Kommentare über Hinweispflicht bei Ausschluß Versorgungsausgleich:

| Drucken |
Kommentare Kommentare
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
466 von 889 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 14.08.2007 - 15:27:40:

Zitieren
#1
in meinem ehevertrag ist der versorgungsausgleich ausgeschlossen. habe ich im falle der scheidung chancen, das dies aufgehoben wird? mit welcher begründung?
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
468 von 949 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 28.08.2007 - 18:19:44:

Zitieren
#2
das kommt auf den Gesamtumstand der ehelichen Verhältnisse an und kann so nicht beantwortet werden. Die Prüfung eines Ehevertrages ist aufwendig und meist kompliziert.
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
455 von 913 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 31.03.2008 - 13:58:45:

Zitieren
#3
Kann man in etwa sagen, wir hoch der Versorgungsausgleich nach 8 Jahren Ehe sein wird? (Wert: motl. in Euro).
Ich weiß nicht ob ich darauf verzichten sollte.
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
431 von 828 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 11.04.2008 - 13:17:30:

Zitieren
#4
Ich bekomme nur 180 Euro Rente. Wir haben einen Ehevertrag mit Auschluß jeglicher Versorgungsausgleiche. Est meine Frau verpflichtet mit mitzuernähren oder habe ich Anspruch auf soziale Leistungen?
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
410 von 822 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 09.06.2008 - 12:41:59:

Zitieren
#5
Hier meine Frage: ein Grundstück wurde einem Ehepartner geschenkt und dieser wurde auch alleinig ins Grundbuch eingetragen. Das dann während der Ehe darauf gebaute Haus wurde gemeinsam durch Darlehen finanziert und alle Hauskosten werden bis jetzt hälftig getragen. Ist es dann wirklich so, dass dieses Haus bei Scheidungsantrag nicht hälftig geteilt wird, auch wenn man nachweislich die Hälfte des Hauses und jeglichen Unterhalt hälftig mitgetragen hat? Vielen Dank für eine Antwort.
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
389 von 832 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 29.12.2008 - 09:17:35:

Zitieren
#6
Ihre Frage / Meinung?
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
435 von 818 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 03.03.2009 - 11:01:31:

Zitieren
#7
Ich bin 18 Jahre verheiratet und möchte mich jetzt scheiden lassen. Ich habe nie Rente einbezahlt und finde keine Arbeit, ich bin schon mitte fünfzig. Mein Mann verdient 3000,- netto.
Wie hoch ist mein Rentenanspruch an seiner Rente?
Wieviel Unterhalt muß er mir bezahlen, wenn ich ihn jetzt verlasse?
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
367 von 808 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 03.08.2009 - 14:27:54:

Zitieren
#8
Ich bin seit 20 Jahren im öffentlichen Dienst als Beamter tätig. Kann ich bei einer bevorstehenden Heirat den Versorgungsausgleich ausschließen?
Victoria
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Mitglied
verbunden: 16.02.2007
Ort: Bayern

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
441 von 798 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 03.08.2009 - 19:28:35:

Zitieren
#9
Der Versorgungsausgleich kann nur durch einen notariellen Ehevertrag ausgeschlossen werden. Alle Eheverträge unterliegen aber einer besondenen Inhaltskontrolle, das bedeutet, dass die Gesamtheit aller im Ehevertrag vereinbarten Regelungen nicht einseitig zu Lasten einer Partei gehen darf. Ob das der Fall ist, kann nur bei genauer Kenntnis des vorgesehenen Vertrages und der persönlichen und finanziellen Situation der Ehepartner beurteilt werden.
Was Sie aber beachten sollten: Beim Versorgungsausgleich werden immer nur die Rentenanwartschaften berücksichtigt, die während der Ehezeit erworben wurden. Ihre 20 Jahre Versorgunganwartschaften, die Sie bis jetzt erworben haben, bleiben Ihnen daher auch, wenn der Versorgungsausgleich durchgeführt wird.
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
345 von 674 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 22.08.2011 - 19:39:03:

Zitieren
#10
Kann man den Ausschluss auf Versorgungsausgleich während einer Ehe rückgängig machen?
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
331 von 633 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 14.02.2013 - 19:01:05:

Zitieren
#11
Hallo, seit 2009 ist § 1414 S. 2 BGB geändert worden. Der Ausschluss des VA führt nicht mehr automatisch zur Gütertrennung. Gruß C. Hasenburg
vonderwehl
Neu
Avatar

Benutzergruppe: Administrator
verbunden: 19.01.2007
Ort: Schleswig-Holstein + Hamburg

Artikel: 1
Kommentare: 0

Diesen Kommentar bewerten: akzeptieren verwerfen
359 von 653 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 03.04.2013 - 14:28:14:

Zitieren
#12
Ich bin seit Juni 2004 geschieden, im Dezember 1997 bin ich aus unserem Haus ausgezogen.
Die Scheidung hab ich seinerzeit nicht eingereicht da mein Mann Druck auf mich ausgeübt hat. Die Gründe: Er war Polizeibeamter und hätte dadurch seinen Ehegattenanteil verloren. Ich bin auch Offiziell noch dort Wohnhaft geblieben und hatte nur einen Zweitwohnsitz. das alles nur wegen seiner Steuerklasse und damit die Dienststelle nichts erfährt. Ich hatte davon aber nichts, leider hab ich mich so einschüchtern lassen.
Im November 1998 wurde ein Ehevertrag gemacht und darin hab ich leider unter anderem auf den Versorgungsausgleich Verzichtet. Ich war während der Ehejahre nur zu Anfang selbst Rentenversichert nach der Geburt unsere Tochter August 1971 nicht mehr.
Seine Aussage wir haben ja mal meine Pension. Unser Heiratsdatum war August 1969.
Nun ist er Verstorben (Februar diese Jahres) Meine Frage gibt es eine Möglichkeit für mich damit ich den Versorgungsausgleich doch noch gutgeschrieben bekomme.
Besten Dank

Sie haben nicht die Berechtigung Kommentare zu schreiben. Bitte Anmelden oder registrieren.

Bitte Anmelden oder Registrieren.

Mitglieder die aktuell diesen Beitrag lesen:

RSS FEED


Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht

This website uses cookies to enhance your experience. Read our privacy policy for details. X
EdeV-Verzeichnis die Software für web2.0 Communities von McGrip Web Design Services