnt sich eine Neubeantragung?
rakolb
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Fertig 11.01.2008 - 15:19:15:

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#2
Ich habe bis jetzt 230 Euro für meinen 10jährigen Sohn als Unterhalt bekommen. Lohnt sich eine Neuberechnung?

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