Kommentare über Verwirkung von Unterhaltsansprüchen nach der Unterhaltsrechtsreform:

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Hermann Zimmermann
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Fertig 04.05.2008 - 17:53:19:

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#1
Bei der Ehezeit kommt es doch entscheidend auf den Tag des vom Gericht angenommenen Scheidungsantrages an, auch wenn das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen ist?
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Fertig 13.05.2008 - 12:51:41:

Betreff: Unterhalt
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#2
Wie schaut es aus, wenn je ein Kind bei den geschiedenen Eheleuten lebt und die Mutter für den gem. Sohn der beim Vater lebt keinen Unterhalt zahlen will. Sie bezieht jedoch Ehegattenunterhalt + Kindesunterhalt für den Sohn der bei Ihr lebt. Sie ist auch nicht gewillt mehr Arbeiten(derzeit 25 Stunden) zu gehen um für den Sohn der beim Vater lebt den gesetzlichen Mindestunterhalt aufzubringen.
Ist es rechtlich in Ordnung den MindestUnterhalt für den gem. Sohn(15J.)der beim Vater lebt vom derzeitigen Unterhalt der Mutter gegenzurechnen
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Fertig 02.06.2008 - 23:17:14:

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#3
Ich bin seit 2004 geschieden. für die beiden Kinder deren Unterhalt ich beim Jugendamt beantragt habe erhalte ich UVG.
Ich habe nie Unterhalt für mich beantragt. Es ist aber nichts bei der Scheidung vereinbart worden.

Sollte aber der Fall eintreten das meine Kinder die Entscheidung treffen zu ihren Vater zu ziehen bin ich dann auch meinem Exmann zu Ehegatten unterhalt verpflichtet, obwohl ich für mich selbst nie einen beantragt habe?

Der Kindesunterhalt ist klar, aber hat auch er Ansprüche und wird in einem solchen Fall das Einkommen meines Lebensgefährten mit herangezogen?
Hermann Zimmermann
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Fertig 03.07.2008 - 19:19:01:

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#4
Ich habe Ihren Artikel sehr interessiert gelesen, da er sehr informativ war. Nun habe ich aber noch folgende Frage: Ich bin geschieden, die beiden Kinder (4 und 9) leben bei mir, ich arbeite halbstags, verdiene ca. 1800 € netto und erhalte von meinem Exmann (reich, selbständig, armgerechnet) 800 € Ehegattenunterhalt. Wenn ich nun eine soziale Lebensgemeinschaft ohne unter einem Dach zu wohnen, eingehe,die länger als zwei Jahre dauert, kann mein Exmann mir den Ehegattenunterhalt streichen? Würde sich der Lebensstandard der Kinder genug absinken, damit ich einen Ausschluss der Verwirkung erreichen kann? Unter Abzug von Kinderbetreuungskosten, berufliche Auswendungen usw. bleiben mir von meinem Nettogehalt noch ca. 1000 € übrig. Danke für Ihre Antwort.
Hermann Zimmermann
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Fertig 11.07.2008 - 16:23:09:

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#5
Nun ja, ist halt sehr viel Auslegungssache. Ich z.B. bin allein erziehender Vater. Meine noch Frau hat mich ein halbes Jahr schon vor der Trennung mit ihren Neuen betrogen, bei dem sie jetzt wohnt. Hierfür habe ich auch Zeugen. Nun möchte sie gerne TU, bleibt uns aber den KU schuldig. Außerdem plädiert sie darauf aufgrund von Alkoholproblemen nicht Arbeiten zu können, da sie trockene Alkoholikerin ist. Wie sieht es mit einem ich sag mal Betrugstatbestand während der Ehe aus. Sie spielte mir, den Kindern u. der ganzen Familie eine lebensbedrohliche Brustkrebserkrankung vor, und war alles erstunken und erlogen. Kann dies auch ein Grund sein?? LG
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Fertig 13.08.2008 - 19:25:08:

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#6
Ich habe meinen Unterhalt verwirkt,weil,jemand aus der ferne meinte ,ich würde ein Eheänliches verhältnis führen.Das nach über 25 Jahren Ehe.Dafür brauchte ich 8 anwälte und 2 Richter.Danke
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Fertig 24.02.2009 - 19:16:09:

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#7
Ihre Frage / Meinung?
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Fertig 26.02.2009 - 11:38:56:

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#8
Meine Exfrau bezog ohne mein Wissen Rente, die nicht auf den Unterhalt angerechnet worden war. Sie ist verstorben. Kann ich Schadenersatz von ihren Erben fordern?
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Fertig 25.04.2009 - 20:21:00:

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#9
inwieweit sind emails, die auf eine außereheliche Beziehung hindeuten, beweiskräftig bzw. als Beweis vor Gericht zulässig?
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Fertig 11.08.2009 - 13:57:07:

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#10
kann auch der Anspruch auf 'Getrenn-Lebenden-Unterhalt' entfallen, wenn der Anspruch erst Jahre nach der Trennung geltend gemacht wird? Gibt es Fristen? Kann 'Trennungsunterhalt' nachträglich beantragt werden? Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar!
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Fertig 09.12.2009 - 17:56:48:

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#11
Man hat mir an meinem Fahrzeug die Reifen zerstochen. Ich gehe davon aus, das mein getrenntlebender Ehemann hierfür verantwortich ist. Ich habe eine Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei getätigt. Die Polizeibeamtin hatte mich gefragt, ob ich einen Verdacht habe. Ich habe ausgesagt, das es eventuell mein Mann gewesen sein könnte. Habe ich hierdurch meinen Unterhaltsanspruch verwirkt?
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Fertig 11.01.2010 - 16:53:47:

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#12
inwieweit sind emails, die auf eine außereheliche Beziehung hindeuten, beweiskräftig bzw. als Beweis vor Gericht zulässig?
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Fertig 24.02.2010 - 21:50:34:

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#13
Meine Frage zu diesem Thema: Ich habe mich von meinem Mann getrennt, da er mir sehr hohe Schulden verheimlicht hat, diese mir anschließend auch nicht offen legte, er sein weniges Geld für Zigaretten und Lottoscheine ausgegeben hat und mich als Putzfrau einspannen wollte. Die Trennung erfolgte ein halbes Jahr nach Heirat. Jetzt fordert er hohen Unterhalt. Kann man hier in diesem Fall eine Verwirkung durchsetzen????
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Fertig 02.06.2010 - 18:08:37:

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#14
Mail und SMS in Deutschland nicht anerkannt!
In Frankreich usw ja.
Nur im Schlaumeierland nicht.
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Fertig 11.07.2011 - 12:07:26:

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#15
Was kann man tun, wenn das Familiengericht die Fakten zur Verwirkung des Ehegattenunterhaltes nach § 1579 nicht anerkennen will, obwohl sie eindeutig dargelegt sind?

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